[MV] Besoldungsrunde 2023-2025 Mecklenburg Vorpommern

Begonnen von Studienrat, 10.12.2023 15:15

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Studienrat

Zitat von: snracket am 14.03.2024 10:45
Wurde gerade im Landtag beraten. Lediglich FDP und Grüne haben auch auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungsgefüges hingewiesen und den vorliegenden Entwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Der Gesetzentwurf wurde nunmehr an den Finanzausschuss und den Innenausschuss verwiesen. Hier wollen FDP und Grüne diese Thematik nochmal diskutieren. Da die Mehrheiten aber bei SPD und Linke liegen ..... :P

Mit anderen Worten: Die sozialsten Parteien mal wieder die asozialsten?

DT65

Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".

snracket

Zitat von: Studienrat am 14.03.2024 11:08
Zitat von: snracket am 14.03.2024 10:45
Wurde gerade im Landtag beraten. Lediglich FDP und Grüne haben auch auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungsgefüges hingewiesen und den vorliegenden Entwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Der Gesetzentwurf wurde nunmehr an den Finanzausschuss und den Innenausschuss verwiesen. Hier wollen FDP und Grüne diese Thematik nochmal diskutieren. Da die Mehrheiten aber bei SPD und Linke liegen ..... :P

Mit anderen Worten: Die sozialsten Parteien mal wieder die asozialsten?

SPD, Linke und AfD fanden den Entwurf richtig gut. Die CDU hat offensichtlich den Gesetzestext nicht verstanden. Keiner ist darauf eingegangen, dass nunmehr ein "Partnereinkommen" angerechnet werden soll. Die FDP meinte, wie es sein kann, dass in der untersten Besoldungsgruppe über ein Abstand zur Grundsicherung diskutiert werden muss. Die FDP war auch die einzige Partei, welche angemerkt hat, dass das gesamte Besoldungsgefüge (Abstand innerhalb) betrachtet werden muss. Die Grünen haben auch daraufhingewiesen, dass der mit den Gewerkschaften abgestimmet Entwurf (das war schon von den Gewerkschaften eine Frechheit) nochmal zu Ungunsten der Beamten geändert wurde. MV hängt sich damit ab (s. Sachsen). Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\

Ozymandias

Zitat von: DT65 am 14.03.2024 11:23
Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".

Man könnte auch Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht MV einreichen. Bei der Partnereinkommengeschichte sehe ich die Chancen da nicht so schlecht. Man braucht nur jemanden, der davon in absurder Weise betroffen ist.

Studienrat

Zitat von: Ozymandias am 14.03.2024 12:12
Zitat von: DT65 am 14.03.2024 11:23
Habs auch nebenbei mitverfolgen können. Ich denke auch das nichts Weltbewegendes bei rauskommen wird.
Solange das BVerfG nichts bekanntgeben wird und unsere Landespolitiker darauf aufmerksam gemacht werden, bleibt es bei § 1 Landesverfassung MV: "Es bleibt erstmal alles so, wie es ist".

Man könnte auch Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht MV einreichen. Bei der Partnereinkommengeschichte sehe ich die Chancen da nicht so schlecht. Man braucht nur jemanden, der davon in absurder Weise betroffen ist.

Wenn man 20 Jahre Zeit hat, wäre dies möglich.
Aber sagt, sind unsere Gewerkschaften zu schwach?

RedDearTiger

Zitat von: snracket am 14.03.2024 11:25
Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\

Ja, wäre auch fast vom Stuhl gefallen. Wir haben bei der Besoldung die roter Laterne und unser Minister findet es supi.... DAS ist wohl die Wertschätzung von der er auf den Personalversammlungen immer geredet hat.  ;)

Studienrat

Zitat von: RedDearTiger am 15.03.2024 14:15
Zitat von: snracket am 14.03.2024 11:25
Der Finanzminister hat sich letztens in einem inertnen Video damit gebrüstet, dass MV lediglich Gesamtpersonalaugaben in Höhe von 22 Prozent der Landeseinnahmen hat. Der Durchschitt liegt m.E. bei 34 Prozent. O-Ton: Mit mehr Geld könnte man mehr Personal einstellen und einige Prozess beschleunigen. Das liegt aber nicht in seinem Interesse. MV schafft sich ab. - Leider. :-\

Ja, wäre auch fast vom Stuhl gefallen. Wir haben bei der Besoldung die roter Laterne und unser Minister findet es supi.... DAS ist wohl die Wertschätzung von der er auf den Personalversammlungen immer geredet hat.  ;)

Im NDR-Nordmagazin wurde es als die große Sensation verkauft, die nunmehr den Landesbeamten durch die Großzügigkeit der Landesregierung mehr Geld beschert. Grandios recherchiert von den GEZ finanzieren ,,Journalisten".

