Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

Begonnen von herb, 22.03.2024 13:36

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

herb

Hallo zusammen,

ich arbeite mit einer 16,6%-Stelle in einem städtischen Jugendzentrum. Kürzlich habe ich Sonntagsarbeit bei einer Veranstaltung geleistet. Mein Chef sagte mir nun, dass mir aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung kein Sonntagszuschlag zustehe. Ist das korrekt?

Viele Grüße

PiA

In § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit " TVöD heißt es:

(1) Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...

Ob der Passus für die Tätigkeit an sich einschlägig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn, dann steht eine Teilzeitbeschäftigung dem Sonntagszuschlag wohl nicht entgegen.

BAT

Ich arbeite Teilzeit und bekomme natürliche alle Zuschläge. Wäre ja ein Witz, wenn das anders wäre.

herb

Auf nochmalige Nachfrage sagte meine Chef es liege daran, dass es keine Überstunden sondern Mehrarbeit wären. Ich frage mich hier aber was das mit der Sonntagsarbeit zu tun haben soll🤔 Gibt es da einen Zusammenhang?

MoinMoin

Zitat von: herb in 23.03.2024 09:43
Auf nochmalige Nachfrage sagte meine Chef es liege daran, dass es keine Überstunden sondern Mehrarbeit wären. Ich frage mich hier aber was das mit der Sonntagsarbeit zu tun haben soll🤔 Gibt es da einen Zusammenhang?
Deswegen gibt es keinen Überstundenzuschlag, aber das hat nichts mit dem Sonntagszuschlags zu tun.
Also einfach einfordern und dann wenn er es nicht bezahlen will, dann sol, sich doch einfach ein Fachmann vom Gericht damit beschäftigen.