[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen

Begonnen von Admin, 13.12.2023 01:56

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Rainer Hohn

Die entscheidende Frage für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrenes dürfte sein, ob lediglich der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen werden soll oder ob man tatsächlich gewillt ist, zumindest in die Nähe einer verfassungskonformen Alimentation zu kommen.

Die  entsprechende Forderung des SBB findet sich hier:

https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2023/SBB/News/FinMin_Gesetzgebungsverfahren_UEbertragung_Tarifergebnis_ohneEMail.pdf 


MasterNoname89

Zitat von: strahlkotze am 14.01.2024 14:58
Nicht Ende Februar. Der Zahltag Februar ist Ende Januar.
Wenn es bis jetzt dazu aber noch keinen Entwurf gibt, dann wirds wohl damit auch nichts werden. Naja, warten wir mal ab.

Dass der Entwurf das letzte mal über ein Jahr gebraucht hat, lag wohl eher daran, dass es ohnehin (ich erinnere mich nicht mehr genau) 12 oder 14 Monate Nullrunde gab.
Die Corona-Sonderzahlung wurde sehr schnell übernommen und kam für die Beamten zum selben Zeitpunkt wie für die Tarifbeschäftigten.
Von daher gehe ich hier nicht davon aus, dass wir noch lange darauf warten müssen.

Jain ... wir Beamte bekommen unsere Besoldung im Voraus, insofern wäre Zahltag Februar Ende Januar. Das steht ja aber nur für den Tarifbereich fest und da ist Zahltag der letzte eines Monats für den laufenden Monat.

So verstehe ich das zumindest unter dem Link unter Punkt "Auszahlung" https://www.lsf.sachsen.de/allgemeine-hinweise-4575.html#a-4602

billeste

Hallo, ich habe dies gerade über den Facebook-Account des Landesvorsitzenden der GdP Sachsen gelesen.



Habe noch eine Frage. Im Tarifvertrag wurde vereinbart, dass das Fahrradleasing endlich für alle möglich wird, dieser Tarifvertrag soll ja 1:1 auf die Beamten übertragen werden. Heißt das dann auch für die Beamtinnen und Beamten, dass sie endlich das Fahrradleasing in Anspruch nehmen können?

Der Obelix

Auch hier muss eine Gesetzesänderung erfolgen.

Derzeit sieht das sächsische Besoldungsgesetz wie folgt aus:


§ 2
Besoldung

(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

1.
    Grundgehalt,
2.
    Leistungsbezüge,
3.
    Familienzuschlag,
4.
    Zulagen,
5.
    Vergütungen,
6.
    Zuschläge und
7.
    Auslandsbesoldung.

(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

1.
    Leistungsstufen, Leistungsprämien und Ausgleichspauschale,
2.
    Anwärterbezüge und
3.
    vermögenswirksame Leistungen.

(3) Die Besoldung wird durch Gesetz geregelt.

(4) 1Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die jemandem eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam. 2Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.

(5) Ein Verzicht auf die gesetzliche Besoldung ist weder ganz noch teilweise möglich; ausgenommen sind die vermögenswirksamen Leistungen.


Es muss ein Absatz 6 "Dienstrad" oder so eingeführt werden.

Dauer: je nach Schnelligkeit eures Gesetzgebers......

Mondschaf78

Auch der Sächsische Beamtenbund schreibt auf seiner Homepage von Gesprächen mit dem Finanzministerium. Einzelheiten gibt es nicht.

https://www.sbb.de/aktuelles/news/gespraeche-zur-beamtenbesoldung/

Angelsaxe

Es gab durchaus Aussagen von Entscheidungsträgern. So hat der Ministerpräsident in seinem Weihnachtsgruß von der zügig angestrebten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Auf den einen Monat mehr oder weniger kommt es nun nicht an. Hauptsache die Kohle kommt überhaupt.
Wird möglicherweise noch wegen des Sockelbetragproblems (Abstandsgebot) überlegt?!
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

VaPi


Realist01


Admin

Die Sachsen-Seite ist nun aktualisiert:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/

Ebenfalls die aktuelle Seite:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/

Ein Vergleich der Tabelle +4,76% mit +200 Euro kommt im nächsten Update

Angelsaxe

Also ich persönlich finde, mit der prozentualen Erhöhung statt des Sockelbetrages hat man einen hervorragenden Weg zur Umsetzung des Tarifabschlusses gefunden.
Der Tarifabschluss selbst hätte freilich besser ausfallen müssen, aber die Verständigung zur Übertragung ist m.E.n. äußerst gelungen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

luftruepel

Da stimme ich dir zu. Blöd ist allerdings, wenn die prozentuale Erhöhung so gewählt wird, dass erst Beamte der höheren Besoldungsgruppen eine Erhöhung in Höhe des Sockelbetrages erhalten.


Angelsaxe

Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Admin

Zitat von: luftruepel am 26.01.2024 11:51
Da stimme ich dir zu. Blöd ist allerdings, wenn die prozentuale Erhöhung so gewählt wird, dass erst Beamte der höheren Besoldungsgruppen eine Erhöhung in Höhe des Sockelbetrages erhalten.



Abweichungen zu
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/a/vergleich.beamte-sachsen-2023.m.html
da in letzterer die Besoldungskürzung nach §8 SächsBesG enthalten ist.

VaPi

Zitat von: Angelsaxe am 26.01.2024 14:26
Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D

Trotzdem muss man sich fragen, wieso einige Länder kein Problem haben den Sockel anzuwenden, andere jedoch schon. Ziel der Gewerkschaften war es ja, die unteren Gruppen stärker zu entlasten. Jetzt dreht sich das ganze komplett um 😂.