Beamter auf Schlafentzug

Es liegt nunmehr die Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage bzgl. des "3-2-1-Gesetzes" vor. Mitunter wurden die folgenden Fragen drei und vier zusammenfassend beantwortet:

"3. Wie unterscheidet sich der am 19. Dezember 2023 im Kabinett beschlossene Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes von dem Entwurf, der den Gewerkschaften drei Monate zuvor zur Stellungnahme übersandt worden war?

4. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dafür entschieden, von den mit den Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen abzuweichen?

Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet.
Der in die verbundene Ressortanhörung und Verbändebeteiligung gegebene Gesetzentwurf, der für die weiteren Grundgehälter sowie die Amts- und Stellenzulagen mit Ausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts eine Anhebung um 1 Prozent vorsah, wurde mit Blick auf verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Herausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts, die sich im Ergebnis der durchgeführten Anhörungen erhärtet haben, nicht mehr verfolgt."


Mir kommt da folgender Gedanke:

Die Herausnahme der Besoldungsordnung B und der Besoldungsgruppen ab R 3 aufwärts aus dem ursprünglichen Entwurf begegne verfassungsrechtlichen Bedenken, die Herausnahme aller Stufen bis auf die jeweils ersten drei hingegen nicht?

Mir fehlt an dieser Stelle der Rechtfertigungsgrund für eine solche Ungleichbehandlung in Bezug auf beide v. g. Varianten. Müsste nicht - um eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten - das Besoldungsgefüge in Gänze in einem entsprechenden Abstand zum Grundsicherungsniveau angehoben werden, um nicht auch innerhalb des Gefüges ein Ungleichgewicht zu erzeugen? Der jetzt eingeschlagene Weg würde doch auf Dauer zur Folge haben, dass gewisse Besoldungsgruppen in den jeweiligen Erfahrungsstufen keinen eindeutigen Aussagewert zum Erfahrungsdienstalter eines Beamten (mehr) haben.

Es wird langsam Zeit, dass sich das BVerfG mit der A-Besoldung final auseinandersetzt und konkrete Vorgaben macht, an denen die Länder sich zu halten haben.  ::)

DT65

Guten Morgen Beamter auf Schlafentzug,
ich habe die Antwort auch mit Interesse gelesen, diesen Aspekt habe ich bisher noch nicht bedacht. Aus dem Kreis der Kollegenschaft die sich mit dem Thema beschäftigt haben kommt auch keine Zustimmung zu dieser Art Ungleichbehandlung.

Wahrlich erstaunlich fand ich die Anzahl der Widersprüche, hätte ich nicht mit gerechnet.
Weiß jemand wann das Thema in den Ausschüssen behandelt wird?

Mitleser

Wann es in die Ausschüsse kommt, weiß ich leider nicht, die 2. Lesung der ausgearbeiteten und hoffentlich korrigierten Entwürfe im Landtag soll in der 24KW stattfinden, wenn ich mich nicht verhört habe, also 10.-15. Juni....

fmxmartin

Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?

SwenTanortsch

Zitat von: DT65 am 21.03.2024 07:41
Guten Morgen Beamter auf Schlafentzug,
ich habe die Antwort auch mit Interesse gelesen, diesen Aspekt habe ich bisher noch nicht bedacht. Aus dem Kreis der Kollegenschaft die sich mit dem Thema beschäftigt haben kommt auch keine Zustimmung zu dieser Art Ungleichbehandlung.

Wahrlich erstaunlich fand ich die Anzahl der Widersprüche, hätte ich nicht mit gerechnet.
Weiß jemand wann das Thema in den Ausschüssen behandelt wird?

Unabhängig vom politisch fragwürdigen Gehalt solcher Regelungen, indizieren sie die Vermutung einer ggf. verfassungswidrigen Regelung, müssen aber nicht per se verfassungswidrig sein, vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 45 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html).

Goldene Vier

Zitat von: fmxmartin am 22.03.2024 08:02
Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?

Das müssen Sie ihren Dienstherrn fragen......

ohjeee

Zitat von: fmxmartin am 22.03.2024 08:02
Kann mir irgendjemand sagen, warum bei uns alle Kommunalbeamten in der Behörde noch nicht die 1800 Euro Inflationsprämie bekommen haben? Woran könnte das liegen oder geht es jemandem genauso? Die Landesbeamten haben meines Wissens nach diesen Teil schon erhalten. Sind Kommunalbeamte Beamte 2. Klasse?

Da viele wahrscheinlich am Rechenzentrum (komm.one) hängen, und die mit der technischen Umsetzung wohl nicht so schnell hinterher kommen.
Jetzt bin ich kein Programmierer, könnte mir aber vorstellen, dass man den Code der Corona-Prämie einfach kopieren könnte und statt Summe X die Summe Y einsetzt. Aber ja, muss wohl furchtbar kompliziert sein. Soll aber nächste Woche ausbezahlt werden.

fmxmartin

Danke für deine Antwort. Naja das Landesamt für Finanzen hat es ja auch hinbekommen, finde es hinlänglich frech, dass irgendein kommunaler Versorgungsverband, welcher mit der Berechnung der Besoldung betraut ist, anscheinend damit hart überfordert ist.