Rente für Beamte

Begonnen von BeamtenMikado, 10.03.2024 13:29

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FearOfTheDuck

@Rentenonkel

Wie verhält ab diesem Zeitpunkt bei Bezug mehrerer Renten, z.B. einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Hier wird weiterhin "verrechnet", oder?

Faunus

Ich habe mich mit der Hinzuverdienstsache nie beschäftigt, da diese für mich ab Renteneintritt irrelevant ist.
Naja, vielleicht ein Ehrenamt, aber da hat man eine Übungsleiter-/ Unkostenpauschale, die  steuerlich geltend gemacht werden kann und die Rente nicht beeinflußt.

BAT

Auch wenn nicht gekürtzt wird, oder gerade dann, immer auch die Steuersache beachten.

Faunus: es nervt, ja Beamtenregelungen nerven Dich, wir wissen es langsam.

Faunus

Thread-Titel gelesen?

Ich habe keine Probleme mit der Diskussion um Renten für (Tarif-) Angestellte in diesem Thread.

BAT

Es geht um das Rentensystem. Und ob Beamte integriert werden sollen. Das ist eigentlich anerkannt ein dauerhaftes Downgrade. Damit ist die Diskussion hierzu eigentlich dicht.

Zur Kritisierung des Beamtensystems kann man ja einen eigenen Auskotz-Thread machen. Das gehört auch nie in den Strang "neue Tarifrunde". Es sind zwei verschiedene System, zu denen im Kern jeder einen Zugang hat.

Rentenonkel

Zitat von: FearOfTheDuck am 20.03.2024 10:58
@Rentenonkel

Wie verhält ab diesem Zeitpunkt bei Bezug mehrerer Renten, z.B. einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Hier wird weiterhin "verrechnet", oder?

Trifft eine Versichertenrente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) mit einer Versichertenrente aus der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Erziehungsrente) zusammen, wird bei Überschreiten eines Grenzbetrags die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt.

Der Grenzbetrag orientiert sich dabei an dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Verletztenrente zugrunde liegt. Bei der Ermittlung der Summe der Rentenbeträge bleiben bestimmte Rententeile unberücksichtigt. So ist von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West) nach dem BVG abzusetzen.

Eine Verletztenrente führt daher nicht immer zu einer Kürzung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, es ist aber möglich.

Diese Anrechnungsvorschrift ist nicht abgeschafft worden und beim Zusammentreffen beider Renten unabhängig vom übrigen Hinzuverdienst immer zu prüfen.

Faunus

Zitat von: BAT am 20.03.2024 11:25
Es geht um das Rentensystem. Und ob Beamte integriert werden sollen. Das ist eigentlich anerkannt ein dauerhaftes Downgrade. Damit ist die Diskussion hierzu eigentlich dicht.


Um eine Diskussion "Beamte in das vorhandenen Rentensystem integrieren" führen zu können, muss doch erst Mal festgestellt werden, was das Beamtensystem dem Steuerzahler kostet, was das Rentensystem dem Steuerzahler "kostet", warum wir eigentlich die beiden nicht vergleichbaren Systeme haben und in wie weit Änderungen an beiden/einem gerechtfertigt wären. Es gibt noch viele Fragen mehr. Sind Beamte in diesen Massen zeitgemäß?


Aber eine meiner Fragen war: Was kostet die Beihilfe dem Steuerzahler bei Pensionären?
Ergänzung: was kostet die Rentner dem Steuerzahler im Gesundheitswesen? Was muss zugeschossen werden zu Kranken- und Pflegekassen?
Was kann man daran ändern, was ist gerechtfertigt?
Kann das Beste aus beiden bezahlt werden - mit entsprechenden Änderungen?

Und die Denke bis zum nächten Haushaltsloch/bis zur nächsten Wahl irgendwie mit viel Tamtam ein biserl flickschustern zu können, um größere Einschnitte zu vermeiden...

BAT

Eine Änderung oder Streichung der Alimentierung aus dem GG käme einer Streichung des Sozialsstaates im Grundgesetz gleich.

Verstehe es doch endlich, die Alimentierung kann nicht so einfach geändert werden, aufgrund so einiger Gerichtsurteile eher noch oben. Ist das dein Ziel einer Änderung?

Allein über die Anzahl der Beamten könnte man sprechen, aber was macht das für das Rentensystem aus?

Organisator

Zitat von: Faunus am 20.03.2024 13:13
Zitat von: BAT am 20.03.2024 11:25
Es geht um das Rentensystem. Und ob Beamte integriert werden sollen. Das ist eigentlich anerkannt ein dauerhaftes Downgrade. Damit ist die Diskussion hierzu eigentlich dicht.


