[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen

Begonnen von Admin, 13.12.2023 01:56

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Jimbo

Eine kurze Nachfrage zu dem aktuellen Vorgehen in Sachsen, dadurch erhalten die Beamten aber keine rückwirkende Nachzahlung ihrer Bezüge oder? So erhoffen sie sich evtl. auch noch die ein oder andere Ersparnis und Ruhigstellung einiger Kollegen.

Dennoch, erstmal eine gute Richtung und meinen ernstgemeinten Glückwunsch an die KollegInnen, auch wenn ich denke dass gerade das Land Niedersachsen sich am längsten sträuben wird.

BerndStromberg

Zitat von: oorschwerbleede am 13.02.2024 11:41
Hier aber mit dem Unterschied, dass es nicht nach persönlichen Umständen ginge, sondern pauschal auf alle zutrifft. Natürlich erhalten die mit Familienzuschlag wieder mehr vom Kuchen, da auch die Zuschläge der Stufen 1-3 erhöht wurden. Aber dem Grunde nach finde ich den Ansatz nicht schlecht. Jetzt muss der Weg aber auch konsequent zu Ende gegangen werden inkl. Nachdruck durch die Gewerkschaften. Da liegt auch ein schwerer Punkt dran, dass die jetzt nicht die Hände heben und meinen, alles wäre gut.
Das stimmt, da ist Sachsen einen Schritt weiter, wobei die Kinderzuschläge in NRW je nach Wohnort schon erheblich erhöht wurden (in meinem Fall mit 1 Kind um ca 400 Euro brutto). Hessen hat es Sachsen übrigens schon vorgemacht, wie es geht. Natürlich wieder mal vor einer LT-Wahl...

https://www.dbb.de/artikel/besoldungstabelle-hessen-ab-1-januar-2024-und-bund-ab-1-maerz-2024.html

BVerfGBeliever

Yep, auch aus meiner Sicht sind die sächsischen 15,1% FÜR ALLE (gegenüber 2023) ein erster Schritt, der hoffentlich auch zu "Bewegung" in den anderen sechzehn Besoldungskreisen führt.

Und darüber hinaus holt ja hoffentlich das BVerfG dieses Jahr den Hammer raus..  :)

elbtaler

Zitat von: BerndStromberg am 13.02.2024 11:37
Ich würde es auch so interpretieren: Man nimmt mit Blick auf die bevorstehende LT-Wahl etwas vorweg, zu dem man  vermutlich sowieso bald von Karlsruhe verurteilt wird. So hat es NRW 2022 auch gemacht. Kurz vor den Wahlen hat man noch schnell eine Erhöhung der Kinderzuschläge und die Streichung der Kostendämpfungspauschale auf den Weg gebracht. Besoldung nicht nach dem GG, sondern nach dem Wahlkalender...

Naja, aber so viele Beamte sind 'mer in Sachsen ja auch nicht (im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Sachsens), dass das hier die Prognosen großartig verändert.
Kann doch genauso auch nach hinten losgehen, wenn Bild, Tag24, Sächsische & Co. von genau diesem angeblichen "Wahlgeschenk" einseitig, in üblicher undifferenzierter Manier berichten und damit das übliche Beamtenbashing (wie bei jeder Erhöhung) wieder anheizen. Die Schuldigen sind dann wie immer wir Beamte, die den Hals nicht voll kriegen - und eben "die Regierung", die es beschlossen hat.

Insofern bin ich dabei, dass womöglich weiteren Entscheidungen des BVerfG vorgebeugt werden soll...aber als Wahlgeschenk sehe ich das nicht.

VG

Hans Werner Mangold

Und darüber hinaus holt ja hoffentlich das BVerfG dieses Jahr den Hammer raus..  :)
[/quote]

Und Judge Dredd wird persönlich die Vollstreckungsanordnung des BVerfG durchführen!

oorschwerbleede

Zitat von: Jimbo am 13.02.2024 11:57
Eine kurze Nachfrage zu dem aktuellen Vorgehen in Sachsen, dadurch erhalten die Beamten aber keine rückwirkende Nachzahlung ihrer Bezüge oder? So erhoffen sie sich evtl. auch noch die ein oder andere Ersparnis und Ruhigstellung einiger Kollegen.

