Verwaltungsorgane und Personalrat bei Kündigungen

Begonnen von lande, 28.03.2024 23:55

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lande

Hallo,

wie ist das bei Kündigungen in der Probezeit (von Schwerbehinderten), müssen da sog. Verwaltungsorgane (Kreisausschuss, Gemeindevorstand, Magistrat ...) angehört werden und diese mit Mehrheit bejahen und muss der Personalrat mind. angehört werden und evtl. auch noch zustimmen?

Welche entsprechenden Rechtsgrundlagen greifen da bitte?

Danke.

Gruß

clarion

Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?

lande

Zitat von: clarion in 29.03.2024 12:49
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?

Gibt keine SBV.

MoinMoin

Zitat von: clarion in 29.03.2024 12:49
Hallo, der Tarifvertrag greift da. Probezeitkündigungen sind ohne Begründung möglich, wurde Schwerbehindertenvertretung involviert?
Wieso bzgl. der Vertretungen der TV greifen soll ist mir nicht klar.
Aber ansonsten greifen natürlich die entsprechenden Personalvertretungsgesetze.
In NI ist bei einer Probezeitkündigung der PR nicht beteiligt.