Um eine Diskussion "Beamte in das vorhandenen Rentensystem integrieren" führen zu können, muss doch erst Mal festgestellt werden, was das Beamtensystem dem Steuerzahler kostet, was das Rentensystem dem Steuerzahler "kostet", warum wir eigentlich die beiden nicht vergleichbaren Systeme haben und in wie weit Änderungen an beiden/einem gerechtfertigt wären. Es gibt noch viele Fragen mehr. Sind Beamte in diesen Massen zeitgemäß?


Aber eine meiner Fragen war: Was kostet die Beihilfe dem Steuerzahler bei Pensionären?
Ergänzung: was kostet die Rentner dem Steuerzahler im Gesundheitswesen? Was muss zugeschossen werden zu Kranken- und Pflegekassen?
Was kann man daran ändern, was ist gerechtfertigt?
Kann das Beste aus beiden bezahlt werden - mit entsprechenden Änderungen?

Und die Denke bis zum nächten Haushaltsloch/bis zur nächsten Wahl irgendwie mit viel Tamtam ein biserl flickschustern zu können, um größere Einschnitte zu vermeiden...

Ich würde noch sogar einen Schritt weiter vorne anfangen. Wenn alle Personengruppen weiterhin die selben Leistungen wie aktuell erhalten sollen, ändert sich an den Kosten nichts. Nur wenn es zur Leistungseinschnitten kommt, wären auch die Kosten geringer.

--> Was soll eine Zusammenführung, wenn nicht abzusehen ist, dass dadurch die Kosten sinken?

FearOfTheDuck

Zitat von: Rentenonkel am 20.03.2024 11:29
Zitat von: FearOfTheDuck am 20.03.2024 10:58
@Rentenonkel

Wie verhält ab diesem Zeitpunkt bei Bezug mehrerer Renten, z.B. einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Hier wird weiterhin "verrechnet", oder?

Trifft eine Versichertenrente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) mit einer Versichertenrente aus der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Erziehungsrente) zusammen, wird bei Überschreiten eines Grenzbetrags die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht gezahlt.

Der Grenzbetrag orientiert sich dabei an dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Verletztenrente zugrunde liegt. Bei der Ermittlung der Summe der Rentenbeträge bleiben bestimmte Rententeile unberücksichtigt. So ist von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West) nach dem BVG abzusetzen.

Eine Verletztenrente führt daher nicht immer zu einer Kürzung der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, es ist aber möglich.

Diese Anrechnungsvorschrift ist nicht abgeschafft worden und beim Zusammentreffen beider Renten unabhängig vom übrigen Hinzuverdienst immer zu prüfen.

Vielen Dank für die (wie immer) fundierten und ausführlichen Ausführungen zu meiner hier etwas abseits stehende Frage! :)

MoinMoin

Ich bin so mal so naiv zu behaupten, dass die Zufuhr der Beamten zum Rentensystem, für das Rentensystem als Umlageverfahren sich nachteilig auswirken dürfte.
Grund: Beamte arbeiten in Tätigkeiten, die einen längeren Rentenbezug mit sich bringen.
Oder Bild mässige, Beamte leben länger.

Und ein Problem unseres System ist doch die Bezugsdauer, die steigt.
Wenn wir also jetzt die Langzeitrentner mit ins Boot holen, dann dürfte das doch dieses Problem verschärfen.
Oder ist das zu naiv gedacht.

Das Gute daran wäre:
Alle im gleichem Boot und ein Faunus müsste sich nicht mehr aufregen oder fragen, ob es ungerecht, ungünstig oder doof ist, so wie es ist.

Schmitti

Zitat von: MoinMoin am 20.03.2024 13:32Das Gute daran wäre:
Alle im gleichem Boot und ein Faunus müsste sich nicht mehr aufregen oder fragen, ob es ungerecht, ungünstig oder doof ist, so wie es ist.
Das heißt, die unterschiedlichen Pensionsaltersgrenzen für verschiedene Laufbahnen/Verwendungen bei Beamten fallen alle weg? Bei den Soldaten auch?
Nee nee, für die Faunusse der Gesellschaft wird es schon noch genug Aufreger geben.

VFA West

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung
Hier kann man sich ausrechnen, was zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die DRV bringen. Zahlt man 45 Jahre 160€ mtl. ein, erhält man immerhin brutto 405€ mtl. mehr an Rente.
Fragt sich nur, ob die DRV in 45 Jahren wirklich noch so sicher ist bzw. was die bis dahin erworbenen Rentenpunkte dann noch wert sind.

BAT

Oder wie dann die Besteuerung ausfällt.

VFA West

Zitat von: BAT am 20.03.2024 14:07
Oder wie dann die Besteuerung ausfällt.
Ab 2040 doch 100% . Mehr geht nicht oder?