Dennoch, erstmal eine gute Richtung und meinen ernstgemeinten Glückwunsch an die KollegInnen, auch wenn ich denke dass gerade das Land Niedersachsen sich am längsten sträuben wird.

Das Thema Nachzahlung hat Sachsen nach seiner Sicht mit dem 4. Dienstrechtsänderungsgesetz aus dem letzten Jahr abgeräumt. Das kann aus Sicht der Besoldungsgesetzgeber nicht mehr relevant sein.

Dailydrvr

Spannend ist aber, dass gerade die Bürgergelderhöhung zum 1.1.23 nicht im 4. Dienstrechtsänderungsgesetz enthalten ist. Mal sehen, ob dort noch was kommt.

oorschwerbleede

Das glaube ich nicht, da Sachsen für die Gewährung der amtsangemessenen Alimentation auch die Nachzahlungen der Vorjahre eingerechnet hat und durch diese für das Jahr 2023 die Vorgaben des BVerfG als erfüllt angesehen hat. Aus meiner Sicht eine sehr gewagte These, da die Nachzahlungen ja nicht für den Bedarf des Jahres 2023 gezahlt werden, sondern für die Jahre davor. Aber wir Sachsen sind ja von je her erfinderisch  ???

DrStrange

So, wann kommt die Kohle jetzt? Mit den März-Bezügen wirds wohl nix mehr

Angelsaxe

Zitat von: DrStrange am 16.02.2024 08:25
So, wann kommt die Kohle jetzt? Mit den März-Bezügen wirds wohl nix mehr

"Und was ist mit den Kohlen?"  ;D

Ich verstehe die LSF-Auskunft wie folgt:
mit den Märzbezügen 1.000 € IAP
ab April die monatlichen Zahlungen zu je 200 €, im April m.M.n also 800 € (Jan-Apr)
Die prozentualen Anteile müssen sicher erst durch diverse Gremien und kommen irgendwann rückwirkend.  :)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

DrStrange

Also wird wieder vor einer gesetzlichen Grundlage ausgezahlt? Sehr schön!

Realist01

Es sollte jedoch beachtet werden, wenn die Besoldung um eine monatliche Sonderzahlung rückwirkend ab Januar diesen Jahres ergänzt wird und diese nicht ruhegehaltsfähig wäre, die eine reale Kürzung der Pension zu folge hätte. Ich kann mir nicht vorstellen das dies Amtsangemessen ist.

Warum wird dies nicht in das Grundgehalt integriert? Ein Schlem wer böses dabei denkt.  8)

Finanzbeamter

Zitat von: Realist01 am 16.02.2024 22:31
Es sollte jedoch beachtet werden, wenn die Besoldung um eine monatliche Sonderzahlung rückwirkend ab Januar diesen Jahres ergänzt wird und diese nicht ruhegehaltsfähig wäre, die eine reale Kürzung der Pension zu folge hätte. Ich kann mir nicht vorstellen das dies Amtsangemessen ist.

Warum wird dies nicht in das Grundgehalt integriert? Ein Schlem wer böses dabei denkt.  8)
Da die Versorgungsempfänger die Sonderzahlung ebenso erhalten, ist das Ganze am Ende zum Glück ein Nullsummenspiel. 😉

LehrerinRLP

Rheinland-pfälzische Kollegen schauen neidisch nach Sachsen!!!

Dailydrvr

Zitat von: LehrerinRLP am 17.02.2024 09:36
Rheinland-pfälzische Kollegen schauen neidisch nach Sachsen!!!

Bitte dabei immer das Ganze in Sachsen im Blick haben.
Beförderung ist hier viel langsamer als gefühlt im Rest der Republik.
Und, wir haben bald Landtagswahl, die Prognosen kann man sehen wie man will, mir gefällt es absolut nicht, was uns da erwartet