TV EntgO-L - Lehrkräfte in Bayern

Begonnen von Peppiklaus, 06.03.2024 14:36

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Peppiklaus

Hallo,
im Bereich der Grund- und Mittelschullehrkräfte erfolgt in Bayern eine sukzessive Anhebung der Vergütung von A12 nach A13. Siehe: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2023/15/gvbl-2023-15.pdf
Diese beginnt zum 01.01.2024 mit einer jährlich aufwachende monatliche Zulage von 80 €. Zum 31.08.2028 endet diese Übergangszeit. Dann erfolgt die Vergütung nach A 13.
Für angestellte Lehrkräfte gilt die TV EntgO-L. Dort ist geregelt, welche A-Stufe welcher Entgeltgruppe zugeordnet ist. Nun stellt sich die Frage, ob die angestellten Lehrkräfte diese Zulage ebenfalls erhalten.
A 12 entspricht EG 11. Zulage? Ich kann keine Änderungdes TV EntgO-L dazu finden, die letzte stammt aus dem Jahr 2019.
Kennt jemand eine neue Rechtslage oder eine Antwort bzgl. der Zulage?



Wabi Sabi

Es könnte sich hier ggf. um eine tarifliche "Entgeltgruppenzulage" handeln, siehe Abschnitt 1 Absatz 4 Satz 1 der Entgeltordnung Lehrkräfte:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf

"Die Lehrkraft erhält eine Entgeltgruppenzulage, wenn sie - stünde sie im Beamtenverhältnis - nach dem beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsrecht in ihrer Besoldungsgruppe Anspruch auf eine Zulage hätte."
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Peppiklaus

 Danke! Ein sehr guter Hinweis. Das ist wohl die richtige Bezugnahme dazu!  :)

tarifbeschäftigterlehrer

In der Bezügemitteilung sind bei mir die 80€ als Übergangszulage A12/E11 vermerkt :)

Wird bei den angestellten Lehrkräften also ebenfalls berücksichtigt.