Teilzeitantrag gem. § 11 TVöD

Begonnen von Stefl, 16.01.2024 13:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MoinMoin

Zitat von: BAT in 17.01.2024 18:26
Zitat von: MoinMoin in 17.01.2024 17:04

Du meinst also, dass das TV System eine Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz vereinbaren darf?


Natürlich darf das ein Tarif nicht. Aber was normiert denn das Gesetz? Einen Anspruch auf Stundenreduzierung. Dem wird auch mit einer tariflichen Einschränkung auf einen Korridor von z. B. 5 bis 35 Stunden genüge getan.

Oder habe ich die Stelle im Gesetz den Satz gelesen, der sich auf einen bestimmten Umfang bezieht?
Also hat sich da keiner über den Tisch ziehen lassen. und deine Idee so was im TV reinschreiben zu können geht nicht?

Stefl

Wir sind aber nun doch ein Stück weg von der Ausgangsfrage... Aber danke für eure Beiträge!

Ich denke, man hat 2005 außer Acht gelassen, dass sich die Personalsituation hin zu einem Arbeitnehmermarkt ändert und dass Freizeit ein sehr wichtiger Fakt im Berufsleben werden wird. Hätte man diese Problematiken gesehen, hätte man den § 11 so nicht vereinbart.

Theoretisch muss ich natürlich bei wiederholten und befristeten Teilzeitumfängen Ersatz besorgen (ob nun eine Stunde Reduzierung oder 20). Praktisch gesehen geht das wenn überhaupt nur bei Arbeiten, die ein Massengeschäft betreffen und wo eine weitergehende Einarbeitung nicht erforderlich ist.

BAT

Zitat von: Stefl in 18.01.2024 08:20

Ich denke, man hat 2005 außer Acht gelassen, dass sich die Personalsituation hin zu einem Arbeitnehmermarkt ändert und dass Freizeit ein sehr wichtiger Fakt im Berufsleben werden wird. Hätte man diese Problematiken gesehen, hätte man den § 11 so nicht vereinbart.


Man hat vieles außer Acht gelassen. Aber bei einem Arbeitnehmermarkt sicher schwierig. Ich kenne schon Leute, die haben gekündigt oder nicht zugesagt, weil sie nicht vernünftig Parken konnten oder das Verwaltungsgebäude architektonisch nicht schön war.