Höhe Abschläge Rente

Begonnen von KarinF, 27.03.2024 11:59

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KarinF

Hallo Zusammen,

ich habe eine ganz generelle Frage: Ich lese immer und überall von den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente, aber ich finde nirgends, von welchem Grundwert diese Prozente der Abschläge berechnet werden!?!!! Von der prognostizierten Rentenhöhe bei Erreichen der Regelaltersrente? Oder von dem derzeitigen Stand?

Vielen Dank und Grüße
Karin


VFA West

Immer von der erreichten Rentenhöhe. Da wird nichts hochgerechnet.

KarinF

Vielen Dank! Ich habe es befürchtet  :-\

VFA West

Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?

ElBarto

Es sind 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme von dem Wert der bis dahin erreicht wurde.
Maximalabschlag sind 18 % was 36 Monaten entspricht.

Ich kanns aber nur immer wieder sagen, wenn man noch gut arbeiten kann, aber vorzeitig in Rente gehen könnte, dann sollte man sich durchrechnen ob es sich nicht lohnt die vorzeitige Altersrente mitzunehmen und weiterzuarbeiten mit deutlich weniger Abzügen.

Das bring einem ein Einkommensplus das man auf die Seite legen kann/anlegen kann und damit finanzielle Sicherheit. Zusätzlich erwirtschaftet man Entgeltpunkte für die Rente. Dadurch schließt sich die Lücke zur abschlagsfreien Rente etwas.

Man darf auch nicht vergessen man nimmt voraussichtlich 2 bis 3 Rentenanpassungen mit. Allein diese können die einen guten Teil der bis zu 18 % wettmachen, so, dass man dann bei Erreichen des Regelrentenalters vielleicht nur noch 5 % weniger hat als wenn man voll weitergearbeitet hätte ohne Rente zu beziehen.

Aber so verstehe ich die Sache und das muss jeder für sich selber durchrechnen.

VFA West

Der Maximalabschlag beträgt 14,4 % und ergibt sich, wenn jemand mit 63 statt 67 Jahren (48 Monate x 0,3%) in Rente geht.

Wie auch immer, lasse dich doch einfach mal von der DRV beraten und entscheide dann, ob dir das ausreichen würde.

Sofern du mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kannst, würde ich, wenn möglich, versuchen, erst dann in Rente zu gehen.

ElBarto

Zitat von: VFA West in 27.03.2024 15:25
Der Maximalabschlag beträgt 14,4 % und ergibt sich, wenn jemand mit 63 statt 67 Jahren (48 Monate x 0,3%) in Rente geht.

Sorry, Mister Google spuckte direkt die 18 % aus.

14,4 Prozent würden es noch einfacher machen die Lücke zu verringern.




PiA

Nur mal für die Mathematiker unter uns:

0,3% x 12 Monate =   3,6%
0,3% x 24 Monate =   7,2%
0,3% x 36 Monate = 10,8%
0,3% x 48 Monate = 14,4%
0,3% x 60 Monate = 18,0%

Ansonsten finde ich diese beiden Einträge im DRV-Glossar... mehr verwirrend als hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html

MoinMoin

Zitat von: VFA West in 27.03.2024 14:42
Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

MoinMoin

Zitat von: PiA in 27.03.2024 16:11
Nur mal für die Mathematiker unter uns:

0,3% x 12 Monate =   3,6%
0,3% x 24 Monate =   7,2%
0,3% x 36 Monate = 10,8%
0,3% x 48 Monate = 14,4%
0,3% x 60 Monate = 18,0%

Ansonsten finde ich diese beiden Einträge im DRV-Glossar... mehr verwirrend als hilfreich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenabschlag.html
Welcher Personenkreis kann eigentlich 5 Jahre früher in Rente gehen?
Um 4 Jahre früher zu gehen muss man doch die 35 SV Zeit zusammen haben, oder?

PiA

@MoinMoin:

Zu den fünf Jahren: keine Ahnung.

Zum ALG I:
Das kommt drauf an, denn das Risiko, dass die Arbeitszeit geplant um zwei ALG-I-Jahre verkürzt werden, hat der Gesetzgeber "gerochen":
Zitat

Zählen Arbeits­losen­zeiten für die abschlags­freie Frührente nach 45 Versicherungs­jahren?

Teil­weise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungs­jahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeits­losengeld 1 beziehen.

Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt das uneinge­schränkt nur bis zwei Jahre vor Renten­beginn. Danach zählt ein ALG-1-Bezug nur dann noch als Versicherungs­zeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeit­geber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.

Arbeits­losig­keit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Arbeits­losengeld 2 zählt dann nicht mehr für eine abschlags­freie Frührente mit.

Quelle: https://www.test.de/rentenversicherung-5156247-5904205

VFA West

Zitat von: MoinMoin in 27.03.2024 16:28
Zitat von: VFA West in 27.03.2024 14:42
Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?

VFA West

Wer mit 62 Jahren und 18% Abzügen gehen darf, würde mich jetzt aber auch interessieren.

MoinMoin

Zitat von: VFA West in 27.03.2024 17:54
Zitat von: MoinMoin in 27.03.2024 16:28
Zitat von: VFA West in 27.03.2024 14:42
Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

Damit meinte ich ja 45 SV-pflichtige Jahre. :D welche Jahre sollte ich sonst gemeint haben?
Ich war wegen der Sabbatical und ALG I als Überbrückung irritiert.

Alphonso

Zitat von: MoinMoin in 27.03.2024 16:28
Zitat von: VFA West in 27.03.2024 14:42
Kannst du nicht nach 45 Jahren ohne Abschläge gehen? Die letzten Jahre irgendwie mit Teilzeit oder Altersteilzeit/Sabbatical oder ALG I überbrücken?
45 Jahre ist nicht korrekt, 45 Jahre SV pflichtige Jahre ist doch das Kriterium.

Das können leider die Menschen mit Studium idR nicht erreichen, denn wer hat sein Studium schon mit 21 fertig.

Zählt ALG I zu den SV Zeiten?

Doch, das geht auch mit Studium. Ich habe mich als Werkstudent im Studium freiwillig rentenversichern lassen, damit ich diese Beitragsjahre sicher habe. Spielt nun nicht mehr die große Rolle, da ich nun Beamter bin, aber als TBler wäre das schon praktisch gewesen.