Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation

Begonnen von Lichtstifter, 22.04.2024 12:03

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Ist ein künftigter Klageweg für euch eine Option?

Ja
125 (71%)
Nein
10 (5.7%)
Unentschlossen
22 (12.5%)
Unter gewissen Voraussetzungen, ja. (Gerne erläutern)
19 (10.8%)

Stimmen insgesamt: 176

PolareuD

Zitat von: MDWiesbaden in 03.05.2024 12:22
Hallo, ich habe die Widersprüche, die ich ab 2021 gestellt habe leider nicht gespeichert  ???. Die Widerspruchsbescheide hab dagegen ich alle abgeheftet. Gibt es eine Möglichkeit an meine Widersprüche ranzukommen. Ich würde dann tatsächlich miteinsteigen, wenn meine RV ihr go gibt.
BG

Bei deiner Bezügestelle nach einer Kopie fragen.

Foxtrott

Zitat von: DeGr in 03.05.2024 12:14
Vielleicht könnte eine Art Crowdfunding initiiert werden, wovon dann die Anwaltskanzlei anteilig bezahlt wird.

Sehr gute Idee - auch ohne Philanthrop oder Millionär zu sein. Dafür reichen meine Bezüge noch und das wäre endlich mal ein sinniges Crowdfunding

PassierscheinA38

Hallo zusammen,
ich würde mich auch einer Klage anschließen, wenn die Kosten nicht exorbitant hoch wären.

Meine Details:
A8, verh., kinderlos, Wohnort Stufe 2, Arbeitgeber Stufe 5 (nicht ganz sicher),keine Rechtschutzversicherung,Widerspruch ab 2021 eingelegt

An der Signal-Gruppe hätte ich auch Interesse.

BWBoy

Kurze Frage dazu, weil ich derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung habe. Wenn ich jetzt eine Abschließe dürfte ich noch Sperre habe. Wie wäre das mit der zweiten Instanz? Zahlt die dann?

MDWiesbaden

Danke, hab die Widersprüche angefordert.
Fülle den Fragebogen jetzt schon mal, ich bin dabei.
Es wird Zeit das etwas passiert  :D

BlauerJunge

Alle die den Fragenbogen ausfüllen und an die Kanzlei schicken, dürfen sich gerne bei PolareuD oder mir melden. Wir nehmen Euch dann in die Signal Gruppe auf.

MDWiesbaden

Zitat von: parcec in 03.05.2024 10:22
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG

Das finde ich ist eine tolle Idee. Verweigert meine RV die Kostenübernahme wäre das vermutlich auch mein Weg zu helfen bzw. mitzumachen. Es hilft ja irgendwann (hoffentlich) allen Bundesbamten*innen.

PolareuD

Zitat von: BWBoy in 03.05.2024 13:25
Kurze Frage dazu, weil ich derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung habe. Wenn ich jetzt eine Abschließe dürfte ich noch Sperre habe. Wie wäre das mit der zweiten Instanz? Zahlt die dann?

Am besten dazu direkt bei einer Versicherung anfragen.

Ozymandias

Eine Crowdfunding-Aktion wäre besser geeignet, wenn der neue Gesetzentwurf bzw. wenn das Reparaturgesetz des Bundes endgültig beschlossen wurde. Man könnte hierzu ein Gutachten von einem namhaften Verwaltungrechtsexperten in Sachen Besoldung (Battis, Stuttmann, etc.) anfertigen lassen.
Der tbb hatte ein solches Kurzgutachten (14 Seiten) von Battis anfertigen lassen. Aus meiner Sicht eigentlich die Arbeit der Gewerkschaften...... aber im Bund tut sich da wenig.

Das könnte man dann alle vielleicht bis dahin schon anhängigen Klagen anfügen und auch anderen kostenfrei zur Verfügung stellen, die noch im Widerspruchsverfahren bleiben wollen. Kosten dafür wären vielleicht 5.000 Euro bis 10.000 Euro, je nachdem welchen Professor oder welche Person man anfragt. Bei 50-100 Leuten sind es 100-200 Euro pro Nase die man per Crowdfunding zusammenkratzen müsste.

dec

Habe ebenfalls mittels angegebener Informationen mit der Kanzlei Niele Kontakt aufgenommen. Danke für die Initiative.
Ich bin 2023 regulär als SaZ ausgeschieden, bin aber als Empfänger von Übergangsgebührnissen bis Januar 2028 unmittelbar von der Besoldung betroffen. Widerspruch habe ich für 2022 und 2023 eingelegt. Wobei 2022 auf Rückfrage ruhend gestellt wurde und für 2023 bisher noch garkeine Rückmeldung erfolgte.

ReKo1808

Zitat• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?

PolareuD

Zitat von: ReKo1808 in 06.05.2024 07:08
Zitat• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?

Da Sammelklagen hier nicht zulässig sind, muss jeder selbst Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die ca. 500€ sind dementsprechend die Gerichtskosten, die pro Klageerhebung fällig werden. Laut Berliner-Besoldung.de betragen die Kosten eines Rechtsanwalts  in dem Zusammenhang 1500-2000€ (https://www.berliner-besoldung.de/faq/ ). Das sind Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung anfallen, wenn eine Person sich anwaltlich vertreten lässt. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen steigt der Kostenaufwand natürlich an, jedoch nicht linear, so dass wir aktuell mit ca. 5000€ kalkulieren. Bei 10 Personen würde der Kostenaufwand für den Einzelnen bei 500€ liegen, bei 20 Personen entsprechend bei 250€, usw. Der exakte Kostenaufwand wird aber erst feststehen, wenn die Kanzlei Neie weiß mit wie vielen Mitstreitern sie planen kann.

ReKo1808


RobertArnold

Ich würde mich auch beteiligen, bitte den Link zur Signal-Gruppe schicken.
Bisher keinen Widerspruch eingelegt.

A14, ein Kind, verheiratet.

edeserver

Ich bitte auch um Kontaktaufnahme um der Signalgruppe Beitreten zu können. Seit 2021 legen meine Frau und ich Widersprüche ein.