Rentenbeginn

Begonnen von Atti1625, 15.03.2024 08:53

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Atti1625

Moin Moin,
wie ist das?
Ich bin eine Lehrerin im Angestelltenverhältnis / TV-L.
Ich könnte laut Auskunft der Rentenversicherung zum 01.09. in Rente gehen.
Das wäre die Rente für langjährig Versicherte (nach 35 Jahren).
Ich würde am 04.08. 63Jahre. Der 01.09. ist der früheste Zeitpunkt, wo ich in Rente gehen kann (natürlich mit Abzügen).
Wie läuft das? Muss ich kündigen?
Oder muss ich einen Auflösungsvertrag vereinbaren?
Darf ich zum 01.09. ausscheiden oder muss ich bis zum Quartalsende warten?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Herzliche Grüße
Beatrix

MoinMoin

Du musst selber kündigen, wenn du vor der "regulären" Rente aufhören willst zu arbeiten.
Kann man auch via Auflösungsvertrag regeln.

cyrix42

Moin,

bei einer angenommenen Beschäftigungszeit von mehr als 12 Jahren beim aktuellen Arbeitgeber (Land) wäre eine ordentliche Kündigung derzeit frühenstens zum 30.09.2024 möglich -- 6 Monate zum Quartalsende; müsste aber eben entsprechend auch bis zum 31.03. so beim AG eingegangen sein, dass dieser davon Kenntnis nehmen konnte/ hätte können.

In einem Auflösungsvertrag können natürlich auch andere Zeiten vereinbart werden, wann das Arbeitsverhältnis enden soll.

McOldie

Für die Regealtersgrenze gilt Nr. 4 der Sonderregelungen für Lehrkräfte
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schulhalbjahres (31. Januar beziehungsweise 31. Juli), in dem die Lehrkraft das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat.

Insoweit könnte ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag innerhalb eines laufenden Schulhalbjahres nicht zustimmt.
Bei einer fristgerechten Kündigung seitens des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber nicht gegen eine Beendigung im Laufe eines Schulhalbjahres wehren.
Ich empfehle, dies rechtzeitig mit des Schulleitung zu besprechen, da dieses dann auch frühzeitig bei der Stundenplangestaltung berüksichtigt werden kann.

troubleshooting

Zitat von: McOldie in 15.03.2024 14:38
Ich empfehle, dies rechtzeitig mit des Schulleitung zu besprechen, da dieses dann auch frühzeitig bei der Stundenplangestaltung berüksichtigt werden kann.

Wenn jemand, wie hier, so schnell wie möglich raus will aus dem Job - schon mal drüber nachgedacht, dass dies Gründe hat und man es nur - und, wirklich nur und ausschließlich mit den Personen klären will, die involviert werden müssen?

Eleon

Wenn du in Rente gehen kannst und willst, sind Kündigungsfristen uninteressant. Wer nicht mehr zu Arbeit geht, wird nicht mehr bezahlt und ich gehe davon aus, dass du damit leben könntest. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil er oder sie einfach nicht mehr im Job erschienen ist.
Ich werde auch bald einen Rentenantrag stellen und habe aufgrund meiner langen Zugehörigkeit zum ÖD eine lange Kündigungsfrist... Evlt. erhalte ich ein schlechtes Arbeitszeugnis. Aber brauche ich das noch? Nee!

MoinMoin

Zitat von: Eleon in 18.03.2024 09:25
Wenn du in Rente gehen kannst und willst, sind Kündigungsfristen uninteressant. Wer nicht mehr zu Arbeit geht, wird nicht mehr bezahlt und ich gehe davon aus, dass du damit leben könntest. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer zu Schadenersatz verurteilt wurde, weil er oder sie einfach nicht mehr im Job erschienen ist.
Ich werde auch bald einen Rentenantrag stellen und habe aufgrund meiner langen Zugehörigkeit zum ÖD eine lange Kündigungsfrist... Evlt. erhalte ich ein schlechtes Arbeitszeugnis. Aber brauche ich das noch? Nee!
Drum macht man dann halt auch einen Auflösungsvertrag zu dem eigenem Wunschdatum.
Ich kenne keinen AG, der dem nicht gefolgt wäre.

Bastel

Ich würde überlegen noch bis zum 31.12 zu machen und die JSZ mitnehmen...