[SN] Besoldungsrunde 2023-2025 Sachsen

Begonnen von Admin, 13.12.2023 01:56

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Martin22

Zitat von: DrStrange am 29.02.2024 11:55
Zitat von: MasterNoname89 am 28.02.2024 19:51
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

Verstehe ich das richtig, dass ab 1.2.25 für das dritte Kind 773,95€ gezahlt werden?
Also verheiratet und drei Kinder: 543,80+271,90+773,95€ = 1589,65?


Genau so ist es 😎

Angelsaxe

Zitat von: Finanzbeamter am 29.02.2024 12:34
Meiner Ansicht nach ergibt sich die Erhöhung einfach durch die prozentualen Erhöhungen im November und Februar, oder?

Ja, plus die 19 Euro (rückwirkend ab 01.01.2023) und die 87 Euro (rückwirkend ab 01.01.2024).
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MasterNoname89

#152
Zitat von: Martin22 am 29.02.2024 12:45
Zitat von: DrStrange am 29.02.2024 11:55
Zitat von: MasterNoname89 am 28.02.2024 19:51
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

Verstehe ich das richtig, dass ab 1.2.25 für das dritte Kind 773,95€ gezahlt werden?
Also verheiratet und drei Kinder: 543,80+271,90+773,95€ = 1589,65?


Genau so ist es 😎

Jain, es muss zuvor noch durch den Landtag. Wenn das Gesetz so durch geht, dann ja.


im Übrigen stimmen die Tabellen aus dem Entwurf 1:1 mit denen der Prognose hier auf oeffentlicher-dienst.info überein. Die Familienzuschläge ab Kind 3 habe ich nicht getestet, da es mich nicht betrifft. für Kind 1+2 sowie verheiratet passt es aber einschließlich der Erhöhungen im Nov 24 und Feb 2025.

TZSteinbock

Jetzt müssen nur noch die Zulagen auf Bundesniveau angehoben werden... dann passt es.

DrStrange

Das kommt vielleicht noch. DuZ auf 6 € hoch, Vollzugsdienstzulage auf 250€ hoch. Das wäre ein Fest.

Ich muss sagen, dass die kommenden Erhöhungen schon nicht schlecht sind. Ab 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.

VaPi

ZitatAb 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.

Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.

Newbiii

Zitat von: Angelsaxe am 29.02.2024 08:49
Zitat von: luftruepel am 28.02.2024 20:27
Zitat von: Newbiii am 28.02.2024 07:05
Hallo zusammen,

müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat ,,nur" 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?

Viele Grüße

Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.

Die 1.000 EUR stehen auch als einmalige steuerfreie IAP in der Bezügemitteilung. Also alles so wie angekündigt.

Laut Lohnzettel wurde rückwirkend (warum auch immer) für Januar und Februar Lohnsteuer abgeführt, deswegen waren es nicht glatt 1000€ mehr.

Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?

Viele Grüße

oorschwerbleede

Zitat von: Newbiii am 04.03.2024 09:09
Zitat von: Angelsaxe am 29.02.2024 08:49
Zitat von: luftruepel am 28.02.2024 20:27
Zitat von: Newbiii am 28.02.2024 07:05
Hallo zusammen,

müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat ,,nur" 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?

Viele Grüße

Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.

Die 1.000 EUR stehen auch als einmalige steuerfreie IAP in der Bezügemitteilung. Also alles so wie angekündigt.

Laut Lohnzettel wurde rückwirkend (warum auch immer) für Januar und Februar Lohnsteuer abgeführt, deswegen waren es nicht glatt 1000€ mehr.

Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?

Viele Grüße

Hat sie evtl. über einen anderen Arbeitgeber bereits eine IAP erhalten und ist über 3000€? Dann ist auch die jetzige IAP zu versteuern...

Mondschaf78

Zitat von: Newbiii am 04.03.2024 09:09

Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?

Viele Grüße

Ja, die sind bei mir für Januar und Februar rückwirkend berechnet und für März in auch ausgewiesen.

Saggse

Zitat von: VaPi am 04.03.2024 08:46
ZitatAb 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.

Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.
Soweit ich weiß, werden familienbezogene Zahlungen nicht auf die JAEG angerechnet...

DrStrange

Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.

VaPi

Zitat von: DrStrange am 04.03.2024 11:17
Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.

Gut zu wissen. Da kann ich wieder beruhigt schlafen :). Gibt's da eine Rechtsvorschrift in der das genau geregelt ist ?

PoloG

Zitat von: VaPi am 04.03.2024 08:46
ZitatAb 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.

Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.

Zur PKV der Kinder:
Es gibt doch 90 % Beihilfe und den Beitragszuschuss von max. 21,43 € pro Monat und Kind.  :)

Saggse

Zitat von: PoloG am 04.03.2024 14:41
Zur PKV der Kinder:
Es gibt doch 90 % Beihilfe und den Beitragszuschuss von max. 21,43 € pro Monat und Kind.  :)
Dafür fällt ggf. das Kinderkrankengeld für den angestellten Partner weg, und wenn das Kind auch noch ein paar gesundheitliche Auffälligkeiten hat und irgendwelche Therapien (Logo, Ergo, ...) braucht, würde ich mir den Sackgang mit der Beihilfe nur ungern antun...

elbtaler

Zitat von: VaPi am 04.03.2024 12:21
Zitat von: DrStrange am 04.03.2024 11:17
Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.

Gut zu wissen. Da kann ich wieder beruhigt schlafen :). Gibt's da eine Rechtsvorschrift in der das genau geregelt ist ?

Das täte mich auch dringend interessieren. Muss mich auch jährlich ggü. der GKV der Frau erklären. Und mit den Erhöhungen und ggf. einer sich notwendigen Erhöhung des akt. Teilzeitanteiles könnte es durchaus eng werden.
(und auch ich habe keinen Bock auf den Abrechnungskram mit PKV und Beihilfe).