Arbeitszeit bei Seminaren an einem anderen Ort

Begonnen von Sebastian2, 19.04.2024 09:44

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Sebastian2

Moin, ich besuche im Mai ein zweitägiges Seminar in 200 km Entfernung von meinem Arbeitsort. Ich werde dort übernachten.

Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit? Das Seminar findet jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Ist das auch nur meine Arbeitszeit? Ich bin ja streng genommen nicht freiwillig 200km zum Seminar gefahren. Eine DV gibt es dazu bei uns nicht

ElBarto

Bei 200KM Anreise wäre zu überlegen ob das mit den Ruhezeiten hinhaut und ob man am  Vortag anreist oder erst am 1. Veranstaltungstag.

Bei Anreise am selben Tag ist zu unterscheiden ob von zuhause oder von der Arbeit losgefahren wird.

Beginn AZ dann entweder verlassen des Hauses oder Stempeln in der Arbeit.
AZ Ende 16:00 Uhr am 1. Tag.

AZ Beginn 2. Tag 9:00 Uhr und Ende mit Ausstempeln Arbeit oder betreten des Zuhauses.


MoinMoin

Zitat von: Sebastian2 in 19.04.2024 09:44
Moin, ich besuche im Mai ein zweitägiges Seminar in 200 km Entfernung von meinem Arbeitsort. Ich werde dort übernachten.

Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit? Das Seminar findet jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Ist das auch nur meine Arbeitszeit? Ich bin ja streng genommen nicht freiwillig 200km zum Seminar gefahren. Eine DV gibt es dazu bei uns nicht
Das kommt ganz auf euere DV an.

Tariflich ist Reisezeit keine Arbeitszeit §6 9.1 tvöd:
1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.

Wenn also Anreise per Zug um 6:00 los 9:00 Seminar und dann am zweiten Tag 16:00 abfahrt und dann irgendwann nachts zu hause, dann sind es ganze 2 blöde Arbeitstage mit Sollarbeitszeit.
(worst case)
Bei anderen DVs wäre so etwas eher in Richtung 2x 12h

Schokobon

In eurer Perso fragen.
Laptop mitnehmen und unterwegs "arbeiten".

Alien1973

Wir bekommen bei An- oder Abreisetagen bis zu 12 Stunden gut geschrieben. Dazwischen an den "normalen" Tagen die Sollarbeitszeit, egal wie da Beginn/Ende sind...

Alles andere wäre ja Mumpitz und keiner würde mehr auf Fortbildungen fahren. In Zeiten von Webinaren finden Präsenzveranstaltungen ehe nur mehr selten statt.

MoinMoin

Natürlich würden die Menschen weiterhin zu Fortbildungen fahren, denn es ist ihre Pflicht dahinzufahren, wenn der AG es anordnet.

Umlauf

Zu mindest beim Bund wird man durch die Fortbildung zeitlich nicht schlechter gestellt und bekommt die Sollzeit. Am Tag der Fahrt und an den Schulungstagen. Teilzeitkräfte bekommen an den Tagen die Sollzeit einer Vollzeitkraft.

MoinMoin

Tariflich steht einem die Sollzeit zu.
Also braucht man nicht darüber nachdenken, dass es mehr gibt bei einigen AGs, da sollte man auch nicht laut drüber nachdenken, sonst denken die nochmal darüber nach und kürzen diese üT Geschichte😱

BAT

Es gibt halt Seminare, die nur in den großen Städten wahrgenommen werden. Wir sind hier in Randlage zu NL. Wäre teils froh, wenn "nur" 200 km zu fahren sind.

MoinMoin

Das ist doch Prima, dann fährt man einen Tag früher hin, weil man ansonsten nicht rechtzeitig da sein kann.

BAT


MoinMoin

Dann bekommt man für die 8h Fahrtzeit auch 8 h Stunden aufgeschrieben, so ist es doch tariflich geregelt.

Organisator

Zitat von: MoinMoin in 24.04.2024 07:27
Dann bekommt man für die 8h Fahrtzeit auch 8 h Stunden aufgeschrieben, so ist es doch tariflich geregelt.

Ist das so, auch z.B. bei einer Anreise am Sonntag?

MoinMoin

Zitat von: Organisator in 24.04.2024 08:10
Zitat von: MoinMoin in 24.04.2024 07:27
Dann bekommt man für die 8h Fahrtzeit auch 8 h Stunden aufgeschrieben, so ist es doch tariflich geregelt.

Ist das so, auch z.B. bei einer Anreise am Sonntag?
Oje, gute Hinweis, da ist es durchaus komplizierter.
Eine angeordnete Anreise am Sonntag müssten erstmal vom PR als Mehrarbeit genehmigt werden, aber dann wäre es so, dass dann eben diese Stunden als Soll-Stunden anzusehen sind.
So unsere Interpretation, ob es tariflich so auch korrekt ist.....

Hier sind wir tatsächlich derzeitig dabei die DV zu ändern, dass diese nicht als PR Zustimmungspflichtige Mehrarbeit anzusehen ist und dem AN die Stunden "einfach" vergütet werden.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 24.04.2024 07:27
Dann bekommt man für die 8h Fahrtzeit auch 8 h Stunden aufgeschrieben, so ist es doch tariflich geregelt.

Das ist so, auch ohne irgendwelche Mitbestimmungen am Sonntag.