Eingruppierung Leiter Personal

Begonnen von Mi6, 02.08.2024 10:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mi6

Guten Tag liebe Mitglieder des Forums,

könnt ihr mir begzüglich der Eingruppierung einer Stelle helfen?

Wo wäre aus Euer sicht die Stelle "Leitung Kompetenzzentrum Personal" für einen Bäderbetrieb nach TVÖD anzusiedeln?

Vielen Dank für Eure Rückmeldung

ich1974

Es kommt immer auf die wirksam übertragenen Tätigkeiten an. Aufgrund des Begriffes Kompetenzzentrum Personal kann keine Aussage zur Entgeltgruppe getroffen werden. Hier kann die Tätigkeit von z. B. Anweisungen an das Reinigungspersonal bis zum selbstständigen Abschluss von Arbeitsverträgen liegen.

Mi6

Hallo, Aufgaben sind:


    Vereinheitlichung und Steuerung der strategischen und operativen Organisation
    Prozessoptimierung durch Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufen innerhalb der Personalverwaltung
    Gestaltung, Begleitung und Übernahme von HR-Projekten
    Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
    Führung und Weiterentwicklung des Personalteams
    Ansprechpartner für Führungskräfte und Mitarbeiter in allen HR-relevanten Fragestellungen
    Ermittlung des Personalbedarfs und Vorbereitung der Stellenpläne
    zusammen mit den Führungskräften
    Verantwortung für das Personalmarketing und Recruiting neuer Mitarbeiter
    Enge Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung

Ich habe einen Hochschulabschluss.

MarieH

Aufgrund deiner Schilderung würde ich hier von einer Eingruppierung in E10 oder E11 ausgehen.

Mi6

ok vielen dank und noch eine letzte Frage:

Für die Einordnung in eine Stufe ist ja nicht die ausführende Positon wichtig sondern ob ich die Aufgaben schon bei einem anderen Arbeitgeber ausgeführt habe richtig? Das heist wenn ich schon 10 Jahre Berufserfahrung im Personal habe, dann kann mich der AG wenn er will auch sofort in Stufe 6 eingruppieren wg. (Deckung des Personalbedarfs und schlüssiger Argumentation der bisher ausgeführen Tätigkeiten beim alten Arbeitgeber)?

MoinMoin

Förderliche Zeiten können angerechnet werden, allerdings braucht man für Stufe 6 meines Wissens 15 Jahre förderliche Zeiten.

Mi6

und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?

MoinMoin

Zitat von: Mi6 am 04.08.2024 10:26
und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?

Tätigketien sind eingruppiert, darüber entscheidet niemand.
Ag und AN bilden sich nur eine Rechtsmeinung darüber wie die Tätigkeit eingruppiert ist.
Nur ein Gericht kann feststellen, wie man eingruppiert ist.

Mi6

und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?

FearOfTheDuck

Eine eigene Rechtsmeinung kannst du dir anhand der Entgeltordnung bilden.

Mi6

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/

wie soll man denn hier rauslesen was die richtige Stufe sein soll?

MoinMoin

In dem man sich damit beschäftigt oder sich professionelle Hilfe holt.

TVOEDAnwender

Zitat von: Mi6 am 04.08.2024 10:44
und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
"Leitung Kompetenzzentrum Personal"  ;D

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender am 04.08.2024 11:34
Zitat von: Mi6 am 04.08.2024 10:44
und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
"Leitung Kompetenzzentrum Personal"  ;D
Ich habs mir verkniffen, denn Personal ist nicht nur Tarifrecht.
Und ein Leiter, der hat dafür seine Leute, die es ihm erklären.

Aber ich würde nur in größter Not jemanden auf so einen Posten setzen, der eben die Grundsätze des Tarifrechts noch lernen muss.

McOldie

Ich gehe davon aus, dass die fragliche Stelle ausgeschrieben ist. Eine Stellenausschreibung beinhaltet in der Regel eine Aussage zum Gehalt bzw. zur Eingruppierung.