Neubewertung einer Stelle

Begonnen von Alexa, 24.01.2024 21:01

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Alexa

Hallo,
ich habe seit 2017 meine nach TvL 8 bezahlte Stelle, mittlerweile Stufe 4. An meinen Tätigkeiten hat sich nichts geändert, meine Stelle wurde jetzt aber neu bewertet mit einer 9. Mir wurde mitgeteilt, das ich ab dem 1.10.23 in die 9 Stufe 3 komme.
Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?

VFA West

Wenn du wirklich keine neuen Aufgaben übertragen bekommen hast, dann würde ich mich wehren.

2strong

Zitat von: Alexa in 24.01.2024 21:01
Ist das so richtig? Bin ich dann nicht von Anfang an verkehrt eingruppiert gewesen?
Doch. Die Stufe bleibt daher erhalten.

McOldie

Aufgrund der Tarifautomatik bist zu dem Zeitpunkt in dem die dir übertragene Tätigkeit den Merkmalen der höheren Entgeltgruppe entspricht. Wenn dies seit 2017 der Fall  ist, bist du seit dann in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert. Wenn keine schriftliche Geltendmachung des höheren Entgelts erfolgt it, wird das höhere Entgelt unter Wahrung der Ausschlussfrist 6 Monate rückwirkend gezahlt.
Du solltest dir eine Begründung geben lassen, warum hier der 1.10.23 gewählt worden ist.

browny

Wie schon geschrieben, wenn die Tätigkeiten gleichgeblieben sind dann solltest du dich wehren. Bei mir wurde das auch versucht und ich hab dann mal bestimmt aber freundlich nachgefragt wie man darauf kommt mich stufentechnisch anders einzuordnen. Paar Tage später bekam ich die Mitteilung das versehentlich die falsche Stufe genannt wurde. Wer es glaubt wird selig. Ich drücke die Daumen, lass dich nicht abspeisen und bleib hartnäckig.