Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024

Begonnen von Hessenbub, 08.11.2023 13:10

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diva

Die 2. Lesung steht für den 19.06. auf der Tagesordnung

sheriff1978

von der 3. Lesung steht aber nichts auf der Tagesordnung. Hauptsache das Abgeordnetengesetz wird in 2. und 3. Lesung eingebracht damit die armen Politiker im Juli mehr Diäten erhalten  :'(

Solitair

Was spielt es für eine Rolle, wann das Gesetzt verabschiedet wird? Die Erhöhung gibt es doch sowieso erst nächstes Jahr und bis dahin wird es wohl verabschiedet sein.

Und für die zweite Tranche des "Inflationsausgleichs" wird es zur Not wieder einen Abschlag wie in diesem Monat geben.

Hessenbub

Für die Landesbeamten mag das so sein. Die Komunen warten aber das Gesetzgebungsverfahren ab.

kleinerBub23

Danke! 🙏🏻☺️

Wenn jetzt schon die Landesbeamten mit Ignoranz ihren Kollegen gegenüber anfangen, Prost Mahlzeit.

Landes- oder Bundesbeamter müsste man sein ... 🙄🤪

Standesbeamter

Zitat von: sheriff1978 am 17.06.2024 13:26
von der 3. Lesung steht aber nichts auf der Tagesordnung. Hauptsache das Abgeordnetengesetz wird in 2. und 3. Lesung eingebracht damit die armen Politiker im Juli mehr Diäten erhalten  :'(

Im Entwurf wird aber auch empfohlen, das Gesetz in 2. Lesung unverändert anzunehmen. Und da für den Entwurf wohl alle außer der AfD stimmen werden, müsste das Gesetz heute verabschiedet werden :)

Hessenbub

Der Gesetzentwurf wurde heute ohne Änderung verabschiedet.

sheriff1978

Leider zu spät für unsere Bezügestelle. Im Juli wieder Fehlanzeige. Auszahlung soll dann im August erfolgen. Aber mit den Beamten kann man das ja machen..

Beamtenmensch

...der Gesetzesentwurf wurde im Landtag am 19.06.2024 beschlossen.

....aus dem Landtagsinformationssystem (kopiert):


Es folgt die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD für ein Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025).

Das Gesetz beinhaltet die pauschale Sonderzahlung für Beamte und Richter aufgrund gestiegener Verbraucherpreise sowie Erhöhung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge zum 1. Februar 2025 um 4,8 % sowie zum 1. August um weitere 5,5 %.

Drucksache 21/623 zu Drucksache 21/519
Zum Beratungsverlauf
Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung in geänderter Fassung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.

sapere aude

In seiner Rede hat der Innenminister die Erhöhung der Polizeizulage auf 160,- Euro angekündigt.

MissYetti

Hallo,

ich hätte mal eine spezifische Frage zu den Konkurrenzregeln in §4. Und zwar bin ich als Beamtin im Mai vom Bund zum Land Hessen gewechselt. Ich habe beim Bund in 2023 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen und würde jetzt die letzten zwei Zahlungen (2000 €) vom Land Hessen auch bekommen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit ich weiß, ist die Inflationsausgleichszahlung arbeitgeberabhängig und kann daher grds. einem Arbeitnehmer auch mehrfach gezahlt werden. Wenn ich umgekehrt gewechselt wäre, dann hätte ich ja schließlich auch Pech gehabt und so hätte ich einfach mal Glück. Warum ich frage, na ja der Dienstherr stellt sich quer und beruft sich auf diese Konkurrenzregel, ist das so rechtens? Hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht.

VG

micha77

Zitat von: sapere aude am 27.06.2024 13:17
In seiner Rede hat der Innenminister die Erhöhung der Polizeizulage auf 160,- Euro angekündigt.

Das wird so umgesetzt - ab dem 01.01.2025 - Gesetzentwurf für die erste Lesung findet diese Woche statt. Die Erhöhung der Zulage betrifft auch Beamte in anderen Sparten.
Daneben gibt es noch einige kleinere Änderungen.
https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/8/01028.pdf
Die Erhöhung der Zulage fällt in die 5% Sonderzahlung pro Monat hinein, so dass dieser Betrag auch minimal steigt.

Umlauf

Zitat von: MissYetti am 02.08.2024 09:15
Hallo,

ich hätte mal eine spezifische Frage zu den Konkurrenzregeln in §4. Und zwar bin ich als Beamtin im Mai vom Bund zum Land Hessen gewechselt. Ich habe beim Bund in 2023 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen und würde jetzt die letzten zwei Zahlungen (2000 €) vom Land Hessen auch bekommen, da die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit ich weiß, ist die Inflationsausgleichszahlung arbeitgeberabhängig und kann daher grds. einem Arbeitnehmer auch mehrfach gezahlt werden. Wenn ich umgekehrt gewechselt wäre, dann hätte ich ja schließlich auch Pech gehabt und so hätte ich einfach mal Glück. Warum ich frage, na ja der Dienstherr stellt sich quer und beruft sich auf diese Konkurrenzregel, ist das so rechtens? Hat da jemand bereits Erfahrungen mit gemacht.

VG

Ohne die Hessen-Regeln zu kennen.
Lass dir die angebliche Konkurrenzregel zeigen.
Das kenne ich eigentlich nur vom Familienzuschlag.