Personalratswahl BW Aufteilung nach Geschlechter

Begonnen von poing, 15.04.2024 11:46

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poing

Moin,

bei uns steht im Mai die Personalratswahl an (BW). Nun wurden die Infoflyer verteilt auf denen Vermerkt ist 10 Plätze für angestellte, davon 7 für Frauen und 3 für Männer.

Das würde bedeuten ein vierter Mann würde auch dann nicht reinkommen wenn er deutlich mehr Stimmen hat als die Frauen. Ist dies wirklich so, bei einer Mehrheitswahl in BW?

Gruß Poing 

Dienstleister

Ich kenne zwar nur das Niedersachsenrecht, gehe aber nach der Schilderung davon aus, das auch BW gegenderte Wahlen hat.
Tatsächlich werden bei Mehrheitswahlen aber die vorher ermittelte Zahl der Sitze für Männer/Frauen nicht mehr beachtet, sondern dann zählen die meisten Stimmen.
Ausnahme hiervon, dass eine Frau auf diese Art gar keinen Sitz bekommen würde, dann wäre ein sogenannter Minderheitensitz zu vergeben an die Frau mit den meisten Stimmen.

blondie

Bin auch aus Nds. und wir hatten gerade die Wahlen. Es war z.B. festgelegt, dass ein 17er Personalrat mit 4 Frauenplätzen und 13 Männerplätzen zu wählen waren. Das hat so geklappt, da auf den Vorschlagslisten auch die beiden Geschlechter vertreten waren. Bei einem 9er ÖPR sollten es 2 Frauen und 7 Männer sein, aber da es nur eine Liste mit genau einer Frau gab, konnte der 2. Frauenplatz nicht von einer Frau besetzt werden und es kam dann ein weiterer Mann zum Zug.

Maggus

Auch in BW entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des PR-Gremiums.
Auf der Kandidatenliste müssen allerdings mindestens so viele Frauen sich befinden, aufgrund der Geschlechterverteilung im Betrieb im PR vertreten sein sollten.


Eukalyptus


Umlauf

Ist das tatsächlich von euren Landesgesetzen gedeckt?

So viele Frauen würden sich bei uns bei weitem nicht finden, wie sie den Anteil der Belegschaft haben.

Dienstleister

Falls es hier um die Besetzung der Wahlvorschläge geht: grundsätzlich ist die Regel so, dass jeder Wahlvorschlag mindestens so viele Bewerber haben sollte, wie Sitze zu vergeben sind und zwar auch bezogen auf die Geschlechterverteilung.
Wenn ein Vorschlag das nicht schafft, so ist dies zu begründen (trotz intensiver Suche, habe ich keine weiteren Männer/Frauen gefunden, die...). Dann ist auch ein nicht ausreichend besetzter Wahlvorschlag natürlich zuzulassen.
Ohne Begründung fliegt er raus.