Minusstunden bei Krankheit

Begonnen von Monschie, 08.02.2024 21:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Monschie

Folgender Fall:

Ist es rechtens, dass Kolleg:innen bei Krankheit Minusstunden bekommen?

Es geht um einen Fortbildungstag der ursprünglich geplant war von 9-16 Uhr. Unser normale Arbeitszeit wäre 7:42-16 Uhr. Das heißt, theoretisch hätten die anwesenden Vollzeitkräfte sowieso eine Minusstunde.
Die Dozentin tauchte an diesem Tag nicht auf.  Es wurde die Arbeitszeit durch Leitung verkürzt. Statt 16 Uhr gingen die Kolleg:innen um 14 Uhr nach Hause.
Nun schreiben sich die Anwesenden Kolleg:innen 3 Minusstd. auf, weil sie früher gegangen sind und durch den späteren Anfang auch später gekommen sind.
Die Kranken Kolleg:innen sollen sich nun, aufgrund der kurzfristigen Dienstplanänderung durch Leitung 2  Stunden Minus anrechnen.
Begründung: Sie würden ja nicht auf ihre wöchentliche Arbeitszeit kommen aufgrund der Dienstplanänderung.

Ist das in Ordnung?



clarion

Nein, bei Krankheit ist die Sollarbeitszeit anzurechnen.

MoinMoin

Bzw die dienstplanmäßige Arbeitszeit.
Interessant ist auch die Frage, ob es einem frei gestellt wurde 2h früher zu gehen oder ob man nach hause geschickt wurde, weil "keine Arbeit" da war.
Bei letzteren würde ich mir die 2h nicht abziehen lassen.

Monschie

Zitat von: MoinMoin am 09.02.2024 07:57
Bzw die dienstplanmäßige Arbeitszeit.
Interessant ist auch die Frage, ob es einem frei gestellt wurde 2h früher zu gehen oder ob man nach hause geschickt wurde, weil "keine Arbeit" da war.
Bei letzteren würde ich mir die 2h nicht abziehen lassen.

Es wurde gefragt, ob wir alle 2 Std früher gehen wollen. Alle stimmten zu.
Die größere Frage ist eher, ob es daher rechtens ist, dass die kranken die std als minus haben.

MoinMoin

Zitat von: Monschie am 09.02.2024 16:02
Zitat von: MoinMoin am 09.02.2024 07:57
Bzw die dienstplanmäßige Arbeitszeit.
Interessant ist auch die Frage, ob es einem frei gestellt wurde 2h früher zu gehen oder ob man nach hause geschickt wurde, weil "keine Arbeit" da war.
Bei letzteren würde ich mir die 2h nicht abziehen lassen.

Es wurde gefragt, ob wir alle 2 Std früher gehen wollen. Alle stimmten zu.
Die größere Frage ist eher, ob es daher rechtens ist, dass die kranken die std als minus haben.
Ich denke es ist die dienstplanmässige Zeit zu berechnen, als so als ob die Schulung gewesen wäre.

Öffdler

Der Dienstplan wurde für die Teilnehmenden einvernehmlich dahingehend geändert, dass sie zwei Stunden früher gehen durften. Insofern sollten die 2-Minusstunden passen.

Mit den "Kranken" wurde aber keine einvernehmliche Änderung des Dienstplanes herbeigeführt, sodass hier entsprechend der ursprünglichen Planung 1 Minusstunde stehen müsste.

ohjeee

sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

MoinMoin

Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

ohjeee

Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 17:48
Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

reden wir gerade aneinander vorbei?
wenn an dem Tag dienstplanmäßig nur 7h vorgesehen sind, dann gibts die 7h, unabhängig davon, wie lange die Fortbildung gegangen wäre und ob bei Teilnahme an der Fortbildung thoeretisch Gleitzeit auf- oder abgebaut worden wäre.

Stehlampe

Ich rechne nach den Sollzeiten der Dienstzeitvereinbarung/Arbeitsvertrag ab. Wenn da steht, dass ich an dem Tag 8h Sollarbeitszeit habe, dann werden natürlich 8h bei Krankheit angerechnet.
Die Fortbildung lasse ich mir natürlich auch gemäß der Sollarbeitszeit anrechnen. Sollte der AG die Fortbildung so planen, dass ich nicht auf meine Sollstunden komme, dann bin ich halt um 8 Uhr schon da. Wenn der AG dann meint, ich müsse erst um 9 Uhr da sein, dann habe ich ihm meine Arbeitsleistung gemäß Vereinbarung angeboten. Eine Annahmeverzug des AG kann dann ja wohl eher nicht zu Minusstunden des AN führen.

Viele Grüße

BAT

Und was mache ich da in Teilzeit? Eine halbe vor Veranstaltungsende den Seminarraum verlassen?

MoinMoin

Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:22
Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 17:48
Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

reden wir gerade aneinander vorbei?
wenn an dem Tag dienstplanmäßig nur 7h vorgesehen sind, dann gibts die 7h, unabhängig davon, wie lange die Fortbildung gegangen wäre und ob bei Teilnahme an der Fortbildung thoeretisch Gleitzeit auf- oder abgebaut worden wäre.

Wenn idR die normale dienstplanmäßige Sollarbeitszeit 8h ist und am Tag der Fortbildung dienstplanmäßig nur 7 h dann ....

Flying

Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

Damit ist doch alles gesagt - würde ich so unterstreichen.

MoinMoin

Zitat von: Flying am 15.02.2024 17:07
Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

Damit ist doch alles gesagt - würde ich so unterstreichen.
Ich nicht, wenn es eine dienstplanmässige Sollarbeitszeit gibt, dann muss mEn diese genommen werden.
Wenn es das nicht gibt, dann so wie oben beschrieben.

Levana

Arbeitsunfähig zählt so, als hätte ich gearbeitet.

Dienstplan vorhanden = Zeit laut Dienstplan
Kein Dienstplan vorhanden = durchschnittliche tägliche Arbeitszeit

Bei Sonntagsarbeit steht einem, je nach TV, sogar der Freizeitausgleich zu obwohl man krank war. AU-Schein = Ersatz der Arbeitsleistung.