[Allg] Übernahme ins Beamtenverhältnis

Begonnen von Fefech, 28.04.2024 16:24

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Fefech

Hallo zusammen,

in Stellenausschreibungen von Kommunen oder des Landes sehe ich immer wieder folgende Zusatzangabe: "Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich." Es handelt sich dabei explizit nicht um Verwaltungsaufgaben.

Was konkret sind die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, abgesehen von Maximalalter und fachlicher Eignung (Masterabschluss bei Masterausschreibung).

Viele Grüße

clarion

Laufbahnausbildung, sprich Anwärter Ausbildung oder Referendariat

2strong

Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Studienrat

Zitat von: 2strong in 28.04.2024 16:34
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

Beamter

Zitat von: Studienrat in 29.04.2024 20:39
Zitat von: 2strong in 28.04.2024 16:34
Oder - was in diesen Fällen häufiger sein dürfte - das ersetzen dieser sogenannten Vorbereitungsdienste durch Berufserfahrung.

Und es sprach mal wieder die unendliche Weisheit..

Welche hier allerdings richtig liegt...

clarion

Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Grandia

Im Lehrertum macht sich der Quereinstieg mit Anerkennung der Erfahrung aus anderen Tätigkeiten breit. Anschließend gibt es eine Warte- bzw. Bewährungszeit von 4 Jahren mit Aufstieg als Beamter. In der Regel läuft das von E11-E13 auf A12/A13 hinaus. In vielen Fällen fehlt dann die Laufbahnvoraussetzung für höhere Gruppen. Ich bin in Nds. Und sehe das immer öfter aber trotzdem noch selten genug, um das Referendariat als Norm zu betrachten.

PhRTurtle

Das kommt immer ein bisschen auf die konkrete Laufbahn an. Ich kenne zum Beispiel den medizinischen Dienst (Ärzte, z.Bsp in den Gesundheitsämtern) und den Pharmazeutischen Dienst (Apotheker in der Arzneimittel-überwachung). Da sind das in BW jeweils nach Erhalt der Approbation 3 Jahre "relevante " Beruferfahrung um verbeamtet zu werden. Die 3 Jahre nach der Laufbahnverordnung werden dann auch nicht mehr für die Stufenberechnung o.ä herangezogen nach der Verbeamtung.

Vielleicht kannst du anhand der Bezeichnung des Referats oder Abteilung veruschen herauszufinden in welcher Laufbahn eine Verbeamtung erfolgen kann und die entsprechende Verordnung deines Bundeslandes.

Beamter

Zitat von: clarion in 29.04.2024 23:49
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

,,Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.


Studienrat

Zitat von: Beamter in 30.04.2024 11:08
Zitat von: clarion in 29.04.2024 23:49
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

,,Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.

Falsch. Es existiert lediglich noch keine Planstelle. Diese muss einzig geschaffen werden.

Fefech

Entschuldigt die Ungewissheit aus dem Eingangspost: Es handelt sich um Stellen im Jugendamt für Sozialpädagogen und Erziehungswissenschaftler im Allgemeinen Sozialen Dienst - nicht um Lehrer o.Ä.

Beamter

Zitat von: Studienrat in 30.04.2024 12:36
Zitat von: Beamter in 30.04.2024 11:08
Zitat von: clarion in 29.04.2024 23:49
Die mit Abstand größte Gruppen der Beamten sind Lehrer und Polizisten und da sind der Vorbereitungsdienst doch wohl eher die Regel!

Im Eingangspost steht folgendes:

,,Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich."

Daher geht Ihre Darstellung ins Leere. Polizisten werden nicht als Angestellte eingestellt und später verbeamtet. Für Lehrer gilt das gleiche. Und wenn als Angestellter eingestellt wird, erfolgt die nötige Laufbahnvoraussetzung eben doch durch die Berufserfahrung.

Sie haben sich gedanklich auf direkt als Beamte eingestellte Personen versteift. Darum geht es hier aber nicht. Also liegt 2strong weiterhin richtig.

Falsch. Es existiert lediglich noch keine Planstelle. Diese muss einzig geschaffen werden.


Ohje....

Aufgrund der letzten Rückmeldung des Threaderstellers ist dann auch geklärt, dass 2strong richtig liegt.

Schönen Feiertag.


Studienrat

Es gibt doch immer wieder Leute mit Multi-Accounts.

Beamter

Zitat von: Studienrat in 30.04.2024 19:40
Es gibt doch immer wieder Leute mit Multi-Accounts.

So ein richtiger Lehrer. Relativ wenig Ahnung im Thema bzw. Halbwissen oder gar Probleme im Textverständniss, wird richtigerweise korrigiert und anstatt es zu akzeptieren, werden haltlose Unterstellen aufgestellt. Ich bin raus.

Der TE hat die für ihn korrekte Antwort erhalten. Auf ihre Expertise würde ich mich da in Sachen Beamtenrecht zukünftig eher weniger verlassen.