Arbeitsbefreiung für nebenamtliche Dozententätigkeit (Studieninstitute, etc.)

Begonnen von FollFosten, 24.04.2023 10:29

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TeamLangeLunte

Hallo,

bei mir wurde eine bezahlte Arbeitsbefreiung abgelehnt. Begründung:

- Es liege bei mir keine ArbeitsPFLICHT vor, da wir keine Kernzeit, sondern laut Rahmenvereinbarung eine Gleitzeit bzw. eine flexible Arbeitszeit haben. Hier könne also nicht von irgendwas befreit werden.

Zur Ermessensentscheidung:

- dienstliches Interesse höher, da meine dann fehlende Arbeitskraft zu einer Mehrbelastung in der Dienststelle führe, die wiederum aufgrund des Fachkräftemangels nicht aufzufangen wäre.

Trelle79

Zitat von: TeamLangeLunte am 27.09.2023 12:45
Hallo,

bei mir wurde eine bezahlte Arbeitsbefreiung abgelehnt. Begründung:

- Es liege bei mir keine ArbeitsPFLICHT vor, da wir keine Kernzeit, sondern laut Rahmenvereinbarung eine Gleitzeit bzw. eine flexible Arbeitszeit haben. Hier könne also nicht von irgendwas befreit werden.

Zur Ermessensentscheidung:

- dienstliches Interesse höher, da meine dann fehlende Arbeitskraft zu einer Mehrbelastung in der Dienststelle führe, die wiederum aufgrund des Fachkräftemangels nicht aufzufangen wäre.

Hallo,

... auch eine Form von "Mitarbeitendenmotivation" ...

hab bei uns auch einen Antrag gestellt, bin gespannt, wie über diesen entschieden wird, wir haben jedoch eine Kernzeit in der Dienstanweisung.

Gruß
M.


ivarderhilfreiche

Zitat von: SchrödingersKatze am 30.04.2023 16:46
In Bayern wirbt die Verwaltungsschule ständig für neue Dozent*innen.

Es gab dazu vor ein paar Jahren ein Schreiben des Bayerischen Innenministers an die AG, eine Freistellung ohne Gehaltskürzung zu ermöglichen, um einen Anreiz zu schaffen, neben der Hauptarbeit einer nebenamtlichen Lehrtätigkeit nachzugehen. Das ist aber bestimmt schon seit 10 Jahren so.


Das neue Schreiben des StMI ging letzte Woche an die Regierungen, Spitzenverbände usw. raus.

HorstTVöD

Hallo

ich hole das Thema nochmal nach oben ... gibt es schon Anträge oder Entscheidungen bei irgendeinem Arbeitgeber dazu?

Von unserem Arbeitgeberverband habe ich bisher nichts gehört ... und die Haufe-Kommentierung kennt die Regelung auch noch nicht.

Vielleicht hat ja jemand etwas dazu gehört ... oder gelesen.

Gruß vom Horst

quereinsteiger91

Mein Arbeitgeber (Kommunalverwaltung in NRW) hat sich zur Förderung der nebenamtlichen Dozententätigkeit entschieden, weshalb sowohl die Unterrichtszeit am Studieninstitut, als auch die Fahrzeit dorthin als Arbeitszeit anerkannt werden.

FollFosten

Hallo,

mein Antrag ist auch durch; ich bekomme die Unterrichtszeit inkl. Pausen und Fahrzeiten anerkannt. Wenn ich die Aufwandsentschädigung, die ich dann zukünftig während meiner Arbeitszeit bekomme umrechne, dann entspräche das einer Lohnerhöhung von rund 6%!

Dozententätigkeit kann ich echt empfehlen!

Beste Grüße vom Follfosten