Ladung

Begonnen von leinadi38, 22.04.2024 14:35

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leinadi38

Habe eine Ladung als Hauptzeuge in einem Gewaltschutzverfahren.

Da der Termin in meine Dienstzeit fällt, muss ich mich beim Dienstherren freistellen.

Es ist keine öffentliche Anhörung.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Termin,  da ich im öffentliche Dienst als verbeamteter Lehrer arbeite?

Sollte ich die Ladung, wo der Grund mit erwähnt ist, nutzen?

Wenn es nachteilig ist, was sollte ich machen?

Schwärzen wäre wohl nicht möglich. Ladung mit Löschung des Grundes beim Gericht beantragen?
Krankschreibung?

Vielen Dank.





Landesdiener

Du musst beim Dienstherr eine Aussagegenehmigung beantragen, § 37 Abs. 3 BeamtStG.

ZitatBeamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.

leinadi38

Danke.
Erfährt das Schulamt vom Gericht, dass ich geladen bin?

Hain

Zitat von: Landesdiener am 22.04.2024 15:01
Du musst beim Dienstherr eine Aussagegenehmigung beantragen, § 37 Abs. 3 BeamtStG.

ZitatBeamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.

Ich kann aus dem Sachverhalt nicht erkennen, dass die Zeugenaussage zu einer Tat in der Dienstzeit oder im Kontext zum ausgeübten Dienst steht.

Die Ladung wird der TE dem Dienstherrn vorlegen müssen, wenn für die Aussage Sonderurlaub beansprucht wird.

Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen, diese nicht vorlegen zu wollen. Falls eine strafrechtliche Ermittlung gegen mich selbst im Raum stehen würde, erfährt der Dienstherr dies ggfs. ohnehin durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft.

leinadi38

Wie beantrage ich das?

Teilt das Gericht dem Schulamt Ladung mit?

leinadi38

Es ist eine Ladung für eine private Angelegenheit. Trotzdem muss ich mich für den Termin freistellen lassen. Möchte allerdings den Grund nicht nennen.

Landesdiener

Entschuldigung, da habe ich falsch unterstellt, dass es um eine dienstliche Angelegenheit geht.

In einer nicht dienstlichen Sache brauchst du natürlich keine Aussagegenehmigung. Es handelt sich um eine staatsbürgerliche Pflicht, für die der Arbeitgeber bzw. Dienstherr freistellen muss.

Kurzum, du gehst zu deinem Schulleiter, zeigst ihm die teilgeschwärzte Ladung und der Unterricht sollte entsprechend durch Vor- und Nacharbeit verlegt werden.

Alexander79

Zitat von: leinadi38 am 22.04.2024 15:56
Trotzdem muss ich mich für den Termin freistellen lassen. Möchte allerdings den Grund nicht nennen.
Ich sehe hier nur zwei Möglichkeiten.
1. Du verschweigst deinem Dienstherrn das du als Zeuge vor Gericht musst, dann wird er dich aber nicht freistellen.
2. Du legst als Beweis die Ladung vor und beantragst Sonderurlaub.
Meine personalbearbeitende Dienststelle verlangt ein Nachweis und ich denke das macht jede andere auch.
Dich krank melden solltest du tunlichst unterlassen, kommt das auf, hast du auf einmal ganz andere Probleme am Hals.

leinadi38

Auch wenn ich mich aufgrund psychischer Belastung krank schreiben lasse, somit dienstunfähig bin, jedoch vor Gericht aussagefähig wäre?


clarion

Ich würde es wirklich unterlassen, mich krank zu melden!  Das ist Arbeitszeitbetrug! Gerichtsverfahren sind i.d.R öffentlich. Es kann leicht rauskommen,  dass Du eben nicht mit Schniefnase das Bett hütest.

Also, entweder Urlaub nehmen oder die Ladung vorlegen. Wenn die Schulleitung überhaupt fragen sollte, kannst Du ja sagen, dass Du nicht darüber sprechen willst. Steht denn die Verfahrensart überhaupt in der Ladung drin?

Warum sollte man es überhaupt verheimlichen,  dass man den Staatsbürgerpflichten nachkommt? Als Lehrer hat man doch schon von Beruf wegen eine Garantenstellung. Ich finde es gut, wenn man auch in der Freizeit so handelt und sich nicht feige weg duckt.

flip

Bundesbeamte bekommen für die Aussage als Zeuge Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge.
Die Teilnahme einer Beamtin oder eines Beamten an einem Gerichtstermin ist keine private Angelegenheit im Sinne der Sonderurlaubsverordnung, wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund staatsbürgerlicher Pflichten gehalten ist, sich in Angelegenheiten Dritter z. B. als Zeugin bzw. Zeuge oder als Sachverständige bzw. Sachverständige zur Verfügung zu stellen.




leinadi38

Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.


Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?





modesty

Erst bist du Hauptzeuge und jetzt Antragsgegner?  Weißt du was du willst? Jetzt verstehe ich zumindest, warum dein Dienstherr nichts davon erfahren soll...

flip

Zitat von: leinadi38 am 22.04.2024 21:53
Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.
Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?

Gewaltschutzverfahren sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unbeteligten dürfte da nichts bekannt werden.

Sollte allerdings ein Strafverfahren eingeleitet werden, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, dies dem Dienstherrn zu melden.

Außerdem vermute ich, dass du weder Beamter des Bundes noch Soldat bist, weswegen du hier falsch bist.


Floki

Antragsgegner ist kein Zeuge. So oder so hast Du vor dem Gericht zu erscheinen. Eine Krankmeldung über Dienstunfähigkeit ist totaler Quatsch, da Du auch gesondert nicht aussagefähig sein darfst. Wenn Du bspwl. mit einem gebrochenen Bein krankgeschrieben und dienstunfähig bist, dann musst Du trotzdem vors Gericht. Falls Du eine echte Bescheinigung haben solltest, weil du nicht aussagefähig bist, dann wird das Gerichtsverfahren halt neu terminiert.