[MV] Besoldungsrunde 2023-2025 Mecklenburg Vorpommern

Begonnen von Studienrat, 10.12.2023 15:15

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Mitleser

Von A4 nach A5 sind's in Stufe 1 lockere 19 Euro brutto ... da knallen sicher überall die sektkorken ... 😂

Altoran

Zitat von: Mitleser am 21.12.2023 12:43
Von A4 nach A5 sind's in Stufe 1 lockere 19 Euro brutto ... da knallen sicher überall die sektkorken ... 😂

Du vergisst die dreiprozentige Erhöhung, da knallen schon beinahe die Champagnerkorken.

Admin

Zitat von: Altoran am 21.12.2023 07:35
Mit der nun geplanten Umsetzung muss die hier im Rechner hinterlegte Prognose 2023b leider korrigiert werden, da nur die jeweils ersten drei Stufen einer Besoldungsgruppe von einer prozentualen Anhebung profitieren.

Gibt es hierzu bereits ein Schriftstück? Z.B. einen Refrentenentwurf?

SH4MP

Zitat von: Admin am 21.12.2023 18:11
Zitat von: Altoran am 21.12.2023 07:35
Mit der nun geplanten Umsetzung muss die hier im Rechner hinterlegte Prognose 2023b leider korrigiert werden, da nur die jeweils ersten drei Stufen einer Besoldungsgruppe von einer prozentualen Anhebung profitieren.

Gibt es hierzu bereits ein Schriftstück? Z.B. einen Refrentenentwurf?

Öffentlich scheinbar noch nicht. Lediglich die Pressemitteilung des Finanzministeriums sowie die Erläuterung des Finanzministers im Intranet. Alle ursprünglichen Änderungen aus dem ersten Gesetzentwurf bleiben erhalten. Nur die 1% Erhöhung auf die restlichen Stufen nach der jeweils dritten Erfahrungsstufe entfällt.

SH4MP

Auf der Seite des Landesamtes für Finanzen M-V stehen folgende Informationen zu den Auszahlungsterminen der IAP:

"Die Tarifvertragsparteien haben am 9.12.2023 eine Einigung für die Tarifbeschäftigten erzielt. Danach wird es zum 1.11.2024 eine Entgelterhöhung von 200 Euro und ab 1.2.2025 eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent geben. Zur Abmilderung der Inflation wird eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro gezahlt. Diese wird aufgeteilt auf eine Einmalzahlung von 1.800 Euro und zehn monatlichen Raten zu je 120 Euro. Das LAF wird die Einmalzahlung zum Zahlungstermin 29.02.2024 zur Auszahlung bringen. Die laufende monatliche Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 120 EUR wird mit Zahlungstermin 29.03.2024 erstmals umgesetzt (rückwirkend zum 01.01.24), danach laufend mit den monatlichen Bezügen bis einschließlich Oktober 2024."

Aufgrund der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme auf den Beamtenbereich wird das vermutlich auch für die Beamten gelten.

RedDearTiger

Dann dauert es bei den Beamten mindestens noch bis Mai.



Altoran

...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf

S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."

Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.

SH4MP

Zitat von: Altoran am 08.01.2024 16:42
...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf

S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."

Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.

Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.

Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/

Studienrat

Zitat von: SH4MP am 08.01.2024 18:45
Zitat von: Altoran am 08.01.2024 16:42
...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf

S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."

Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.

Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.

Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/



Glaubt ihr daran, dass der Fachausschuss dies lesen wird?

Admin

wir haben die MV Prognosen nun entsprechend angepaßt.

SH4MP

Zitat von: Studienrat am 09.01.2024 21:28
Zitat von: SH4MP am 08.01.2024 18:45
Zitat von: Altoran am 08.01.2024 16:42
...und hier die Anlage dazu: https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Besoldung/Information%20für%20Dienststellen/_Dokumentenliste/Anlage_zum_Abschlagserlass_vom_02.01.2024_-_Gesetzesentwurf_BesStrG_M-V.pdf

S.3
"Im Ergebnis der Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund sollen die bestehenden Besoldungsstrukturen durch folgende Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst und hierdurch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet werden."

Frecherweise wird der Eindruck erweckt, der jetzige Entwurf sei mit den Gewerkschaften und Verbänden konsensualisiert. Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Landtages über die einseitige Änderung des ursprünglichen Entwurfes informiert werden.

Der dbb M-V hat bereits angekündigt, den zuständigen Fachausschuss sowie die Fraktionsvorsitzenden im Landtag über das einseitig von der Landesregierung geänderte Verhandlungsergebnis zu informieren.

Quelle: https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/



Glaubt ihr daran, dass der Fachausschuss dies lesen wird?

Lesen, bzw. zur Kenntnis nehmen wird er es. Irgendwelche Reaktionen oder Hinweise des Ausschusses an die Landesregierung erwarte ich nicht. Mit Ausnahme der AfD und FDP erwarte ich auch eine komplette Zustimmung des Landtages.

SH4MP

Zitat von: Admin am 10.01.2024 00:14
wir haben die MV Prognosen nun entsprechend angepaßt.

Im Rechner ist jetzt sowohl für mD als auch für gD zweimal die Stellen- bzw. Strukturzulage enthalten. Da sich mit dem Besoldungsstrukturgesetz die Strukturzulage nicht geändert hat müssten lediglich die Werte aus dem ursprünglichen Rechner erhalten bleiben.

shaggymau

Kurze Frage. ich erhalte nur den familienbezogenen Anteil zum Familienzuschlag, also nicht den Familienzuschlag selbst, weil eine andere Person in meinem Haushalt (auch Beamte) den Familienzuschlag für Ihre Kinder (nicht gemeinsame) erhält. Ich bekomme somit nur den familienbezogenen Anteil für meine Kinder, welche vorübergehend in unserem Haushalt leben. Steht mir mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der wahrscheinlich späteren Zustimmung im Landtag somit auch die Anhebung des Sonderzuschlags bei der Jahressonderzahlung für jedes berücksichtigungsfähige Kind von 25,56 Euro auf 300 Euro zu?