Welches Standesamt ist zuständig?

Begonnen von nadja, 16.01.2024 14:00

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nadja

Hallo,

ich bin in A geboren, habe in B geheiratet und wohne in C.

Jetzt wurde ich geschieden und möchte meinen Geburtsnamen wieder haben.

Welches Standesamt A, B oder C ist da bitte zuständig?

Danke.

LG

JC83

In Deutschland ist das Standesamt am Wohnsitz für die Namensänderung zuständig.

VaPi

Hallo,
Sie können in jedem Standesamt die Erklärung abgeben. Wirksam wird diese mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt B bzw.  mit Fortschreibung des Eheeintrages.
Quelle: Standesamt  ;)
Lg