100 km + pendeln?

Begonnen von VFA West, 14.01.2024 17:23

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2strong

Ok, dann verstehe ich es besser. Danke.

Ich vermute, dass man Dir - so oder so - bis Stufe 3 entgegenkommen wird.

VFA West

Mal ne andere Frage:

Hätte ich eigentlich Anspruch auf Trennungsgeld oder so etwas, wenn ich meinen bisherigen Wohnort beibehalte? Kennt sich da jemand aus? Es handelt sich um eine Bundesbehörde.

Bisher wurde nur von Übernahme von Umzugskosten gesprochen.

MoinMoin

Nein, derartige Ansprüche gibt es nicht, wenn du dir einen AG am Ende der Welt selber raussuchst.

2strong

Wenn Dir Umzugskosten zugesagt wurden, dürftest Du übergangsweise auch Trennungsgeld zustehen - bis Du eine Wohnung im Einzugsgebiet hast. Dir diese zu suchen, könnte möglicherweise auch erst nach Bestehen der Probezeit zumutbar sein.

VFA West

Zitat von: 2strong am 09.02.2024 16:31
Wenn Dir Umzugskosten zugesagt wurden, dürftest Du übergangsweise auch Trennungsgeld zustehen - bis Du eine Wohnung im Einzugsgebiet hast. Dir diese zu suchen, könnte möglicherweise auch erst nach Bestehen der Probezeit zumutbar sein.

Oh, das wäre super. Ich werde mich mal schlau machen. Im Internet gibt es aber so viel dazu, dass ich da noch keinen Überblick habe, was genau Trennungsgeld, Trennungstagegeld, Trennungsübernachtungsgeld etc ist.  ;D

2strong

Das erklärt Dir aber sicherlich auch der Personalmensch Deiner neuen Dienststelle sehr gerne und mit den für Dich ganz konkret besonders relevanten Details.

MoinMoin

Woher sollte ein Anspruch bei Neueinstellung auf solche Gelder herkommen?

VFA West

So wie ich die Trennungsgeld-Verordnung verstehe, hat man auch bei Neueinstellung Anspruch. Es steht nur nicht drin, wie lange. Und wie hoch genau der Anspruch bei mir wäre, habe ich auch noch nicht ganz verstanden.  ;D Muss ich mir nochmal genauer durchlesen bzw. einfach mal nachfragen.

Mich hätte nur interessiert, ob jemand das schonmal beantragt und genehmigt bekommen hat.

MoinMoin

Kannst du mal verlinken, welche TGV für Angestellte du da im Blick hast.


FearOfTheDuck

Welche Nr. des § 1 Abs. 2 trifft denn auf dich zu?

VFA West

Nr. 12 - Einstellung?

FearOfTheDuck

Das beantwortet meine Frage nicht. ;)
Wenn du dich im Abs. 1 nicht wiederfindest, ist der Abs. 2 leider auch nicht für dich gedacht.

VFA West

#103
Zitat von: FearOfTheDuck am 10.02.2024 18:16
Das beantwortet meine Frage nicht. ;)
Wenn du dich im Abs. 1 nicht wiederfindest, ist der Abs. 2 leider auch nicht für dich gedacht.

Da finde ich mich tatsächlich nicht wieder.  ;D

Aber hier https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_anspruch.html steht, dass die TGV auch für Tarifbeschäftigte des Bundes (= alle Bundesbehörden) gilt.