Planung des gesamten Jahresurlaubs

Begonnen von bubi317, 13.08.2024 17:49

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bubi317

Hallo!
Ich wollte gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für die Planung des gesamten Jahresurlaubs im öffentlichen Dienst TVÖD-VKA gibt?
Bei uns im Krankenhaus wird nämlich verlangt, dass wir unseren gesamten Urlaub bereits im Dezember geplant haben müssen. Ich muss mich mit 8 anderen Leuten abstimmen, wer wann und in welchen Ferien gehen darf.
Alle Tage sind dann fest verplant und ich kann danach auch nicht mehr tauschen oder verschieben oder überhaupt nicht nehmen, da ich ihn nicht mehr brauche.
Es ist verboten auch nur einen Tag nicht zu planen, was natürlich doof ist, wenn man im Jahr mal spontan oder wegen irgendwas frei braucht.
Meine Chefin meint, dass es die Vorgabe von der Pflegedirektion ist.
Mich ärgert diese Planung jedesmal aufs Neue, deshalb meine Frage.
Vielen Dank.

TVOEDAnwender

Im TVöD findest du dazu keine Regelung. Das ist eine Frage der betrieblichen Ordnung. Ggfls. gibt es hierzu bei Euch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personal-/Betriebsrat. Auf jedenfall ist es in Schichtbetrienben mit Rahmendienstplänen für ein ganzes Kalenderjahr nicht unüblich, dass der Ganze oder ein Großteil des Urlaubs im Vorjahr für das Folgejahr schon einzureichen / zu verplanem ist.

chegator

Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

clarion

M.W. ist es im Pflegebereich üblich,  dass der Jahresurlaub ein Jahr im Voraus  geplant werden muss. Auch im Schuldienst Tätigen wird zugemutet, dass der Urlaub während der Ferien statt findet, wenn die Preise besonders hoch sind.

Allerdings würde ich über den PR daran ansetzen,  dass Tauschmöglichkeiten im beiderseitigen Einvernehmen der Tauschpartner erlaubt sind. Gibt es eine Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeiten?

KlammeKassen

Zitat von: chegator in 14.08.2024 04:57
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 14.08.2024 08:50
Zitat von: chegator in 14.08.2024 04:57
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.

BAT

Und ich würde es andererseits begrüßen, wenn der AG selbst seine Jahresplanungen zum 01.01. des Jahres abgeschlossen hat (Betriebsschließungen).  ;)

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 14.08.2024 11:21
Zitat von: KlammeKassen in 14.08.2024 08:50
Zitat von: chegator in 14.08.2024 04:57
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.

Das ist grundsätzlich richtig.

Es wurde aber hier geäußert, dass das daran liegt. Und diesen Kausalzusammenhang gibt es nicht. Vielleicht sind einige Arbeitgeber natürlich jetzt dazu übergegangen, um es sich bequem zu machen.
Aber wenn man als "attraktiver Arbeitgeber" gelten will, ist das sicherlich nicht so der Hit....

TVOEDAnwender

Nochmal meine Antwort von oben: In Schichtbetrieben mit Rahmendienstplänen für ein Kalenderjahr (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Nahverkehrsunternehmen, Feuerwehr/Rettungsdienst) ist das schon immer gang und gäbe, dass man entweder den ganzen oder 80 - 90 % des Jahresurlaubs bis zu einem Stichtag im Vorjahr einreichen/verplanen muss. Die (neue) Rechtsprechung zur Hinweispflicht der Arbeitgeber hat da nix mit zu tun.

clarion

Wie soll das denn der Schichtbetreib funktionieren,  wenn man spontan Urlaub einreichen könnte. Ich kenne mehrere Leute, die in Krankenhäuser arbeiten. Alle müssen Ende des Jahres die Urlaubplanung des nächsten Jahres abgeben.

bubi317

Hallo!
Ich wollte eigentlich noch ergänzen, dass wir in einer Funktionsabteilung arbeiten und wir keinen Schichtdienst haben, sondern ich nur von Montag bis Freitag arbeiten muss. Wahrscheinlich spielt das aber keine Rolle oder?

TVOEDAnwender

Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Flying

Zitat von: TVOEDAnwender in 14.08.2024 22:09
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Ob es sinnvoll ist oder nicht, war aber nicht die Frage. In erster Linie ist es Weisungsrecht und gegen eine grobe Urlaubsplanung spricht auch nicht, warum man aber nicht einzelne Tage untereinander tauschen können soll, verstehe ich so richtig nicht.

NelsonMuntz

Zitat von: TVOEDAnwender in 14.08.2024 22:09
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Naja, es ist eben bequem und vermeidet Diskussionen über Urlaub im Jahresverlauf.

Ich persönlich schätze es, den Urlaub mit meinen Kollegen spontan abstimmen zu können. Da wir oft länger arbeiten müssen und angeordnete Überstunden mit Auszahlung eher selten sind, fallen auch einige Gleitzeittage an - die kann man nur schwer im Voraus planen.

Flying

Zitat von: NelsonMuntz in 15.08.2024 12:04
Zitat von: TVOEDAnwender in 14.08.2024 22:09
Nö. Auch in Nichtschichtbetrieben macht eine frühzeitige Urlaubsplanung natürlich auch Sinn. Selbst in der Verwaltung finde ich es sinnvoll den Urlaub so früh wie möglich zu verplanen.

Naja, es ist eben bequem und vermeidet Diskussionen über Urlaub im Jahresverlauf.

Ich persönlich schätze es, den Urlaub mit meinen Kollegen spontan abstimmen zu können. Da wir oft länger arbeiten müssen und angeordnete Überstunden mit Auszahlung eher selten sind, fallen auch einige Gleitzeittage an - die kann man nur schwer im Voraus planen.

Sehe ich in der Verwaltung o.ä. auch als sinnvoll an. Plane da manchmal meinen Urlaub am gleichen Tag.

Dass das in einem Schichtbetrieb, Krankenhaus o.ä. aber nicht umsetzbar ist, ist ja auch nachvollziehbar.