TVöD-S SSZ

Begonnen von Felist68, 14.11.2024 10:25

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Felist68

Hallo liebe Community,

leider bin ich mir bei der Auslegung des Beschäftigungszeitpunktes etwas unsicher.
Ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis zum 30.09. gekündigt. Gem. des §18.4 TVÖD-S muss ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 01.12 des jeweiligen Kalenderjahres bestehen um die SSZ zu erhalten, da jedoch bei uns im Hause die SSZ immer zum November ausgezahlt wird, macht eine Beschäftigungspflicht zum 01.12. wenig Sinn? Oder ist die Beschäftigungspflicht geschäftsjahresbezogen genau so wie der Unternehmenserfolgsbezug (was m.M. nach mehr Sinn ergibt).

Habe ich ein Anrecht auf anteilige SSZ? Lieben Dank im Voraus.

Organisator

Nein, keine Sonderzahlung. Deine Interpretation des TVöD ist korrekt.

Aletheli

Wie wird die Auslegung des § 18.4 TVÖD-S im Hinblick auf die Beschäftigungspflicht zum 01.12. in Fällen gehandhabt, in denen die Sonderzahlung (SSZ) bereits im November ausgezahlt wird?

Umlauf

Zitat von: Aletheli in 25.04.2025 09:15
Wie wird die Auslegung des § 18.4 TVÖD-S im Hinblick auf die Beschäftigungspflicht zum 01.12. in Fällen gehandhabt, in denen die Sonderzahlung (SSZ) bereits im November ausgezahlt wird?

Was soll da ausgelegt werden? November ist der festgelegte Standard für den garantierten Anteil der SSZ.