[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

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Stefan35347

Wieso ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Es wären halt in den niedrigsten Besoldungsgruppen acht Prozent und dann zunehmend weniger (prozentual), aber mindestens 200 Euro, wo die prozenzuale Erhöhung unter diesem Wert liegt.

HMeder

Zitat von: Stefan35347 am 29.01.2024 14:54
Wieso ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Es wären halt in den niedrigsten Besoldungsgruppen acht Prozent und dann zunehmend weniger (prozentual), aber mindestens 200 Euro, wo die prozenzuale Erhöhung unter diesem Wert liegt.

Dann bist Du wieder beim Ausgangsproblem und kannst gleich jedem 200.- Euro geben.....

Helli04

So ist es. Jede Art von Festbetrag ändert den prozentualen Abstand im Besoldungsgefüge, ob er 20 €, 200 € oder 2000 € ist spielt dabei keine Rolle.

Meierheim

Zitat von: Helli04 am 29.01.2024 14:44
Das wären ja in der niedrigsten Stufe in A3 - und die muss man dann ja zum Maßstab nehmen - über 8%. Und das als ersten Erhöhungsschritt für alle Besoldungsgruppen? Darauf dann im Februar nochmals 5,5 % für alle?
Als das kommt sicher nicht.
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

untersterDienst

Aber zumindest sind die Länder vorsichtiger, diese Sockelbeträge gab es schon öfter, oder? Hier stellt sich dann doch ein gewisser Respekt gegenüber dem BVerfG ein, so meine unbeachtliche Meinung.

HMeder

Zitat von: Meierheim am 29.01.2024 15:05
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.

Stefan35347



Dann bist Du wieder beim Ausgangsproblem und kannst gleich jedem 200.- Euro geben.....
[/quote]
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Meierheim

Zitat von: HMeder am 29.01.2024 15:11
Zitat von: Meierheim am 29.01.2024 15:05
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.
Ja, aber ist ist schwer zu vermitteln, warum ein Angestellter weniger brutto verdienen soll als ein Beamter.

HMeder

Zitat von: Stefan35347 am 29.01.2024 15:12
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.

Helli04

Zitat von: HMeder am 29.01.2024 15:11
Zitat von: Meierheim am 29.01.2024 15:05
Genau so müsste es aber sein. Eigentlich hätten die Vertreter der Länder wissen müssen, worauf sie sich einlassen, als sie diesen Sockelbetrag ausgehandelt haben.

Naja, es wird ja nicht primär für die Beamtenschaft verhandelt und im TVL gibt es das Abstandsgebot meines Wissens nicht. Die Übertragung (und vor allem die Art der Übertragung) hängt ja am Goodwill der Landesregierungen.

Genau das ist der springende Punkt.
Dieses Gebot gibt es im Tarifrecht nicht, da es ein Ausfluss des Alimentationsprinzips ist.
Und, ja, die Gewerkschaften verhandeln für die Arbeitnehmer und beachten daher diese Problematik nicht.

Grundsätzlich wären Sockelbeträge für Beamte so ungünstig nicht, da diese eine größere prozentuale Erhöhung bewirken als bei vergleichbaren Angestelltengehältern (z.B. A11 zu EG 11), da diese im Brutto deutlich höher sind.

Bauernopfer

Zitat von: HMeder am 29.01.2024 15:17
Zitat von: Stefan35347 am 29.01.2024 15:12
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.
"...und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhung sein wird". Das soll doch wohl heißen, dass insgesamt nur soviel prozentual verteilt wird, wie bei einem Sockelbetrag von 200 € zur Verfügung stände. Die Folge wäre.....siehe Ba-Wü und Sachsen.

HABICHThatzweiH

Zitat von: Bauernopfer am 29.01.2024 16:47
Zitat von: HMeder am 29.01.2024 15:17
Zitat von: Stefan35347 am 29.01.2024 15:12
Es ist ja in den höheren Gruppen mehr als 200,- Euro; somit wäre dem Abstandsgebot zumindest teilweise Rechnung getragen. Klar wäre es teurer.....

Dann hab ich Dich falsch verstanden. Ich habe das so gelesen, dass jede Besoldungsgruppe gerade soviel prozentuale Erhöhung bekommen soll dass sie auf die 200 Euro kommt.
"...und dann das Gesamtvolumen des Abschlusses Grundlage einer rein prozentualen Erhöhung sein wird". Das soll doch wohl heißen, dass insgesamt nur soviel prozentual verteilt wird, wie bei einem Sockelbetrag von 200 € zur Verfügung stände. Die Folge wäre.....siehe Ba-Wü und Sachsen.
Eigentlich schon fragwürdig, wie bei der Sockelumrechnung überhaupt unterschiedliche Erhöhungen rauskommen können. Und dann noch über 1 % Punkt Unterschied...

Meierheim

Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

websgeisti

Zitat von: Meierheim am 29.01.2024 17:19
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man in Bayern in der Übersichtstabelle bei der Übertragung dann auch ein "s" stehen haben will.

Warum? Der Sockelbetrag und die lineare Erhöhung soll 1:1 übernommen werden. Oder hat hier jemand neuere Informationen? Wir haben noch keine neueren Infos dazu. Der Haushalt 2024/2025 steht aufjedenfall. Die Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten und Beamten ist entsprechend berücksichtigt.

Helli04

Zitat von: websgeisti am 29.01.2024 22:16

Warum? Der Sockelbetrag und die lineare Erhöhung soll 1:1 übernommen werden. Oder hat hier jemand neuere Informationen? Wir haben noch keine neueren Infos dazu. Der Haushalt 2024/2025 steht aufjedenfall. Die Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten und Beamten ist entsprechend berücksichtigt.

Ja, bei uns kam gestern die Info, dass in einem Spitzengespräch DGB/Ministerium vom 23.1.24 mitgeteilt wurde, dass der Sockelbetrag u.U. einer prozentualen Erhöhung weicht.