Besoldungsrunde 2023-2025 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von NWB, 12.12.2023 09:27

« vorheriges - nächstes »

thomask1984

Ich habe eine Frage zur Umsetzung der 1 zu 1 Übertragung. Sollen in NRW zum 01.11.2024 auch die Familienzuschläge angepasst werden? Dazu habe ich bisher keine Aussage gefunden.

LehrerInNRW

Ja, 10,x (x<4). Haben wir hier schonmal diskutiert mein ich. Vllt. aber auch in einem anderen Topic

LehrerInNRW

Andere Frage! Haben wir in diesem Thema oder woanders diskutiert, dass sich eine Klage gegen die abgelehnten Widersprüche "Kürzung Weihnachtsgeld" nicht lohnt, weil selbst DBB und Co den Drops für gelutscht halten?


LehrerInNRW

Ich meinte die Gesamtsteigerung zum 1.11 und dann 02.01.25 mit den 10,x %.

Robson1987

Die Fragestellung war ja auf den Familienzuschlag bezogen und nicht auf die Gesamtsteigerung, die ja je nach Besoldungsstufe unterschiedlich ist.

LehrerInNRW

Der Familien steigt ja in 2 Stufen. Erst und 4,76% und dann um 5,5 % das macht dann am Ende 10,x %

Thomas66

Liebe Forenmitglieder, ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und befinde mich derzeit in der Freistellungsphase eines Sabbaticals. Steht mir die Inflationsprämie dennoch anteilig zu? Liebe Grüße Thomas

was_guckst_du

...da am Sabbat nicht gearbeitet wird, gibt´s auch keine Schekel... 8)

Voraussetzung ist das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses und die Ausübung der Tätigkeit am Stichtag im Dezember 2023
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomas66

 Voraussetzung ist meines Wissens nach ein bestehendes Dienstverhältnis und das mindestens einmsl der Anspruch auf Entgelt besteht. Beides ist erfüllt. Ich habe heute beim LBV angerufen. Die meinten dass diese eigentlich gekürzt ausgezahlt werden müsse. Ich bin jedoch an einer Ersatzschule...



Floki

Es wird einfach nur der Tarifabschluss umgesetzt und dafür wird sich wieder unendlich gegenseitig gratuliert und auf die Schulter geklopft. Von einer verfassungsgemäßen Alimentation ist weiterhin keine Rede. Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"

ultranoob

ZitatDie Regierung hält Wort. Wir übertragen den Tarifabschluss der Angestellten 1:1 auf unsere Beamten und Richter. Den ersten Umsetzungsschritt sind wir mit der Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bereits gegangen.
Tausendfacher Dank gebührt der Landesregierung! :-X

Dass zur Erhöhung der Dienstbezüge überhaupt der Tarifabschluss nötig ist, sagt schon einiges aus. Mit der amtsangemessenen Alimentation will ich erst gar nicht anfangen...

Sagsmir

Zitat von: Floki am 04.04.2024 09:06Stattdessen gibt es dann die Jobbikes, denn wer kennt es nicht, die 15 - 16 bzw. 17 - 18 Jährigen - Anwärter, die sich denken "Mehr Geld ? Nö!, Arbeitszeitverrringerung ? Niemals!, Jobbike? GEIL!!!!! Auf in den öD!!!"

Wieso sind denn jetzt die Anwärter daran Schuld. Traurig, dass die Berufsanfänger zum Sündenbock für etwas gemacht werden bei dem sie überhaupt keine Schuld trifft.
Die Frustration kann ich nachvollziehen, jedoch sollte diese anderweitig ausgelassen werden...

Floki

Ich glaube Du hast von vorne bis hinten den Beitrag nicht verstanden.