100 km + pendeln?

Begonnen von VFA West, 14.01.2024 17:23

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MoinMoin

Zitat von: VFA West am 11.02.2024 00:58
Zitat von: FearOfTheDuck am 10.02.2024 18:16
Das beantwortet meine Frage nicht. ;)
Wenn du dich im Abs. 1 nicht wiederfindest, ist der Abs. 2 leider auch nicht für dich gedacht.

Da finde ich mich tatsächlich nicht wieder.  ;D

Aber hier https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_anspruch.html steht, dass die TGV auch für Tarifbeschäftigte des Bundes (= alle Bundesbehörden) gilt.
Wo im Rahmen der Tarifbestimmungen findest du dich wieder?


MoinMoin

Zitat von: VFA West am 11.02.2024 13:30
Zitat von: MoinMoin am 11.02.2024 11:07
Zitat von: VFA West am 10.02.2024 15:43
https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/
Also kein Rechtsanspruch

§ 44 TVöD-Bund ?
Aber immer noch keinen Rechtsanspruch darauf es zu bekommen.
Dein AG kann es dir gewähren, aber er muss es nicht.
Er kann dich auch einstellen ohne Zusage der Umzugskostenvergütung,

VFA West

Zitat von: MoinMoin am 11.02.2024 16:08
Zitat von: VFA West am 11.02.2024 13:30
Zitat von: MoinMoin am 11.02.2024 11:07
Zitat von: VFA West am 10.02.2024 15:43
https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/
Also kein Rechtsanspruch

§ 44 TVöD-Bund ?
Aber immer noch keinen Rechtsanspruch darauf es zu bekommen.
Dein AG kann es dir gewähren, aber er muss es nicht.
Er kann dich auch einstellen ohne Zusage der Umzugskostenvergütung,

Klar, aber die UKV wurde mir ja bereits in Aussicht gestellt.

FearOfTheDuck

 Und genauso ist dann das Trennungsgeld Verhandlungssache und eben kein Anspruch.

VFA West

Zitat von: FearOfTheDuck am 11.02.2024 16:59
Und genauso ist dann das Trennungsgeld Verhandlungssache und eben kein Anspruch.

So wie ich es verstehe, hat man bei Zusage der UKV auch Anspruch auf Trennungsgeld.
Aber gut, ich werde mal die schriftliche UKV abwarten. Vielleicht stehen da ja weitere Informationen auch zum Trennungsgeld.
Selbst wenn, gehe ich von einem maximalen Anspruch von 6 Monaten (Dauer der Probezeit) aus.

IsabelW

Erstmal Glückwunsch zur Zusage!

Wenn Dein Bauchgefühl Dir sagt, dass die Stelle Dich interessiert, dann probier es aus. Du hast an sich ja nicht viel zu verlieren und jede neue Stelle/Behörde ist auch eine Erfahrung. Gönn Dir nur immer Mal ein paar ruhige Minuten, in denen Du dir überlegst "obs für Dich noch passt".

Ich bin nie länger als 45 Minuten einfache Strecke gependelt und mit den Jahren habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, dass Zeit zum Leben "übrig bleibt". Zeit für Freunde, Hobbys, Familie. Zeit für Dich selbst. Das Leben ist nicht für den Job da, sondern der Job ist da um das Leben zu finanzieren. Wenn der Job keine Zeit mehr zum Leben lässt, dann zieh lieber irgendwann die Reißleine. Ich hatte außer bei einem AG immer das Glück in super Teams zu arbeiten, die auch abends oder am Wochenende mal was unternommen haben (Bowling, Billard, Weihnachtsmarkt, etc.). Wenn Du keine kleine Wohnung vor Ort hast, wirst Du da immer irgendwie außen vor sein und das finde ich menschlich einfach schade.

Und wenn der Job Dir taugt, dann würde sich dann ja ggf. auch ein Umzug dort hin lohnen  :) Vollkommen planbar ist das Leben eh nie.

VFA West

Zitat von: IsabelW am 11.02.2024 20:30
Erstmal Glückwunsch zur Zusage!

Wenn Dein Bauchgefühl Dir sagt, dass die Stelle Dich interessiert, dann probier es aus. Du hast an sich ja nicht viel zu verlieren und jede neue Stelle/Behörde ist auch eine Erfahrung. Gönn Dir nur immer Mal ein paar ruhige Minuten, in denen Du dir überlegst "obs für Dich noch passt".

