Eingruppierung TV-L Gruppe 7, stufe 1, obwohl Berufserfahrung?

Begonnen von Handwerklicher2020, 15.03.2024 15:03

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Handwerklicher2020

Hallo liebe User,

ich habe folgendes Anliegen an euch: Ich hatte mich im ÖD beworben und eine Zusage erhalten. es handelt sich um eine Stelle als Anlagenmechaniker SHK und ich habe den Beruf auch mindestens 1 Jahr ausgeübt wie aber auch als Anlagenmechaniker SHL im Rohrleitungsbau gearbeitet, sprich was meinen erlernten Fähigkeiten entspricht.

Nun war ich allerdings schon einmal im ÖD tätig und wurde in die Gruppe 7 Stufe 3 eingruppiert.

Jetzt habe ich wieder eine Zusage für den ÖD, Entgeldgruppe 7, und nun sagte man mir plötzlich, ich würde eingruppiert auf Stufe 1? Ich bin aus allen wolken gefallen, dort werde ich eingruppiert als wenn ich gerade aus der Lehre komme? Wie kann das? Dazu mus sich sagen das ich dazu noch eine weitere Ausbildung als Elektriker mitbringe.

Dann stehe ich ja da wie jemand frisch aus der Ausbildung obwohl in meinem Beruf gearbeitet habe? Auf die Nachfrage warum ich die Stufe 1 erhalte sagte man mir, ich hätte meine Tätigkeit ununterbrochen ausüben müssen um in eine höhere Stufe zu gelangen? Bin völlig perplex. Und ja, so habe ich mir das ganze nicht vorgestellt.
Vielleicht kann mich da jemand aufklären?


Wabi Sabi

Die tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung im Bereich des TV-L sind insbesondere dessen § 16 Absatz 2 zu entnehmen. Hierbei ist u. a. von Bedeutung, ob es sich tatsächlich um "einschlägige" Berufserfahrung handelt und ob diese beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber erworben wurde. In diesem Zusammenhang siehe auch Prokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L:

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf

Sofern noch kein Arbeitsvertrag verbindlich abgeschlossen wurde, lässt sich jedoch aufgrund § 16 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 2a TV-L eine höhere Stufenzuordnung "aushandeln", wenn der Arbeitgeber dies zur Personalgewinnung für erforderlich hält.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin


Mir ist noch nicht klar ob und wieviel Zeiten von einschlägiger Berufserfahrung für deinen neuen Job hast.
Ansonsten:
Fordere sie auf, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen sollen oder such dir einen Ag der das macht.

Tiffy

Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht, obwohl ich die Verärgerung des Fragestellers über das Angebot der Stufe 1 durchaus nachvollziehen kann.

MoinMoin

Zitat von: Tiffy in 15.03.2024 18:03
Nur mal so am Rande, unabhängig von der Erfahrungsstufenfrage: Ein Handwerker, der direkt nach Abschluss seiner Ausbildung eingestellt wird, erhält normalerweise nie Entgeltgruppe 7, sondern 5 oder maximal 6. Diese Argumentation funktioniert also nicht,
Komisches Argument.
Also ein AG hat eine Stelle für Tätigkeiten der EG7 und kann nach deiner Argumentation keinen Anfänger einstellen, weil er ja nie die 7 bekommt?
Warum sollte man nicht jemanden für die 7 einstellen, weil man diese Dinge erledigt haben will, auch wenn er keine Berufserfahrung hat?

Tiffy

Im Normalfall stellt man dann den Anfänger ein, überträgt aber zunächst noch nicht den vollen Tätigkeitsumfang und gruppiert entsprechend niedriger ein. Es handelt sich ja hier schließlich um eine Angestelltetätigkeit und nicht um eine Beamtenplanstelle, die unbedingt gemäß Stellenplan besetzt und besoldet werden müsste.

MoinMoin

Und dann bleiben die höherwertigen Arbeitsvorgänge einfach liegen?  Und keiner macht sie?

klingt nach nem Plan.

Tiffy

Wer macht sie denn jetzt? Entweder gibt es erfahrene Kollegen, oder die Dienststelle ist derzeit geschlossen, weil ohne den gesuchten E7-Handwerker der Betrieb nicht aufrechterhalten werden kann.

MoinMoin

Also wird geschlossen, weil man einen neuen Handwerker diese Dinge nicht ausüben lassen will. Nur weil er Berufsanfänger ist.
Klingt nach einem Super Plan.

Albeles

Bist Du auf die Stelle angewiesen, oder hast Du noch andere Eisen im Feuer?
Sag einfach das Du nur für Stufe x kommst und Poker. Wenn ich nicht für Betrag arbeiten möchte, dann teile ich das dem AG mit und verhandele. Von alleine wird da nix passieren.
Kenne deinen eigenen Wert und hol das Beste für Dich raus.
Du musst Stufe 1 ja nicht annehmen!

troubleshooting

Zitat von: Albeles in 18.03.2024 09:44
Bist Du auf die Stelle angewiesen, oder hast Du noch andere Eisen im Feuer?
Sag einfach das Du nur für Stufe x kommst und Poker. Wenn ich nicht für Betrag arbeiten möchte, dann teile ich das dem AG mit und verhandele. Von alleine wird da nix passieren.
Kenne deinen eigenen Wert und hol das Beste für Dich raus.
Du musst Stufe 1 ja nicht annehmen!

Und ganz wichtig, nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen für die Zukunft verlassen. Vor der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag, muss es schriftlich geregelt sein. An alles andere hält sich später niemand bzw. lamentiert sich zB Verweise auf Kannregelungen raus. Gilt zwar für eigentlich alle Arbeitsverhältnisse, für den ÖD aber leider doppelt!

Handwerklicher2020

Hallo,

die Sache ist das ich quasi auf dem platten Land wohne und die Auswahl an Jobs gerade hier in der Gegend einfach dünn ist. Wenn hier ein Landkreis zum Beispiel eine Stelle ausschreibt als ich sag mal Hausmeister dann wird diese höchstens nach TVÖD Gruppe 5 bezahlt und man erwartet darüber hinaus Teilnahme am Bereitschaftsdienst und Wohnort in der Stadt. Es würde also nix übrig bleiben.

Was ich damit sagen möchte: Ich kann natürlich das Jobangebot ablehnen und sagen nö mache ich nicht, heisst im Umkehrschluss, da ich ja gerade auf Jobsuche bin, die AfA schickt mich zwangsläufig in die Zeitarbeit. Es mag wohl das ein- oder andere Eisen noch im Feuer sein aber es ist auch so das ich in der freien Wirtschaft leider schon die ein-  oder andere Insolvenz mitgemacht habe und ich suche nun in meinem Alter eine feste und dauerhafte Perspektive.


MoinMoin

Nun, dann ist deine Verhandlungsposition recht bescheiden, so wie sie auch in der pW es ist und du musst pokern, dass sie keinen anderen haben oder die Kröte schlucken.
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, bist du in der Stufe 3 (und musst das evtl. einklagen)
Wenn nicht, ist es reine Verhandlung.

troubleshooting

Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.

MoinMoin

Zitat von: troubleshooting in 19.03.2024 08:10
Ja, dann bleibt nur in den sauren Apfel beißen, Probezeit absolvieren und anschließend nachverhandeln und parallel bewerben.
Nein, es gibt tarifliche nur eine Möglichkeit nachzuverhandeln, eine Zulage von 2 Stufen (§16.5)
Die einschlägige Berufserfahrung ist nicht verhandelbar, sondern gerichtlich einklagbar.