[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern

Begonnen von InVinoVeritas, 09.12.2023 15:22

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Meierheim

Zitat von: algo86 in 01.02.2024 11:22
Dann wird das mit der Auszahlung vor den Aprilbezügen nichts.
Bei diesem Tempo ist sogar die Auszahlung mit den Aprilbezügen ambitioniert. Man will in Bayern offenbar unbedingt die rote Laterne.

Admin

Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums liegt nun vor! Dem Einsender herzlichen Dank hierfür!

https://oeffentlicher-dienst.info/g/by-anpg-2024-2025

+200 Euro +5,5% wie erwartet. Allerdings entfällt offenbar eine Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen zum 01.11.2024. Damit wäre es nach unserer Einschätzung keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.

Das Update der Bayern-Seite erfolgt in den nächsten Stunden.

Beamtenehepaar

Der FamZ zum 01.11.2024 wird nicht angehoben. Das pauschal unterstellte Ehegatteneinkommen aber schon. Das ist echt ein Witz....

Kornblum

Wenn man sich den G.-entwurf durchliest, kann man nur zustimmen. Besser hätte es keiner formulieren können. Danke an alle, die sich für die 200 EUR-Sockel bei der Übertragung stark gemacht haben.


ZitatVor dem Hintergrund der besonderen Aus-
nahmesituation einer andauernd historisch hohen Inflation ist die einmalige Übertra-
gung dieses Teils der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 allerdings dienstrechtspo-
litisch und aus sozialen Gründen geboten. Sie dient im Zusammenwirken mit den nach
diesem Gesetz ebenfalls für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe zu gewähren-
den Inflationsausgleichszahlungen insbesondere dazu, inflationsbedingte Kaufkraft-
verluste bei den besonders betroffenen Besoldungsempfängern und Besoldungsemp-
fängerinnen in unteren und mittleren Besoldungsgruppen hinreichend abzufedern.
Zwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße. Für Beamte und Beamtinnen in unteren und mittleren Besoldungsgruppen sind
die gerade in den letzten beiden Jahren signifikanten Preissteigerungen bei den Wohn-
kosten, den Gütern des täglichen Lebensbedarfs und der Energie besonders belas-
tend, denn in aller Regel musste hierfür auch vor den inflationsbedingten Preiserhö-
hungen bereits ein Großteil der monatlichen Bezüge aufgewendet werden.

Ozymandias

Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

ZitatZwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Zugroaster

Zitat von: Ozymandias in 01.02.2024 14:07
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

ZitatZwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[


untersterDienst

Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.

websgeisti

Im bayerischen Gesetzentwurf wird argumentiert, dass das Abstandsgebot eingehalten wird, da der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen in den letzten fünf Jahren um weniger als 10% abgeschmolzen wurde.

Die maximale Abschmelzung beträgt 7,69%.



Meierheim

Zitat von: untersterDienst in 01.02.2024 14:32
Wenn man das liest... für die vergangenen zwei Jahre... Ja, schön! und das Jahr 2024 hinzugerechnet macht das: 3000/36= 83,33€! Für die vergangen Jahre natürlich zinslos.
Macht bei A 15 1,3% Steigerung bei 13% Inflation. Es war doch von Inflationsausgleich die Rede.

Helli04

Zitat von: Admin in 01.02.2024 12:28
.....Allerdings entfällt offenbar eine Erhöhung der Familienzuschläge und Zulagen zum 01.11.2024. Damit wäre es nach unserer Einschätzung keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
...

Ja, das sieht tatsächlich so aus.

Würde mich nicht wundern, wenn das ein abgekartetes Spiel mit BBB und anderen Verbänden ist und diese dann die Erhöhung der Zulagen als ,,Verhandlungserfolg" im ,,Beteiligungsverfahren" verkaufen können.

War letztens auch so bei der Neufassung der Familienzuschläge.

lotsch

Kinder, Kinder, kauft euch Kämme, es kommt eine lausige Zeit, sagte mein Opa immer. Spaß beiseite, natürlich war es 1923, während der Hyperinflation wesentlich schlimmer als heute, aber die Reflexe der Politiker scheinen gleich geblieben zu sein. Auch damals mussten die höheren Besoldungsgruppen wesentlich mehr "abgeben", als die niedrigeren. Hoffen wir, dass sich der Rest der Geschichte nicht auch wiederholt.

websgeisti

Zitat von: Zugroaster in 01.02.2024 14:24
Zitat von: Ozymandias in 01.02.2024 14:07
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

ZitatZwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[

Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.

derSchorsch

Zitat
Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.

Personalmangel gibt es aber auch in den höheren Besoldungsgruppen. Insbesondere Ingenieure, IT, Juristen, ...

Floki

Zitat von: websgeisti in 01.02.2024 20:17
Zitat von: Zugroaster in 01.02.2024 14:24
Zitat von: Ozymandias in 01.02.2024 14:07
Was für ein Gesülze. Amtsangemessen bedeutet eben auch, dass jemand in höheren Besoldungsgruppen einen anderen Warenkorb hat, als die niedrigeren Besoldungsgruppen.

ZitatZwar wirkt sich die hohe Inflation auch auf höhere Besoldungsgruppen aus; dies je-
doch nicht in einem den unteren und mittleren Besoldungsgruppen vergleichbaren
Maße.

Genau solche Argumentationen sind m.E. nicht sachlich begründet, damit würde jeder Schüler bei einer Erörterung durchfallen. Ökonomisch dürfte der Schaden bei den höheren Besoldungsgruppen sogar noch höher sein.

Ich hoffe mir ist die Ironie nicht einfach nur entgangen, aber ich frage trotzdem mal:

Findest du nicht, dass schwindende Kaufkraft für untere Besoldungsgruppen mehr Auswirkungen hat als für höhere?
Dass der Warenkorb je nach Gehaltsklasse angepasst werden soll ist zudem das lustigste was ich seit langem gelesen habe.

Ich hoffe du bist kein Deutschlehrer, der tatsächlich Erörterungen beurteilen darf  :-[

Es ist und bleibt richtig, dass der Sockelbetrag übernommen wird. Man braucht sich sonst echt nicht wundern, wenn der Personalmangel immer massiver wird.

Es war und ist nicht richtig, dass Sockelbeträge bei der Beamtenbesoldung übernommen wurden und werden. Tatsächlich wäre es richtig, stattdessen eine entsprechende prozentuale Erhöhung vorzunehmen. Sockelbeträge widersprechen der Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung.

Ludwig2

Es ist und bleibt der größte Fauxpas im aktuellen Gesetzesentwurf, dass die Erhöhung nicht auf die Zulagen, insbesondere Orts- und Familienzulagen übernommen werden, gleichzeitig aber das Angenommene Partnereinkommen steigt!