Aufzehrende Zulage bei Tariferhöhungen

Begonnen von fairy, 14.03.2024 08:37

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fairy

Hallo,
ich überlege gerade wie sich eine aufzehrende außertarifliche Zulage mit den anstehenden Tariferhöhungen be- bzw. verrechnet.

Angenommen (fiktives Beispiel):
•   Derzeitige Zulage: 300 Euro
•   Entgeltsteigerung Tariferhöhung: 200 Euro und dann 5,5 % ergeben insgesamt 400 Euro

Entfällt die Zulage jetzt komplett, da die Erhöhung von 400 Euro größer ist als 300 Euro, also die Zulage komplett aufgezehrt wurde?

Oder muss man die Zulage um denselben Betrag/Prozentsatz reduzieren wie das Tabellenentgelt? Also zuerst 200 Euro und dann noch 5,5 % abziehen? Dann würde ja eine Restzulage von 94,50 Euro bestehen bleiben?


Johann

Außertarifliche Zulagen sind nunmal ... außertariflich.
Insofern kommt es da drauf an, wie du und dein Arbeitgeber die Zulage ausgestalten.

fairy

Aber hinsichtlich des "wie" ist eben nichts vereinbart.
Nur eben, dass es aufzehrend ist, auch durch Tariferhöhungen, und dass sie widerruflich ist.
Wie das aufgezehrte verrechnet wird steht halt leider nicht da...

Aber scheint ja dann keine feste Regel zu geben und wenn der AG es eben wie im ersten Fall berechnet ist die Zulage ja ganz schnell futsch...

EiTee

Du bekommst eine Zulage von 300€, wenn diese aufzehrend ist, entfällt diese komplett, sobald sich Dein Entgelt um 300€ erhöht hat. <300€ entsprechend im Verhältnis 1:1.
In deinem Beispiel entfällt diese komplett.

Für solche Fälle sollte man solche Zulagen so definieren, dass keine Aufzehrung stattfindet.

Johann

In dem Fall wird die Zulage wohl komplett wegfallen, weil selbst bei 2.000€ Brutto die 300€ aufgezehrt werden:
Brutto vor Erhöhung: 2000€. Zulage: 300€. Gesamtbrutto: 2300€
Brutto nach Erhöhung 2321€. Restliche Zulage: 2300€-2321€ = -21€. Da -21€ < 0€ fällt die Zulage weg.