[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen

Begonnen von Admin, 13.12.2023 01:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Finanzbeamter

Auf der Seite der GdP steht doch aber recht deutlich, dass es für alle Beamten rückwirkend ab 01.01.24 zu einer linearen Erhöhung kommt.

VaPi

ZitatZahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage

Da steht ja jetzt auch zeitlich unbefristet dabei 🤷‍♂️.

0esli0

Die GDP hat auf deren Instagram-Seite auf eine Frage wie folgt geantwortet:

Noch eine Frage: Ist die nachträglich ausgehandelte Erhöhung zum 1. Januar 2024 i. H.
v. 4,1 % eine lineare Anhebung oder zählt diese unter eine Sonder-/ Einmalzahlung?

gdpsachsen:
Die 4,1% werden in Form einer Sonderzahlung ausgegeben, um auch in Zukunft eine verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen. Es ist keine Einmalzahlung sondern kann als solche Sonderzahlung nur einfacher angepasst werden, um die 15% Abstand zu wahren.

@Admin

Heiliger

Ich frage mich, ob diese "Sonderzahlung" von 4,1 Prozent rückwirkend sich auch auf bestehende und zukünftige Pensionen auswirkt oder bei der Pension als Sonderzahlung" dann keine Berücksichtigung findet?

Admin

Der SBB hat uns bestätigt:

Zitat
die Sonderzahlung ist zeitlich nicht befristet. Sie wird nicht in die           
Tabelle eingearbeitet. Die Höhe beträgt 4,1% des Grundgehaltes                 
einschließlich Amtszulage.   

Wir haben noch nachgefragt, ob es sich um eine dynamische Zulage handeln soll,
die auch nach den geplanten Besoldungserhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025
4,1% des dann gelten Grundgehalts betragen soll, oder ob es feste, nicht dynamisierte
Beträge in Höhe von 4,1% zum Stichtag 01.01.2024 sein sollen. Antwort steht aus.

Admin

Antwort erhalten: dynamisiert 4,1% sind wohl geplant! Wow!


Admin

  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/                                 
und                                                                             
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/                       
sind nun entsprechend angepaßt!   

Sachsen bekommt in der Übersicht damit das grüne "b" für eine besser als wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.


VaPi

Wurde der Familienzuschlag mit angepasst ?

Admin


Finanzbeamter

Kurze Verständnisfrage: Gibt es einen Grund, weshalb die 4,1 Prozent explizit als Sonderzahlung deklariert und nicht einfach als fester Prozentsatz in die Tabelle eingearbeitet werden?

Bedeutet das, dass diese in der Zukunft auch wieder wegfallen könnten?

NewSN

Der Rechner ab 2024a Verheiratet mit 4 Kinder zeigt mir 1631€ an. Laut den mir vorliegenden Sätzen Ehegatte und erste 2 Kinder je 246 Euro plus 593 je Kind  für 3+4, wären zusammen 1.924 Euro. Habe ich einen Fehler irgendwo?

Admin

Zitat von: NewSN in 10.02.2024 15:37
Der Rechner ab 2024a Verheiratet mit 4 Kinder zeigt mir 1631€ an. Laut den mir vorliegenden Sätzen Ehegatte und erste 2 Kinder je 246 Euro plus 593 je Kind  für 3+4, wären zusammen 1.924 Euro. Habe ich einen Fehler irgendwo?

Stimmt. Wir hatten für Kind 3+ die falsche Tabelle als Berechnungsgrundlage genommen.

Richtig sollte sein:

Ehegatte: 246 (neu)
Kind 1: 246 (neu)
Kind 2: 246 (neu)
Kind 3: 593,94 (wie 2023)
Kind 4: 593,94 (wie 2023)
--------------------
zusammen 1925,88

Hinweis: es liegt noch kein Gesetzentwurf vor, es sind also nur Prognosen basierend auf den verfügbaren Angaben

luftruepel

@Admin

Wurde in den Rechnern für 2024b und 2025 der Familienzuschlag auch prozentual erhöht? Ist das korrekt so?

Admin

Zitat von: luftruepel in 10.02.2024 18:04
@Admin

Wurde in den Rechnern für 2024b und 2025 der Familienzuschlag auch prozentual erhöht? Ist das korrekt so?

in unserem Rechner ja. Wichtig: es handelt sich bisher nur um eine Prognose!

Bei einer linearen Besoldungserhöhung gehen wir ersteinmal davon aus, daß auch der Familienzuschlag und die anderen dynamisierten Zulagen um den gleichen Satz mit erhöht werden. Das war in der Vergangenheit so gut wie immer der Fall. Wir haben Stand heute keine Indizien, daß dies in Sachsen 2024/2025 anders sein könnte. Falls doch, ändern wir den Rechner natürlich.

Leider wird der Gesetzentwurf noch geheim gehalten.