[Allg] Familienzuschlag in Teilzeit

Begonnen von KleinerKnecht85, 06.08.2024 11:59

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KleinerKnecht85

Guten Tag zusammen,

ich hätte einmal eine kurze Frage zum Familienzuschlag.
Meine Ehefrau ist verbeamtet und erhält den Familienzuschlag nach Stufe 3 (verh. + 2 Kinder).
Da sie zu 60 % arbeitet, wird ihr auch der Familienzuschlag zu 60 % gewährt.

Ich bin Angestellter im ÖD (TVÖD) /(Vollzeit) ohne Ansprüche auf Familien-/Kinder-/Ortszuschläge o.ä..
Über Umwege wurde mir nun gesagt, dass der Familienzuschlag meiner Ehefrau gar nicht gekürzt werden dürfe (zumindest der kinderbezogene Teil), da ich im ÖD beschäftigt wäre.

Ist das richtig?

Danke vorab.

Neuling2016

Zitat von: KleinerKnecht85 in 06.08.2024 11:59
Guten Tag zusammen,

ich hätte einmal eine kurze Frage zum Familienzuschlag.
Meine Ehefrau ist verbeamtet und erhält den Familienzuschlag nach Stufe 3 (verh. + 2 Kinder).
Da sie zu 60 % arbeitet, wird ihr auch der Familienzuschlag zu 60 % gewährt.

Ich bin Angestellter im ÖD (TVÖD) /(Vollzeit) ohne Ansprüche auf Familien-/Kinder-/Ortszuschläge o.ä..
Über Umwege wurde mir nun gesagt, dass der Familienzuschlag meiner Ehefrau gar nicht gekürzt werden dürfe (zumindest der kinderbezogene Teil), da ich im ÖD beschäftigt wäre.

Ist das richtig?

Danke vorab.

Hier findest du die Antwort auf die Frage:
https://lbv.landbw.de/-/entscheidung-des-verfassungsgerichtshofs-zum-kinderbezogenen-familienzuschlag-bei-teilzeitbesch%C3%A4ftigung

KleinerKnecht85

Danke für den Link.

Im Artikel steht allerdings (ganz oben):  Betroffen sind nur Fälle, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigt sind und deren Teilzeitanteile zusammengerechnet nicht 100% der regelmäßigen Arbeitszeit erreichen.

Darüber hinaus geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Ehemann Beamter ist, und somit "Familienzuschlag" berechtigt wäre/ist.


Neuling2016

Zitat von: KleinerKnecht85 in 06.08.2024 12:09
Danke für den Link.

Im Artikel steht allerdings (ganz oben):  Betroffen sind nur Fälle, in denen beide Elternteile teilzeitbeschäftigt sind und deren Teilzeitanteile zusammengerechnet nicht 100% der regelmäßigen Arbeitszeit erreichen.

Darüber hinaus geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Ehemann Beamter ist, und somit "Familienzuschlag" berechtigt wäre/ist.

Da du Vollzeit arbeitest, hat sich jedwede Fragestellung erübrigt.

KleinerKnecht85

Habe gerade im hiesigen Personalamt angerufen. Da habe ich die Info erhalten, dass es früher zu BAT - Zeiten eine entsprechende Regelung gab.

Da der jetzige TVÖD allerdings keine Familien- / Ortszuschläge o.ä. vorsieht, wäre ich von der Regelung der Gleichbehandlung ausgeschlossen...
Somit wäre die Kürzung des Familienzuschlages meiner Ehefrau auf 60% korrekt?



shimanu

In NRW sind die Familienzuschläge in § 43 Abs. 4 und 5 LBesG NRW geregelt. So wie ich den Gesetzestext verstehe, würde deine Tätigkeit als Angestellter im öD nicht zählen, da du keine Familienzuschläge oder vergleichbaren Anspruch hast. Demnach wäre die Kürzung auf den Teilzeitumfang deiner Frau korrekt.