Rentenbezug:Fristgerechte Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Begonnen von Sandbank, 20.02.2024 16:26

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Sandbank

Hallo liebes Forum,
ein TVöD/TV-L Beschäftigter möchte ab 1. November 2024 eine vorzeitige Rente beziehen.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres.
Das wäre hier der 30. September 2024. Muss der Beschäftigte also wirklich gehen bevor er Rente erhält? Oder muss er gar bis Ende des Jahres weiterarbeiten?
Kann er vielleicht fristgerecht kündigen mit Ablauf 31. Oktober 2024?
Oder müsste er in dem Fall besser gar nicht fristgerecht kündigen, sondern lediglich um einen Aufhebungsvertrag bitten? Aber was wäre wenn der Arbeitgeber dem nicht zustimmt?

Maggus

Da es um eine vorzeitigen Rentenbezug geht, muss der AN kündigen oder sich mit dem Arbeitgeber auf ein Beschäftigungsende außerhalb der Kündigungsfrist einigen.
Je näher am Jahresende das geplante Beschäftigungsende liegt, umso mehr gilt zu beachten, dass die Jahressonderzahlung entfällt, da das Beschäftigungsende hierzu am 01.12. noch bestehen muss.
Ggf. macht es deshalb Sinn erst zum Jahresende aufzuhören.


Britta2

Zitat von: Sandbank in 20.02.2024 16:26

Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres.
...
Kann er vielleicht fristgerecht kündigen mit Ablauf 31. Oktober 2024?


Finde den Fehler ...

(OT: Ich würde niemandem raten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!)

Heiko74

Die für den Arbeitnehmer beste Variante (wenn es so gewollt- ansonsten geht nur ein Aufhebungsvertrag) wäre die Kündigung zum 31.12.2024 und Rentenantragstellung zum 01.11.2024.

Der Arbeitgeber sollte natürlich wissen, dass der Beschäftigte dann nicht mehr als AN beschäftigt ist, sondern als arbeitender Rentner. Dies ist entsprechend zu melden.

So hat der Arbeitnehmer seine Sonderzahlung und neben seinem Gehalt auch noch die Rente (ungekürzt, da keine Hinzuverdienstgrenze existiert).

Zu beachten ist die etwas höhere Steuerlast durch 2 "Einkommen" (Progression).

Heiko74



Finde den Fehler ...

(OT: Ich würde niemandem raten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!)
[/quote]

Wenn es doch der Wille des Arbeitnehmers ist... spricht nichts dagegen. Ihm sollte natürlich bewusst sein, dass ein zurück (zu alten Konditionen) dann nicht "erzwungen" werden kann.

BAT

Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?

TV-Ler

Zitat von: BAT in 21.02.2024 08:45
Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?
Sofern das ominöse Wachstumschancengesetz wie geplant in Kraft tritt, ist es nur ein halber Prozentpunkt.

BAT

Wieder was gelernt. Wobei ich davon ausgehe, dass man hier keine wirkliche politische Entscheidung trifft, sondern Gerichtsurteilen zuvorkommt?

Dürfen Rentenberater wirklich keine Steuertipps geben? Ist mir schon oft aufgefallen, dass zur Rente beraten wird - aber nicht zur Besteuerung. Es fehlt also scheinbar EIN Ansprechpartner.

Heiko74


Heiko74

Zitat von: BAT in 21.02.2024 08:45
Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?

Und es geht nicht allein um den einen Prozent, der ab 2025 mehr versteuert wird (dazu muss beraten werden)- übrigens, alle Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent versteuert, d.h. der Steuerfreibetrag ist zum Rentenbeginn quasi "eingefroren", sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)

TV-Ler

Zitat von: BAT in 21.02.2024 09:14
Wieder was gelernt. Wobei ich davon ausgehe, dass man hier keine wirkliche politische Entscheidung trifft, sondern Gerichtsurteilen zuvorkommt?

Dürfen Rentenberater wirklich keine Steuertipps geben? Ist mir schon oft aufgefallen, dass zur Rente beraten wird - aber nicht zur Besteuerung. Es fehlt also scheinbar EIN Ansprechpartner.
Vielleicht sollte man gerade diesen Punkt bzw. dieses Detail nicht zu hoch aufhängen. Ob nun, wie bisher, der Besteuerungsanteil um 1 Prozentpunkt pro Jahr steigt, oder ob der Anstieg tatsächlich auf 0,5 Prozentpunkte abgesenkt wird, macht kaum nennenswert etwas aus. Schließlich wird damit nur der freigestellte Rentenanteil berechnet und dauerhaft festgesetzt. Jede folgende Rentenerhöhung unterliegt zu 100% der Besteuerung.
Mit den Jahren des Rentenbezugs wird so der steuerfreie Anteil immer geringer...wer lange genug lebt, für den schrumpft er auf einen Kleingeldbetrag  8)

TV-Ler

Zitat von: Heiko74 in 21.02.2024 09:26
...
sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)
Ja richtig, aber auch hier sollte man es nicht zu hoch aufhängen: Von dem "mehr" werden (progressiv) auch mehr Steuern abgezogen. Klar. Am Ende bleibt dann trotzdem ein "mehr"... Wieviel konkret an "mehr" übrig bleibt, ist doch die Überraschung - entweder positiv oder negativ. Wer sich nicht vorher schlau macht, kommt zu einem aufregenden, abenteuerlichen Leben... ;)
Punktuell, für einen kleinen Moment...  8)

BAT

Also wird der Freibetrag der Renten dauerhaft nicht prozentual, sondern mit einem Betrag festgeslegt?

Also beim Jahr des Beginns der Rente werden z. B. 80 % versteuert, dass sind dann z. B. 2.000 €. Liegt die Rente irgendwann in 30 Jahren wegen der Steigerungen bei 6000 €, dann gilt ein Freibetrag von 2000 €?

TV-Ler

Zitat von: BAT in 21.02.2024 09:36
Also wird der Freibetrag der Renten dauerhaft nicht prozentual, sondern mit einem Betrag festgeslegt?
So ist das.

Zitat von: BAT in 21.02.2024 09:36
Also beim Jahr des Beginns der Rente werden z. B. 80 % versteuert, dass sind dann z. B. 2.000 €. Liegt die Rente irgendwann in 30 Jahren wegen der Steigerungen bei 6000 €, dann gilt ein Freibetrag von 2000 €?
Wenn 80% versteuert werden und das 2000 Euro sind (und die Rente folglich bei insgesamt 2500 Euro liegt), dann beträgt der nicht zu versteuernde Anteil 500 Euro.
Die bleiben fix, auch wenn die Rente dann irgendwann insgesamt bei 6000 Euro liegt.

Heiko74

Zitat von: TV-Ler in 21.02.2024 09:33
Zitat von: Heiko74 in 21.02.2024 09:26
...
sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)
Ja richtig, aber auch hier sollte man es nicht zu hoch aufhängen: Von dem "mehr" werden (progressiv) auch mehr Steuern abgezogen. Klar. Am Ende bleibt dann trotzdem ein "mehr"... Wieviel konkret an "mehr" übrig bleibt, ist doch die Überraschung - entweder positiv oder negativ. Wer sich nicht vorher schlau macht, kommt zu einem aufregenden, abenteuerlichen Leben... ;)
Punktuell, für einen kleinen Moment...  8)

Sehe ich ganz genauso, doch die Versicherten hängen sich eben daran auf und viele nehmen den aktuellen Vorteil des "Doppelverdienstes" (Gehalt und Rente eben darum nicht wahr, weil "die Steuer alles auffrisst"... Beratungsresistent  :D