Solidaritätszuschlag - Rückzahlung?

Begonnen von BAT, 14.11.2024 08:29

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BAT

Was erwartet Ihr von der Entscheidung des BVerfG zum Soli? Wird er abgeschafft? Und wenn ja, wird er rückwirkend erstattet und ab wann?

Habe aufgeschnappt, das zumindest eine Rückzahlung ab dem Kalenderjahr 2020 in Höhe von 65 Mrd. Euro im Raum steht...

Ozymandias

Wird höchstens für die Zukunft ab 2025 abgeschafft wäre meine Vermutung. Gerade wegen der fiskalpolitischen Auswirkungen.

Casa

ZitatWas erwartet Ihr von der Entscheidung des BVerfG zum Soli? Wird er abgeschafft? Und wenn ja, wird er rückwirkend erstattet und ab wann?

Zahlst du überhaupt Soli?


Mir drängt sich erst einmal nicht auf, dass er Soli verfassungswidrig wäre.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

Ich habe noch 20,21 und 22 auf Kapitalerträge Soli gezahlt, ist aber kein großer Betrag.

Naja, und auf den Steuerbescheiden steht ja schon seit gefühlten 30 Jahren, dass die Festsetzung des Soli vorläufig ist...

Casa

ZitatIch habe noch 20,21 und 22 auf Kapitalerträge Soli gezahlt, ist aber kein großer Betrag.

Naja, und auf den Steuerbescheiden steht ja schon seit gefühlten 30 Jahren, dass die Festsetzung des Soli vorläufig ist...

Der Soli auf Kapitalerträge könnte eine Regelung sein, die unabhängig vom Soli auf Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

§ 1 Solidaritätszuschlagsgesetz:

"Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben."

Ozymandias

Beim Soli gibt es ja mittlerweile eine Freigrenze, bzw. Milderungszone.

Diese greift für Kapitalerträge und Körperschaftsteuer nicht.

BAT

Es gibt aber durchaus einen Sparerfreibetrag.

Ebs

#8
Hallo,

Der Soli ist quasi seit 2021 abgeschafft bis auf wenige Ausnahmen.
Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Besserverdienende sowie GmbHs und andere Körperschaften. Auch viele Kapitalanleger müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen. Für rund 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entfällt der Soli, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger Solidaritätszuschlag.
Zuvor fiel der Soli für jeden Steuerzahler zusätzlich zur fälligen Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer an – das waren 5,5 Prozent Prozent von der jeweiligen Steuer obendrauf.
2024 sind Alleinstehende mit maximal 18.130 Euro Steuern im Jahr vom Soli befreit, bei zusammenveranlagten Partnern ist es der doppelte Wert 36.260.

Es würde mich mal interessieren, wer hier aus dem Forum 18.130 € als Single oder 36.260 € zusammenveranlagt an Steuern zahlt ...

Gruß Ebs
Gruß Ebs

BAT

Das 90 % der Einkommenssteuerzahler nicht mehr Soli zahlen ist am Rande des Populismus, da hier doch auch etliche noch mit entsprechender Kapitalertragssteuer dabei sind an die man übrigens mit Aktien mit guter Dividende SEHR schnell ran kommt.

Ansonsten meinst du wahrscheinlich wer mehr als 18 K EINKOMMENSTEUER zahlt, an STEUERN würde ich sicher weit mehr als die Hälfte der Foristen einschätzen. ;)

Ansonsten liegt mein Cousin hier im Hause als kleiner Abteilungsleiter schon über diesem Betrag. (E12 und Pachteinnahmen)

Hugo Stieglitz

Zitat von: Ebs in 21.11.2024 18:45

Es würde mich mal interessieren, wer hier aus dem Forum 18.130 € als Single oder 36.260 € zusammenveranlagt an Steuern zahlt ...

Gruß Ebs
Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?

clarion

Hallo, mit A14 Stufe 9 oder 10 ist man je nach Bundesland als Single schon verpflichtet, den Soli zu zahlen. Also trifft es doch so einige Beamte.

cyrix42

Zitat von: Hugo Stieglitz in 22.11.2024 07:49
Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?

Gegenfrage: Wieso glaubst du, dass der Zweck der Einführung des Solidaritätszuschlags (Abfederung der Kosten der Wiedervereinigung und damit als Ziel die Herstellung (weitgehend) gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West) mittlerweile vollumfänglich erfüllt sei? Verschiedenste Kriterien sagen da was anderes. Richtig ist, dass keine Zahlungen aus dem Solidarpakt mehr an die neuen Bundesländer fließen; aber der Solidaritätszuschlag war nie eine 1:1-Abgabe genau für diesen Punkt des Bundeshaushalts. Er ist also nicht das einzig maßgebliche Kriterium.

Warnstreik

Zitat von: cyrix42 in 22.11.2024 08:20
Zitat von: Hugo Stieglitz in 22.11.2024 07:49
Gegenfrage: Als der Soli eingeführt wurde, hat er die starken Schultern überproportional belastet. Jetzt ist der Zweck erfüllt, warum dürfen die starken Schultern dann nicht auch überproportional entlastet werden?

Gegenfrage: Wieso glaubst du, dass der Zweck der Einführung des Solidaritätszuschlags (Abfederung der Kosten der Wiedervereinigung und damit als Ziel die Herstellung (weitgehend) gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West) mittlerweile vollumfänglich erfüllt sei? Verschiedenste Kriterien sagen da was anderes. Richtig ist, dass keine Zahlungen aus dem Solidarpakt mehr an die neuen Bundesländer fließen; aber der Solidaritätszuschlag war nie eine 1:1-Abgabe genau für diesen Punkt des Bundeshaushalts. Er ist also nicht das einzig maßgebliche Kriterium.

Es ist und bleibt eine bürokratische Sonderlocke und ist im Zweifel den Leuten schwer zu erklären. Aus meiner Sicht für alle abschaffen und (wenn Bedarf) ein wenig an den Steuersätzen drehen. Aber da kommt man mittlerweile kaum raus weil man es direkt bei der ersten "Abschaffung" vergeigt hat und die fragwürdigen Einnahmen direkt wieder verplant hat.

cyrix42

Ja, natürlich wäre es einfacher, dies nicht über eine ,,Sonderabgabe" zu regeln, sondern über generelle Steuersätze. Andererseits haben wir weiterhin noch solche lustigen Dinge wie die Alkoholsteuer o.Ä. Der Solidaritätszuschlag ist bei Weitem nicht das einzige Kuriosum im deutschen Steuerrecht...