Telefonische Amtshilfe Melderegisterauskunft unter Behörden (EMAs, Polizei ...)

Begonnen von emas, 13.03.2024 11:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

emas

Hallo,

darf eine Meldebehörde A einer anderen Meldebehörde B oder der Polizei oder einer anderen Behörde allgemein (Regierungspräsidium, Landkreis ...) telefonisch Auskünfte über eine Person erteilen, die in A gemeldet ist oder war, ob mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Danke.

Gruß

Faunus

Warum sollte die Polizei und das Netzwerk der Meldebehörden nicht entsprechende Daten - aus entsprechenden Gründen z.B. strafrelevante - austauschen dürfen. In wie weit da wieder ein Beschluss durch "wen auch immer" vorgelegt werden muss...
Ob der Bürgermeister eines Dorfes/Hauptstadt Auskunft erhält, wage ich zu bezweifeln. Da verlangt man eher vom "Deliquenten" sein - wie auch immer geartetes - polizeiliche Führungszeugnis.

Ytsejam

Zitat von: emas in 13.03.2024 11:38
Hallo,

darf eine Meldebehörde A einer anderen Meldebehörde B oder der Polizei oder einer anderen Behörde allgemein (Regierungspräsidium, Landkreis ...) telefonisch Auskünfte über eine Person erteilen, die in A gemeldet ist oder war, ob mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Danke.

Gruß

1. Natürlich darf sie das.
2. Bezieht sich die Frage auf das Telefon? Wegen Datenschutz? Dann muss man natürlich sicherstellen, dass es auch die Polizei/Meldebehörde ist, die da anruft. Wenn Polizei mit unterdrückter Nummer anruft, gibt es natürlich auch keine Daten. Dann halt per Dienstmail.

ElBarto

Wegen Datenschutz gibt es das bei uns nur schriftlich. Fax bei belegbarer Nummer ist noch das höchste der Gefühle aber demnächst ja auch abgemeldet.



StatischGeladen

Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt, natürlich. Ansonsten ist es ein Datenschutzverstoß des Auskunftgebenden.

bazilloBW

Grundsätzlich: natürlich!

Die Polizei kann idR selbst Einkünfte über das Meldeportal einholen. Das sollte zwischenzeitlich auch länderübergreifend funktionieren. Abgesehen davon haben verschiedene Behörden inzwischen Telefonnummern für Behördenanfragen eingerichtet. Es werden ja hin und wieder auch Informationen über die reinen Meldedaten hinaus benötigt (Lagebilder etc.) und auch das ist alles gesetzlich gedeckt.
Hierzu einfach mal die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer oder der Bundespolizei ansehen. Dort sieht man, dass eine Vielzahl an Daten erhoben werden kann.

Von George Orwells 1984 sind wir aber sehr weit entfernt..