Kündigungsfrist SGB IX "schlägt" Kündigungsfrist TVöD?

Begonnen von kraemerchen, 02.04.2024 07:13

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kraemerchen

Hallo,

bei einem sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen innerhalb der Probezeit.

Hat nun aber ein Schwerbehinderter einen solchen Vertrag, beträgt die Kündigungsfrist vier Aochen nach § 169 SGB IX.

Richtig?

Muss auf diese Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder vllt in einer Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz explizit hingewiesen werden?

Danke.

Grüße

MoinMoin

Wüsste nicht warum.
Also Nein.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.