Stellennummer/Stellenplan Vergütung

Begonnen von Carla, 17.05.2024 07:21

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Carla

Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?

TV-Ler

Zitat von: Carla in 17.05.2024 07:21
Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?
Der TVöD trifft hierzu keine Regelung.

Carla

Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?

TV-Ler

Zitat von: Carla in 17.05.2024 07:56
Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?
Warte einfach ab, bis die Experten für diese Thematik aufgestanden sind  8)
Das hier ist einfach nur das falsche Unterforum...

PS: Angestellte gibt es nicht mehr (weder tariflich, noch im Sozialversicherungsrecht), wir sind jetzt Tarifbeschäftigte.  ;)

Organisator

Zitat von: Carla in 17.05.2024 07:21
Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?

Ja. Nein.

Wie der Arbeitgeber stellenwirtschaftlich mit den Stellen umgeht, ist ihm ganz allein überlassen. Es hat auch keinerlei Auswirkungen auf die Eingruppierung, Vergütung, Aufgaben etc.

Kurzum: Für das Binnenverhältnis AN/AG sind Stellen völlig egal.

MoinMoin

Zitat von: Carla in 17.05.2024 07:56
Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?
Im TV wird man nach auszuübenden Tätigkeiten bezahlt und nicht nach einem Stellenplan oder Haushaltsplan.

FearOfTheDuck

Welche Aufgaben ein AG einer Stelle zuweist, ist ihm überlassen. Wenn also einer Person schon völlig verschiedene Aufgaben übertragen werden können, sollte das bei mehreren Personen erst recht möglich sein.

Demzufolge kann dir dein AG darüber Auskunft geben, warum er das so möchte.

Tagelöhner

Also die öffentlichen Arbeitgeber, die mein Berufsleben bislang begleitet haben, haben sich nur auf das Haushaltsrecht bzw. den Stellenplan fokussiert und das Tarifrecht war dann ein lästiger Begleiter, sobald sich jemand mal besser damit auseinandergesetzt hat und so dann den Arbeitgeber entsprechend ärgern konnte  ;D.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

KlammeKassen

Zitat von: Tagelöhner in 17.05.2024 09:44
Also die öffentlichen Arbeitgeber, die mein Berufsleben bislang begleitet haben, haben sich nur auf das Haushaltsrecht bzw. den Stellenplan fokussiert und das Tarifrecht war dann ein lästiger Begleiter, sobald sich jemand mal besser damit auseinandergesetzt hat und so dann den Arbeitgeber entsprechend ärgern konnte  ;D.

Ist immer besonders interessant, wenn man mehr Wissen als die Personalabteilung hat, weil die die gesetzlichen und tariflichen Vorschriften entweder nicht kennen oder nicht verstehen