Ich bin nie länger als 45 Minuten einfache Strecke gependelt und mit den Jahren habe ich gemerkt, wie wichtig es ist, dass Zeit zum Leben "übrig bleibt". Zeit für Freunde, Hobbys, Familie. Zeit für Dich selbst. Das Leben ist nicht für den Job da, sondern der Job ist da um das Leben zu finanzieren. Wenn der Job keine Zeit mehr zum Leben lässt, dann zieh lieber irgendwann die Reißleine. Ich hatte außer bei einem AG immer das Glück in super Teams zu arbeiten, die auch abends oder am Wochenende mal was unternommen haben (Bowling, Billard, Weihnachtsmarkt, etc.). Wenn Du keine kleine Wohnung vor Ort hast, wirst Du da immer irgendwie außen vor sein und das finde ich menschlich einfach schade.

Und wenn der Job Dir taugt, dann würde sich dann ja ggf. auch ein Umzug dort hin lohnen  :) Vollkommen planbar ist das Leben eh nie.

Vielen, vielen Dank!  :)
Es gibt schon tatsächlich so eine Aspekte, die man auf dem Schirm haben sollte.

Ich denke, sofern ich die Stelle wirklich annehmen sollte, dass ich mir doch eine kleine Unterkunft am Dienstort suchen würde. Das ist zwar dann mit zusätzlichen Kosten verbunden, da ich meine bisherige Unterkunft auch weiterhin beibehalten würde. Aber so müsste ich halt nur 1-2 mal die Woche pendeln und nicht jeden Tag. Ich denke, das wäre dann sicher schonmal eine große Erleichterung.

IsabelW

Ich glaub das wäre eine gute Investition in deine tägliche Lebensqualität :)

Hast Du jetzt eigentlich schon eine Antwort wegen der Stufe?

Faunus

Zitat von: VFA West am 31.01.2024 13:01
Zusage !
...
Es muss allerdings noch die Stufenzuordnung überprüft werden..

Ist da schon etwas passiert? Und wann wäre eigentlich der 1. Arbeitstag beim neuen AG-Vertreter?

Bei Dir wäre die nächste Kündigungsmöglichkeit Ende dieser Woche mit Ende März.. Das nächste Mal dann wieder Mitte Mai zu Ende Juni. Oder hast Du Dich schon über einen Auflösungsvertrag mit Deinem aktuellen AG geeinigt?


VFA West

Zitat von: IsabelW am 12.02.2024 12:13
Ich glaub das wäre eine gute Investition in deine tägliche Lebensqualität :)

Hast Du jetzt eigentlich schon eine Antwort wegen der Stufe?

Das glaube ich auch.  :D

Bisher gibt es nichts Neues, vielleicht ja nach den "Feiertagen" ..

Zitat von: Fa :Dunus am 12.02.2024 13:53
Zitat von: VFA West am 31.01.2024 13:01
Zusage !
...
Es muss allerdings noch die Stufenzuordnung überprüft werden..

Ist da schon etwas passiert? Und wann wäre eigentlich der 1. Arbeitstag beim neuen AG-Vertreter?

Bei Dir wäre die nächste Kündigungsmöglichkeit Ende dieser Woche mit Ende März.. Das nächste Mal dann wieder Mitte Mai zu Ende Juni. Oder hast Du Dich schon über einen Auflösungsvertrag mit Deinem aktuellen AG geeinigt?

Danke, dass du mitdenkst.  ;D Aber bei meiner Kündigungsfrist liegst du etwas falsch. Ich bin ja schon vor einiger Zeit aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden und bin da (zum Glück) relativ flexibel.

VFA West

Heute kam die E-Mail:
E9a/3 mit "Stufenvorweggewährung" (Zulage) zur E9a/4;
TVöD-Bund; 100km entfernt.

Just heute kam aber auch ein Angebot einer anderen Behörde rein:
E9a mit Zulage zur E9c (Stufe noch unklar) und der Verpflichtung, den VL II zu absolvieren;
TVöD-VKA; 50km entfernt.

Jetzt habe ich wohl die Qual der Wahl.

2strong

Ist ja ne ziemlich leichte Entscheidung.

VFA West

Was die langfristige berufliche Laufbahn angeht, ist die E9c-Stelle sicher attraktiver, wegen des VL II. Und irgendwo (auch inhaltlich) eine neue Herausforderung, als wenn ich wieder das gleiche machen würde.

Auf der anderen Seite eine super moderne Bundesbehörde; kommt mir mit einer (befristeten) Stufenvorweggewährung entgegen; praktisch keine Einarbeitung mehr nötig ...

Und, vielleicht ein Luxusproblem: Aber ich habe bereits diverse Wohnungsbesichtigungstermine vereinbart. Die müsste ich jetzt alle wieder absagen.

2strong

Ob das BVA jetzt eine "super moderne Bundesbehörde" ist, darüber wird man unterschiedlicher Auffassung sein können 😅 Soll Dich aber nicht scheren. Wenn die Kommune besser zahlt, Dir noch den Aufstieg ermöglicht und ggf. nicht mal nen Umzug erfordert, ist die Sache m. E. klar.

Und die Wohnungsbesichtigungen sagst Du ab und hast Zeit gewonnen 😉