[RP] Beförderung A13 nach A14

Begonnen von arual, 23.08.2024 09:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

arual

Hallo, kurz zu mir: Verwaltungsbeamtin W 37 Jahre alt, Lebenszeitverbeamtung 01.07.2023, derzeit A 13 hD. Ich "habe" eine A 14 Planstelle. Verbeamtung erfolgte insgesamt recht spät, weil ich vorher Angestellte im öD war (E 13 mit Master).
Wann kann ich frühestens in die A 14 befördert werden?
Auch intensives Lesen von Laufbahnverordnung (LbVO) RP und des Landesbeamtengesetzes (LBG) RP hilft mir nicht weiter. Vielleicht ist es eine zu simple Frage. Danke für eine Hilfe.

Grandia

- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024
- Nach der Bewährungszeit der Planstelle. Die Bewährungszeiten sollten in der Laufbahnverordnung stehen. 6 Monate mindestens steht bei euch in Paragraph 12 des LbVO.

mmp

"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"

Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?

§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.

Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.

Fragmon

Landesbeamtengesetz(LBG)

§ 21Beförderung
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt

Das ist ja erreicht, also kannst du jederzeit, wenn die Beurteilung und die Vergleichsgruppe es zulässt befördert werden. Vermutlich gibt es aber bei euch innerorganisatorische Beförderungseckwerte. Dort sind die "Wartezeiten" meist exakter geregelt und überwiegend abhängig von der Punktzahl.

Grandia

Zitat von: mmp in 23.08.2024 11:47
"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"

Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?

§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.

Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.

Die Ernennung zum BaL ist eine Beförderung.

Fragmon

Zitat von: Grandia in 23.08.2024 12:56
Zitat von: mmp in 23.08.2024 11:47
"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"

Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?

§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.

Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.

Die Ernennung zum BaL ist eine Beförderung.

Das ist vollkommener Quatsch. Es ist eine Ernennung.

Eine Beförderung ist in RP sogar explizit definiert:
§ 21 LBG
Landesbeamtengesetz (LBG)

(1) Beförderung ist eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Grundgehalt verliehen wird.

Es wäre mir neu, dass man mit dieser Ernennung ein anderes Amt bzw. ein höheres Grundgehalt erhält.

Fragmon


Grandia

Mag sein. Ich habe gerade erst die Stelle eines A14 angenommen und kann erst am 10.04.25 Befördert werden, weil ich dieses Jahr am 10.04. Zum BaL ernannt wurde. Ich habs sogar schriftlich. Ich habe deswegen darauf geschlossen.

Fragmon

Zitat von: Grandia in 23.08.2024 14:03
Mag sein. Ich habe gerade erst die Stelle eines A14 angenommen und kann erst am 10.04.25 Befördert werden, weil ich dieses Jahr am 10.04. Zum BaL ernannt wurde. Ich habs sogar schriftlich. Ich habe deswegen darauf geschlossen.

Wo wir wieder bei meiner vorherigen Aussage wären:

Zitat von: Fragmon in 23.08.2024 12:06
Landesbeamtengesetz(LBG)

§ 21Beförderung
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt

Das ist ja erreicht, also kannst du jederzeit, wenn die Beurteilung und die Vergleichsgruppe es zulässt befördert werden. Vermutlich gibt es aber bei euch innerorganisatorische Beförderungseckwerte. Dort sind die "Wartezeiten" meist exakter geregelt und überwiegend abhängig von der Punktzahl.

Organisator

Zitat von: Fragmon in 23.08.2024 14:31
Wo wir wieder bei meiner vorherigen Aussage wären:

Tja - lesen bildet :)

Grandia

Stimmt, überlesen... --> ungebildet
Ich liebe Beiträge, bei dem sich der Author gleich besser fühlt.

Organisator

Zitat von: Grandia in 23.08.2024 14:53
Stimmt, überlesen... --> ungebildet
Ich liebe Beiträge, bei dem sich der Author gleich besser fühlt.

Schön, dass ich dir eine Freude machen konnte :)

Eukalyptus

Zitat von: Grandia in 23.08.2024 14:53
Stimmt, überlesen... --> ungebildet
Ich liebe Beiträge, bei dem sich der Author gleich besser fühlt.

Mein Gott, akzeptiere halt das du einen Fehler machtest. Ohne Nachtreten.

clarion

Es kann auch sein, dass es mehr  it A14 bewertete Dienstposten gibt als reale Stellen im Stellenkegel. Dann muss man warten  bis man dran ist. Mein letzte Beförderung  war 18 Monate nach der Übertragung des DP und ein Jahr nach Ende der Bewährungszeit

Schmitti

Zitat von: arual in 23.08.2024 09:50Auch intensives Lesen von Laufbahnverordnung (LbVO) RP und des Landesbeamtengesetzes (LBG) RP hilft mir nicht weiter. Vielleicht ist es eine zu simple Frage.
???