[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B

Begonnen von PKiefer, 19.01.2024 14:16

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Saxum

Das wundert grundsätzlich nicht, weil es um normale übliche ärztliche Leistungen nach GOÄ handelt. Die medizinische Notwendigkeit wird ja nicht dadurch abgesprochen, dass die Kosten für den Impfstoff nicht übernommen werden würde.

Drücke aber die Daumen, dass das auch für BW passt.

Poincare

Zitat von: Landesdiener am 03.04.2024 15:31
In meinem aktuellen Beihilfeantrag ist das Rezept für den Impfstoff von Ende Februar dabei. Bin gespannt, ob das ohne Weiteres durchgeht. Interessant ist auch, dass der Impfstoff bisher immer abgeleht wurde, die zugehörige Arztleistung aber anstandslos abgerechnet wurde.

Das hat mich auch gewundert, super, dass wir noch letztes Jahr den Impfstoff gekauft haben, der aber noch gar nicht verimpft ist...
Mal sehen, ob das neue Rezept für die 3. Dosis erstattet wird.

Landesdiener

Für den Fall, dass der Impfstoff schon vor dem Stichtag gekauft wurde, aber erst danach verimpft wird, gibt es vielleicht die Möglichkeit mit der Apotheke eine Rückgabe und Neukauf zu verhandeln? Den Versuch wäre es vielleicht wert... Setzt natürlich auch voraus, dass das Rezept noch nicht eingereicht wurde.

Mein Beihilfeantrag ist nun übrigens seit fast einem Monat unbearbeitet...

Prometheus

Meine Beihilfestelle (BY) hat auf Antrag die Bescheide aus den Jahren 2021-2023 geändert und die Beihilfe für alle Men B Impfungen unserer Kinder nacherstattet. Da war ich echt mal positiv überrascht...  :)

Kalliope73

Zitat von: Prometheus am 28.04.2024 19:36
Meine Beihilfestelle (BY) hat auf Antrag die Bescheide aus den Jahren 2021-2023 geändert und die Beihilfe für alle Men B Impfungen unserer Kinder nacherstattet. Da war ich echt mal positiv überrascht...  :)
Das ist interessant. Ist das Kullanz oder können wir auch in anderen BL einen solchen Antrag stellen?

Landesdiener

Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?

Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...

Kalliope73

Es scheint auf die Antragsfrist für die Beihilfeanträge anzukommen. Das kann je nach BL unterschiedlich sein, in BY zB 3 Jahre, in manch anderem Land nur 2 Jahre ab Datum der Rechnung. Was da noch reinfällt, müsste bei erneutem Einreichen abgerechnet werden können.

Prometheus

Zitat von: Landesdiener am 29.04.2024 11:22
Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?

Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...

Ich hatte das hier im Forum gelesen und daraufhin auf gut Glück die Belege noch einmal eingereicht, versehen mit dem Hinweis auf den Beschluss der STIKO vom Januar 2024 und auf §41 Abs. 6 BayBhV. Eine allgemeine Info dazu gab es nicht. Auf dem Bescheid stand als Bemerkung lediglich, dass "von Amts wegen" die alten Bescheide geändert wurden.

Landesdiener

Vielen Dank für deine Rückmeldung dazu, Prometheus. Das ist wirklich interessant! Ob sie in BW auch so kundenorientiert sind? Wenn ich dann endlich mal den aktuellen Bescheid bekomme, werde ich es im Nachgang auch nochmal mit den alten Rezepten probieren.

LehrerBW

Mein Rezept bzw. die Rechnung für meinen kleinen Sohn ist vom 4. April. Eingereicht habe ich sie am 10. April.

Stand bisher: Antragseingang Abrechnungssystem

Mal gespannt was bei rumkommt

LehrerBW

Kann leider nicht mehr editieren.
Vielleicht eine blöde Frage, aber muss ich eigentlich das Rezept oder die Rechnung der Apotheke einreichen?

dumerili1978

Guten Morgen,

also ich reiche immer nur das Rezept ein. Da steht alles Wesentliche drauf. Bisher nie Probleme gehabt (HPV).

LG

Kalliope73

Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

LehrerBW

Heute mit der Beihilfe telefoniert...bezüglich der Meningokokken waren sie überfragt, aber ich muss das Rezept einreichen und nicht die Rechnung der Apotheke.

derSchorsch

Zitat von: Kalliope73 am 06.05.2024 14:25
Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

Eine ähnliche Aussage habe ich auch bekommen. Es wurde gemäß damals gültiger Rechtslage entschieden.
Ich werde trotzdem nochmal einreichen. Möchte das schriftlich haben und ggf. nochmal Widerspruch einlegen. Zumindest die eine Rechnung ist noch jünger als 3 Jahre. Daher noch innerhalb der Frist (Bayern).