Jahressonderzahlung und Rente

Begonnen von Bernd47, 08.08.2024 09:40

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Bernd47

Ich gehe voraussichtlich 2026 (spätestens 1.10.) in Vollrente. Ist es richtig, dass ich dann für 2026 auch anteilig keine Sonderzahlung erhalte oder gilt die Regelung, dass man am 1.12. noch ein Dienstverhältnis haben muss, bei Rente nicht?

websgeisti

Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.12. nicht mehr besteht, dann erhältst du auch keine Jahressonderzahlung. Der Grund der Beendigung ist da egal. Also in deinem Fall: Nein, du erhältst leider keine Jahressonderzahlung.

Der § 20 Abs. 1 TV-L bzw. TVöD besagt exakt:
,,Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung."

ike

Wenn man so scharf auf die JSZ ist: kann man dann sein Arbeitsverhältnis nicht freiwillig bis zum 31.12. (oder 01.12.) verlängern?

cyrix42

Wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde, wäre das nur mit einem neuen Arbeitsvertrag möglich. Da müsste der AG aber natürlich mitmachen. Wenn der nicht will, endet spätestens dann das Arbeitsverhältnis.

Bürohengst

Austritt ist Austritt. Es zählt der Stichtag 01.12.
Ausnahmen von der Stichtagsregelung gab es früher nur bei Ende Altersteilzeit zum 31.10. oder 30.11. - dann wurde noch die JSZ bezahlt.

Albeles

#5
Zu welchem Datum erreichst Du denn die Regelaltersgrenze?
Ich könnte als besonders langjährig Versicherter 2 Jahre vorher gehen. Werde dann auch Rente beantragen und mindestens noch bis zum 31.12. weiter machen.
Möchte halt nicht auf die JSZ verzichten. Und ich bekomme doppelt Geld. Rente und Gehalt. Klar greift der Staat Steuerlich zu, aber unterm Strich lohnt sich das für mich.
Vielleicht kannst Du ja auch noch 3 Monate länger machen?

Koschte

Kann ich mich da mal bitte ranhängen an diese Frage.
Ich beziehe seit August befristete Erwerbsminderungsrente.
Zum 31.12.2024 habe ich gekündigt. Bis 7/2024 hatte ich Krankengeldzuschuss.
Meiner Meinung nach habe ich im ruhenden Dienstverhältnis noch den gekürzten Anspruch bis 7/2024 auf Jahres-Sonderzahlung.
Die Bezügestelle ist aber nicht meiner Meinung. Muss ich diese Zahlung beantragen oder müsste die im November automatisch berücksichtigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Bürohengst

Zitat von: Koschte in 09.08.2024 13:43
Kann ich mich da mal bitte ranhängen an diese Frage.
Ich beziehe seit August befristete Erwerbsminderungsrente.
Zum 31.12.2024 habe ich gekündigt. Bis 7/2024 hatte ich Krankengeldzuschuss.
Meiner Meinung nach habe ich im ruhenden Dienstverhältnis noch den gekürzten Anspruch bis 7/2024 auf Jahres-Sonderzahlung.
Die Bezügestelle ist aber nicht meiner Meinung. Muss ich diese Zahlung beantragen oder müsste die im November automatisch berücksichtigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen

Die Bedingungen des Paragraphen 20 i. V. mit Paragraph 21 TV-L sind erfüllt. Müssen 7/12 Anspruch auf JSZ sein. Das muss auch nicht extra beantragt werden. Wundert mich, dass Dir solche Auskünfte erteilt werden.

Koschte

Danke, bei Weg der VBL bin ich zum 1. August bereits abgemeldet. Ist diese Sonderzahlung dann vbl-pflichtig ? Müsste man die VBL dann wieder aufnehmen? Das erscheint mir auch irgendwie komisch.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Bürohengst

Zitat von: Koschte in 09.08.2024 16:28
Danke, bei Weg der VBL bin ich zum 1. August bereits abgemeldet. Ist diese Sonderzahlung dann vbl-pflichtig ? Müsste man die VBL dann wieder aufnehmen? Das erscheint mir auch irgendwie komisch.

Dafür gibt es dann eine VBL-Sondermeldung im November. Diese läuft dann unter einem anderen Meldegrund als für das normal laufende Entgelt. Es wird ein ZVK-Brutto auf der Abrechnung stehen und darauf entsprechend VBL-Umlage berechnet.

websgeisti

Zitat von: Koschte in 09.08.2024 13:43
Kann ich mich da mal bitte ranhängen an diese Frage.
Ich beziehe seit August befristete Erwerbsminderungsrente.
Zum 31.12.2024 habe ich gekündigt. Bis 7/2024 hatte ich Krankengeldzuschuss.
Meiner Meinung nach habe ich im ruhenden Dienstverhältnis noch den gekürzten Anspruch bis 7/2024 auf Jahres-Sonderzahlung.
Die Bezügestelle ist aber nicht meiner Meinung. Muss ich diese Zahlung beantragen oder müsste die im November automatisch berücksichtigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen

Ich weiß jetzt nicht wo du beschäftigt bist. Aber bei uns beim Freistaat Bayern berücksichtigt das Abrechnungssystem automatisch die Jahressonderzahlung entsprechend bei solchen Fällen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Kann natürlich sein, dass es irgendeinen besonderen Fall noch gibt, den wir nicht kennen bei dir im Personalfall.

Koschte

In Brandenburg. Da ticken die Uhren anders, aber mein Bearbeiter möchte sich jetzt bei seinem Vorgesetzten schlau machen. Ich werde ja sehen, ob ich im November auf der Verdienst-Abrechnung etwas finde. Urlaubsabgeltung würde ich dann auch noch beantragen im nächsten Jahr. Ich glaub die gibt's dann doch nicht automatisch.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

Zitat:

Ich weiß jetzt nicht wo du beschäftigt bist. Aber bei uns beim Freistaat Bayern berücksichtigt das Abrechnungssystem automatisch die Jahressonderzahlung entsprechend bei solchen Fällen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Kann natürlich sein, dass es irgendeinen besonderen Fall noch gibt, den wir nicht kennen bei dir im Personalfall.


...

Ich hab meine Abmeldung zum 31.7.2024 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis dahin erhalten. Ist das technisch in Ordnung und nötig? Dann müssten sie den Personalfall im November wegen der Sonderzahlung extra noch mal aufmachen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

websgeisti

Zitat von: Koschte in 24.08.2024 10:23
Zitat:
Ich hab meine Abmeldung zum 31.7.2024 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis dahin erhalten. Ist das technisch in Ordnung und nötig? Dann müssten sie den Personalfall im November wegen der Sonderzahlung extra noch mal aufmachen.

Wenn der Krankengeldzuschuss ausläuft (keinerlei Zahlungen des Arbeitgebers mehr erfolgen) erstellt das Abrechnungssystem in der Regel automatisch eine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse. Die Jahressonderzahlung wird dann in einer separaten Meldung automatisch gemeldet ,,Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts) mit dem Abgabegrund ,,54".

Die Meldungen erfolgen automatisch und sind in der Regel auch korrekt.

Koschte

Dankeschön. Ich hab jetzt etwas Angst, dass ich im Dezember meine anteilige Zahlung nicht mehr bekomme. Ich kann ja nur abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte