[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

Begonnen von Lavalampe82, 22.05.2023 12:00

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Opa

Zitat von: Riconr1 in 13.12.2023 15:48
Was mitunter zwei Seiten hat. Entweder die schaffen das Geld so an die Seite oder aber sie wandern ganz ab und nehmen Arbeitsplätze gleich mit. Das ist mitunter ein schwieriges Thema. Schwarz und weiß gibt es hier aus meiner Sicht nicht.
Das ist 90er und war schon damals nur bedingt zutreffend. Da wir keinen Arbeitsplätzemangel haben, zieht das Argument nicht.

Caesar42

Sorry, hatte meine Lesebrille nicht auf... 8)


Taigawolf

Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

AlxN

Schick den Widerspruch an deine bezügezahlende Stelle. Als Kommunalbeamter dürfte das dann das Personalamt der Gemeinde sein. War bei meiner Frau auch so.

HansGeorg

Zitat von: Taigawolf in 20.12.2023 00:21
Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

Einfach an beide schicken, von einem wirst du dann schon einen Brief bekommen, wegen nicht zuständig.

marcel22

Zitat von: Taigawolf in 20.12.2023 00:21
Vielleicht auch hier nochmal, da die Zeit etwas drängt:

Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.

Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?

Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?

Danke im Voraus fürs Aufklären.

Wir kriegen jedes Jahr von unserem Personalrat den Musterwiderspruch per Email und reichen es einfach unterschrieben beim Personalamt ein. Klappt bis jetzt


Studienrat

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Was steht denn drin?

xap

Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.

Bauernopfer

Zitat von: xap in 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Bastel

Zitat von: Bauernopfer in 02.01.2024 17:32
Zitat von: xap in 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Ist doch super, gerade ab A15 fängt die Armut an. Die haben es nötig ;)

Bauernopfer

Zitat von: Bastel in 02.01.2024 20:23
Zitat von: Bauernopfer in 02.01.2024 17:32
Zitat von: xap in 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Ist doch super, gerade ab A15 fängt die Armut an. Die haben es nötig ;)
Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Im Neuen Schloss in Stuttgart versucht man wohl noch die Quadratur des Kreises:
Umrechnung des Sockelbetrags in eine prozentuale Erhöhung, mindestens 200 €, gleichzeitig Beachtung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen aber "koschte darfs nix" :-\.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Taigawolf

Zitat von: Bauernopfer in 02.01.2024 21:47
Zitat von: Bastel in 02.01.2024 20:23
Zitat von: Bauernopfer in 02.01.2024 17:32
Zitat von: xap in 02.01.2024 16:24
Es wird seitens der Beamten in BaWü bemängelt, dass der Gesetzgeber den Sockel von 200€ auf einen prozentualen Wert iHv 3,6% umgerechnet hat.

Grundsätzlich ist die Umrechnung sicher zu begrüßen, wie man allerdings auf 3,6% kommt ist mir ein Rätsel und für die meisten Beamten sicherlich blanker Hohn.
Daß diese Umrechnung bemängelt wird ist nicht verwunderlich. Bis A 13, Stufe 7 ist die prozentuale Erhöhung geringer als der Sockelbetrag von 200 €.

Ist doch super, gerade ab A15 fängt die Armut an. Die haben es nötig ;)
Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Im Neuen Schloss in Stuttgart versucht man wohl noch die Quadratur des Kreises:
Umrechnung des Sockelbetrags in eine prozentuale Erhöhung, mindestens 200 €, gleichzeitig Beachtung des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen aber "koschte darfs nix" :-\.
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nachhaken-des-bbw-zeitigt-erfolg-erste-signale-fuer-einen-zuschlag/

Ich hätte nichts gegen eine Umrechnung des Sockelbetrages in Prozent, wenn das denn wahrlich ein Sockel wäre, der dann prozentual für die -und zwar ausschließlich- niedrigste Besoldungsgruppe 200 € mehr bedeuten würde. Denn das würde automatisch bedeuten, dass die höheren Gruppen noch mehr als die 200 € bekommen würden.

Leider wird das vor einem Urteil aus Karlsruhe nicht passieren, wegen -wie gesagt- darf nix koschte. Außerdem könnten sie den ganzen Murcks dann sowieso lassen und das Pferd beim Namen nennen: Grundgehaltssätze werden alle prozentual gleich erhöht zwecks Abstandsgebot.

Und warum wird das nicht gemacht? Die Quadratur des Kreises wird nicht gelingen, weil unbezahlbar. Lieber die nächste Pauschale oder den nächsten Erhöhungsbeitrag ausgraben, bis ein Urteil da ist. Man gibt vor, dass man verfassungsgemäß besolden will, weil Abstandsgebot. Gleichzeitig missachtet man bewusst mal wieder andere Grundsätze, die aus den Urteilen folgen.

Wenn man es wirklich ernst meinen würde hätte man gesagt: "Der Sockelbetrag aus den Tarifverhandlungen ist grundsätzlich zu begrüßen, leider verstößt dieser aus Sicht des Landes BW gegen das Abstandsgebot. Wir wollen deshalb den Sockelbetrag sinngemäß zum Anlass nehmen, diesen für die niedrigste Besoldungsgruppe zu übernehmen, indem wir diesen in eine prozentuale Erhöhung aller Grundgehaltssätze umrechnen." Bäm. Alle anderen Besoldungsgesetzgeber würden in Schockstarre verfallen und BW wäre plötzlich der attraktivste Arbeitgeber im öD.

Die Wahrheit ist leider viel bitterer. Das ist doch rein politisch motiviertes Nebelkerzenwerfen.

Ich bin diese Spielchen so satt und hoffe auf einen endgültigen Knall aus Karlsruhe. Anders wird das nichts. Sieht man ja wie beschrieben, dass bewusst weitergemacht wird wie vorher.