[Allg] Besoldungserhöhung ab 01.11.2024

Begonnen von Beamter2021, 30.10.2024 07:04

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Beamter2021

Hallo zusammen,

zum 01.11.2024 tritt ja die Besoldungserhöhung in Kraft.

Wurde bei euch die Erhöhung berücksichtigt? Einschließlich des letzten Monats gab es ja noch die Inflationsprämie in Höhe von 120 €. Diese ist jetzt ausgelaufen, aber die Erhöhung in Höhe von 200 € brutto wurde nicht umgesetzt.

Danke.

Boßler

Bei uns wurde die Erhöhung umgesetzt.
Die 200 € Erhöhung werden auch nicht gesondert aufgeführt, denn diese sind in dem Grundgehalt integriert.
Ein große Differenz zwischen dem Oktober und Novembergehalt wird man auch nicht feststellen, da die 120 € Inflationsprämie steuerfrei ausgezahlt wurde.

Beamter2021

Danke für die Info.

Ich habe mein altes Brutto erhalten ohne die Erhöhung. Da die Inflationszahlung wegfällt, habe ich folglich 120€ weniger netto als die letzten Monate.

Die Aussagen aus dem Personal hierzu waren sehr widersprüchlich. Erst war das Gesetz Schuld und dann der Softwarehersteller.

Taigawolf

Zitat von: Beamter2021 in 30.10.2024 07:24
Danke für die Info.

Ich habe mein altes Brutto erhalten ohne die Erhöhung. Da die Inflationszahlung wegfällt, habe ich folglich 120€ weniger netto als die letzten Monate.

Die Aussagen aus dem Personal hierzu waren sehr widersprüchlich. Erst war das Gesetz Schuld und dann der Softwarehersteller.

Keine Sorge, dann kommt nächsten Monat eben die Korrektur und Du bekommst die Erhöhung zwei mal.

Unwissender33014

Bei mir ebenso, bei manchen Kollegen passte es. Hab freundlich zur Korrektur aufgefordert und um Zahlung innerhalb einer Woche gebeten.

Zitat von: Beamter2021 in 30.10.2024 07:24
Danke für die Info.

Ich habe mein altes Brutto erhalten ohne die Erhöhung. Da die Inflationszahlung wegfällt, habe ich folglich 120€ weniger netto als die letzten Monate.

Die Aussagen aus dem Personal hierzu waren sehr widersprüchlich. Erst war das Gesetz Schuld und dann der Softwarehersteller.

Sunflower51236

Bei uns wurde die Erhöhung der Grundbesoldung um 200 € zum 01.11.2024 umgesetzt. Die Erhöhung der Zulagen und Familienzuschläge etc. erfolgt später, wenn das Softwarehaus die entsprechenden Tabellen umgesetzt und geliefert hat.

Thomber

ZitatKeine Sorge, dann kommt nächsten Monat eben die Korrektur und Du bekommst die Erhöhung zwei mal.
;D  Das Finanzamt wird sich freuen....

websgeisti

Wir in Bayern haben die Erhöhung rechtzeitig ins System bekommen.

untersterDienst

Auch Bayern....
Die 200€ ja die dynamischen Besoldungsteile sind nicht erhöht worden...
Schau mal lieber nach ;-)

Mitleser

Zitat von: Thomber in 30.10.2024 09:51
ZitatKeine Sorge, dann kommt nächsten Monat eben die Korrektur und Du bekommst die Erhöhung zwei mal.
;D  Das Finanzamt wird sich freuen....

wieso sollte sich das freuen? ändert doch an der Steuer nix...

websgeisti

Zitat von: untersterDienst in 30.10.2024 10:52
Auch Bayern....
Die 200€ ja die dynamischen Besoldungsteile sind nicht erhöht worden...
Schau mal lieber nach ;-)

Das kommt noch, keine Angst.

ohjeee

Zitat von: Thomber in 30.10.2024 09:51
ZitatKeine Sorge, dann kommt nächsten Monat eben die Korrektur und Du bekommst die Erhöhung zwei mal.
;D  Das Finanzamt wird sich freuen....
Dann gibts eine korrigierende Rückabrechnung und du bist steuerlich so gestellt, als hättest du direkt den höheren Betrag im November erhalten. Fürs Finanzamt und für dich ändert sich nichts, da muss auch nichts am Ende des Jahres zurückgeholt werden oder so.

Thomber

Zitat von: ohjeee in 04.11.2024 08:34
Zitat von: Thomber in 30.10.2024 09:51
ZitatKeine Sorge, dann kommt nächsten Monat eben die Korrektur und Du bekommst die Erhöhung zwei mal.
;D  Das Finanzamt wird sich freuen....
Dann gibts eine korrigierende Rückabrechnung und du bist steuerlich so gestellt, als hättest du direkt den höheren Betrag im November erhalten. Fürs Finanzamt und für dich ändert sich nichts, da muss auch nichts am Ende des Jahres zurückgeholt werden oder so.


Klingt gut.
Danke!


Hefty


InternetistNeuland

Wird die Tabelle vom Besoldungsvergleich noch angepasst? Oder immer nur zum 1.1. eines Jahres?