Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr

Begonnen von nerdbeere, 07.07.2024 16:54

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nerdbeere

Hallo zusammen,

ich benötige ein wenig Schwarmwissen.
Zwar geht's um folgendes.
Ich bin zur Zeit noch bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern verbeamtet auf Lebzeit.
Ich spiele mit dem Gedanken zur Bundeswehr zu wechseln.
Bitte keine Hinweise auf mach das nicht etc, hier geht's mir nur um das rechtliche.
Meine Frage hierzu ist
Wenn ich zur Bundeswehr gehe bin, hab ich ja die ersten 6 ein Widerrufsrecht. Mir wurde von jemanden anderen gesagt das ich auch während diesen Widerrufsrecht meinen momentanen Beamtenstatus ruhen lassen kann.
Sobald das Widerrufsrecht vorbei ist (nach 6 Monaten) ist auch mein ruhender Beamtenstatus weg.
Gibt's hierfür ein paar Schriftstücke für den momentanen AG?
Mir das Arbeitsplatzschutzgesetz im Beamtenrecht gibt dazu nicht soviel her.
Vielen Dank
Grüße

Stempelritter

Als was fängst du denn bei der Bundeswehr an, als Zivilist oder als Soldat?

Alexander79

Die 6 Monate hören sich für mich nach der Probezeit für Soldaten auf Zeit an.

Das man aber seinen Beamtenstatus ruhen lassen kann für so einen Fall wäre mir absolut neu.
Meines Wissens gibt es sowas nicht.

Mit der Ernennungsurkunde als Soldat auf Zeit sollte die alte Ernennungsurkunde wertlos sein, ähnlich einer feindlichen Übernahme.

nerdbeere

Vielen dank für eure Antworten.

Als Soldat wäre der Gedanke.

Ich hatte von einem Bekannten eines Bekannten mitbekommen der aus BaWü von Landesbeamter zum Bund gewechselt ist das während der Probezeit beim Bund mein Beamtenverhältnis noch ruhen kann.

Allerdings hat er da keine Unterlagen mehr dazu.

Stempelritter

Zitat von: nerdbeere am 07.07.2024 16:54
Wenn ich zur Bundeswehr gehe bin, hab ich ja die ersten 6 ein Widerrufsrecht. Mir wurde von jemanden anderen gesagt das ich auch während diesen Widerrufsrecht meinen momentanen Beamtenstatus ruhen lassen kann.
Du meinst wahrscheinlich die 6 monatige Probezeit, in der die Bundeswehr Frischfleisch (und umgekehrt) ohne Grund wieder loswerden kann. Den Rest halte ich für Bullshit: In dem Moment in dem du zum Soldat ernannt wirst, entlässt du dich Kraft Gesetz selbst als Beamter - steht jedenfalls in § 125 BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 BeamtStG. Aber hey, das hier ist keine Rechtsberatung, vielleicht steht auch nur Quatsch in den Gesetzen oder ich kann nicht richtig lesen.

Zitat von: nerdbeere am 07.07.2024 16:54
Bitte keine Hinweise auf mach das nicht etc,
Gut dass du das sagst, dann halte ich meine Hinweise zurück!

Rollo83

Die 6 Monate sagen wir erst mal nichts.

Wenn du als Eignungsübender zur Bundeswehr gehst, sprich mit höheren Dienstgrad durch anerkannte Ausbildung einsteigst diese Frist kenne ich nur.
Diese Frist geht aber mMn nur 4 Monate und in der Zeit ruht das alte Arbeitsverhältnis und wenn die Eignungsübung abgebrochen wird, egal von welcher Seite aus hat man gesetzlichen Anspruch auf seinen alten Job.

Ich mein das ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt wenn ich mich nicht ganz täusche.

Rollo83

PS ich meinte natürlich das Eignungsübungsgesetz nicht das Arbeitsplatzschutzgesetz.

nerdbeere

Hallo zusammen,

also die 6 Monate sind zb bei der Mannschaftslaufbahn der Zeitraum, wie es auch schon richtig betitelt wurde, wo die Bw bzw ich die Möglichkeit auf Widerruf haben. An sich bin ich ja dann SaZ auf Widerruf.
Während dieser Widerrufs Zeit kann anscheinend mein Beamtenverhältnis ruhen. 🧐

Stempelritter

Zitat von: nerdbeere am 08.07.2024 13:07
Hallo zusammen,

also die 6 Monate sind zb bei der Mannschaftslaufbahn der Zeitraum, wie es auch schon richtig betitelt wurde, wo die Bw bzw ich die Möglichkeit auf Widerruf haben. An sich bin ich ja dann SaZ auf Widerruf.
Während dieser Widerrufs Zeit kann anscheinend mein Beamtenverhältnis ruhen. 🧐
Aha, na dann geh doch einfach zu deinem Feuerwehr-Vorgesetzten und sag: "Du Vorgesetzter, ich will weg zur Bundeswehr als Soldat aber mein Beamtenverhältnis hier soll bitte ruhen solange ich dort die Probezeit noch nicht überlebt habe, bitte sichere mir das schriftlich zu". Und dann kommst wieder hier her und berichtest was passiert ist.

Alexander79

Beim ruhen lassen gehts aber um die Zeit eines Wehrdienstes und nicht um eine Verpflichtungszeit als SaZ.

Asperatus

Man kann eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschreiben.

§ 22 Absatz 2 Satz 1 BeamtStG besagt: " Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird."

In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.

Alexander79

Zitat von: Asperatus am 08.07.2024 19:38
In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.
Hat er doch geschrieben, er ist bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.

Asperatus

Zitat von: Alexander79 am 08.07.2024 20:34
Zitat von: Asperatus am 08.07.2024 19:38
In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.
Hat er doch geschrieben, er ist bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.

Danke für die freundliche Erinnerung :)

bettelmusikant

Ist vielleicht die Abordnung für die Dauer von 6 Monaten mit dem Ziel der Versetzung gemeint?

"Wenn Du nicht versetzt werden möchtest, darfst Du der Versetzung im Anschluss an die Abordnung nicht zustimmen. Du hast dann den Dienst bei Deiner früheren Dienststelle wieder aufzunehmen. Wenn die Abordnung bereits vor Ablauf der sechs Monate beendet werden soll, müssen das die Dienststellen untereinander regeln. Einen Anspruch darauf hast Du nicht." habe ich im Forum gefunden

nerdbeere

Guten Morgen zusammen,

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also wie bereits geschrieben in Bayern verbeamtet mit der evtl Absicht wieder zum Bund zu gehen. Hier allerdings erstmal Mannschaftslaufbahn für 2 Jahre. Die ersten 6 Monate beim Bund sind Widerruf. Während diesen 6 Monaten den momentane Beamtenstatus ruhen lassen ohne Besoldung.

Wenn Widerruf vorbei dann Beamtenstatus ade und SaZ bis Ende der 2 Jahre. Was danach passiert ist noch nicht relevant.

Ich werde es vermutlich über die Personalstelle mal ansprechen allerdings wäre es interessant gewesen mehr Infos zu haben wie nur das Arbeitsplatzschutzgesetz 🧐

Vielleicht finde ich nochmal was und melde mich bei euch
Grüße