Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024

Begonnen von Hessenbub, 08.11.2023 13:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Standesbeamter

#75
Zitat von: BrotherJay in 17.05.2024 21:57
Nabend zusammen,

soweit ich die Drucksache 21/570 vom 16.05. richtig lese, wurde der Entwurf geändert auf:

+7,9% zum Februar ˋ25
+2,5% zum August ˋ25

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/0/00570.pdf

Schöne Pfingsten.

Das ist ein Antrag der AfD - schön wär's, wenn ab Februar erstmal mehr Geld fließen soll aber ... das ist ein Antrag der AfD ...

sapere aude

#76
Ohne Zweifel, ist früher mehr mehr.
Das "Sockelproblem" löst dieser Änderungsantrag aber nicht.
Laut TV-H soll die Erhöhung in Summe, also Februar und August, mindestens 340 Euro betragen.
"Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insge­samt keine Erhöhung um 340,00 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. August 2025 auf 340,00 Euro festgesetzt."
M. E. ist daher die Gesamtbetrachtung viel wichtiger als das Erreichen des Sockelbetrages im Februar. Durch das Abschmelzen der Augusterhöhung erfolgt daher nur eine Verschiebung der (empfundenen) Ungerechtigkeit: Wenn 7,9 % für 200 Euro notwendig sind, erreichen 2,5 % nicht 140 Euro. Insgesamt daher ein populistischer Taschenspieler-Trick.

Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.

MoinMoin

Zitat von: sapere aude in 18.05.2024 07:42

Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.
Nö, sie sind maximal lose gekoppelt.
Könnten aber grundgesetzkomform auch komplett ignoriert werden.

sapere aude

#78
Zitat von: MoinMoin in 18.05.2024 08:10
Zitat von: sapere aude in 18.05.2024 07:42

Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.
Nö, sie sind maximal lose gekoppelt.
Könnten aber grundgesetzkomform auch komplett ignoriert werden.

... natürlich, wenn die notwendigen Anpassungen auf andere Art und Weise erfolgen. Jede Veränderung der Besoldung muss unter Berücksichtigung der Verfassung erfolgen und damit amtsangemessen sein. Daher ergibt sich eine untrennbar Verbindung dieser Komplexe.


Finanzer

Klappt es denn mit der Auzahlung der ersten 1000 Euro mit dem Juni-Gehalt? Weiß man schon was genaueres?

Berti0809

Zitat von: Finanzer in 23.05.2024 10:55
Klappt es denn mit der Auzahlung der ersten 1000 Euro mit dem Juni-Gehalt? Weiß man schon was genaueres?

Der elektronische Gehaltsnachweis wird die Tage einsehbar sein. Dann wissen wir mehr.

bettelmusikant

Zitat von: Finanzer in 23.05.2024 10:55
Klappt es denn mit der Auzahlung der ersten 1000 Euro mit dem Juni-Gehalt? Weiß man schon was genaueres?

ich glaube, dass kommt auf die jeweiligen Bezügestellen/Auszahlungsstellen an.

sapere aude

Zitat von: Finanzer in 23.05.2024 10:55
Klappt es denn mit der Auzahlung der ersten 1000 Euro mit dem Juni-Gehalt? Weiß man schon was genaueres?

Mein Stand ist: Es kommt!

Hessenbub

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 16.05. nach 1. Lesung im Landtag an den Innenausschuss überwiesen.

Damit ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Es gab aber in der Vergangenheit schon die Zahlung unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Reglung.
Bisher liegt der elektronische Gehaltsnachweis noch nicht vor.

Schaun mer mal...

Berti0809

Guten Morgen.

Tatsächlich sind die ersten 1.000€ auf meinem elektronischen Gehaltsnachweis aufgelistet. sapere aude hat recht behalten!

Hessenbub

Information zu Ihrer Abrechnung Im Vorgriff auf das Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) – Landtags-Drucksache 21/519 vom 7. Mai 2024 – erhalten Sie mit der Zahlung Ihrer Dienst- oder Anwärterbezüge für den Monat Juni 2024 eine Inflationsausgleichszahlung. Diese beträgt 1.000 Euro, wenn am 15.März 2024 ein aktives Dienstverhältnis und zudem im Zeitraum vom 1.Februar 2024 bis zum 1.November 2024 an mindestens einem Tag Anspruch auf laufende Bezüge bestanden hat. Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt diese Zahlung entsprechend der Arbeitszeit anteilig. Für Anwärterinnen und Anwärter beträgt sie unter den gleichen Voraussetzungen 500 Euro. Versorgungsberechtigten Personen wird die Inflationsausgleichung in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, sofern sie am 15. März 2024 einen laufenden Versorgungsbezug erhalten haben. Die Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung von Anrechnungs- und Konkurrenzvorschriften. Die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Leon1981

Zitat von: Berti0809 in 24.05.2024 04:41
Guten Morgen.

Tatsächlich sind die ersten 1.000€ auf meinem elektronischen Gehaltsnachweis aufgelistet. sapere aude hat recht behalten!

Landes- oder Kommunalbeamter?

Hessenbub

Bezügestelle RP Kassel - Landesbeamter

sapere aude

Mittlerweile ist die 10. Plenarsitzung (1. Lesung Gesetz zur Besoldungsanpassung) in youtube eingestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=4dHmbXNk8CU
https://www.youtube.com/watch?v=3lxoIFbCKWQ

Leider enthält die Debatte keine konkreten Hinweise über den weiteren Weg zur verfassungsgemäßen Alimentation. 
"Politisiert" wird ein Besoldungseinzelfall der B-Besoldung und der Sockelbetrag diskutiert.