Stellenausschreibung, in einer Anzeige, E5 und E9b

Begonnen von ichbinderderschreibt, 30.01.2024 17:24

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ichbinderderschreibt

Hallo zusammen,

Ich hab eine Frage, bei uns im Amt gibt es Stellen, welche je nach Qualifikation mit E5 oder E9b bewertet werden.

Also Stellenausschreibung ist z. B. Bearbeiten von Anträgen usw., aber es wird darauf hingewiesen mit Studium E9b und ohne Studium E5
Alles in einer Stellenbeschreibung, wie kann man den das unterschiedlich bewerten?
Es geht doch um die Stelle bzw Tätigkeit , nicht um die Ausbildung?
Liebe Grüße Mark

clarion

Ich nehme an, dass E5 die Hilfsarbeiten macht. Akten anlegen, Anträge erfassen und ggf. aufbereiten etc., während diejenigen mit der 9b die Bearbeitung machen.

MeinerEiner

Die Angabe der Entgeltgruppe hat keine Auswirkung auf die Eingruppierung.

clarion

Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.

MoinMoin

Sie stellt nur die Rechtsmeinung des AGs bezüglich der Eingruppierung der übertragbaren Tätigkeiten dar.
Was dann für Tätigkeiten übertragen werden ist damit natürlich nicht gesagt.

MeinerEiner

Zitat von: clarion in 30.01.2024 23:14
Sie macht aber die Rechtsmeinung des AG klar, und bei einer halbwegs funktionierende Personalverwaltung könnte die Rechtsmeinung auch der tatsächlichen Eingruppierung entsprechen.

Das könnte sich im Idealdall natürlich auch einmal decken.