Kettenverträge und Personalrat

Begonnen von Beluev, 01.09.2024 10:30

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MoinMoin

Der PR (in NI) könnte in einem solchem Fall doch im Zweifel nur der Einstellung als Zeitvertrag widersprechen und fordern, dass ein unbefristeter Vertrag ausgestellt wird. Was dann zur Folge hätte, dass die Person keinen Vertrag bekommt und sich nicht einklagen kann, oder?

TVOEDAnwender

Ich kenne jetzt das niedersächsische PVG nicht genau, aber i.d.R. wird die Mitbestimmung bei Einzelpersonalmaßnahmen selbst bei einem Mitbestimmungstatbestand spätestens durch das Letztentscheidungsrecht der Dienststelle "ausgehöhlt", d.h. der Personalrat kann eine Einstellung (auch befristet) in letzter Konsequenz nicht verhindern.


TVOEDAnwender

Habs gefunden:

ZitatDas Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle ist neu geregelt worden (§ 72 Abs. 4 und 5). Die Einigungsstelle darf eine verbindliche Entscheidung nur noch bei den sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen (§ 66) treffen. Bei allen personellen Maßnahmen (§ 65 Abs. 1 und 2) und bei organisatorischen Maßnahmen (§ 67) hat die Entscheidung der Einigungsstelle lediglich empfehlenden Charakter.

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/personalvertretungsrecht/personalvertretungsrecht-63027.html

Beluev

Danke für euren Input. Welchen Sachgrund gibt es denn, der eine Weiterbschäftigung auf befristeter Basis über 10 Jahre bei immer derselben Tätigkeit begründet?
Aber so oder so, hier muss wohl der Betroffene selbst den Rechtsweg suchen.

MoinMoin

Wiederkehrende Elternzeiten, Drittmittelfinanzierte Projekte, befristete gesetzliche Vorgaben, die immer wieder verlängert werden.