Kündigungsfrist Beschäftigungszeit

Begonnen von Lebensfroh3, 26.11.2024 16:25

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Lebensfroh3

Hallo Zusammen!

Für viele wahrscheinlich leicht zu beantworten, aber ich bin mir gerade nicht mehr sicher, daher freue ich mich über Eure Hilfe.

Am 30.01.2025 erreiche ich 1 Jahr Beschäftigungszeit.
Angenommen ich kündige am 24.1.2025 (Zugang), gilt dann die Frist "ein Monat zum Monatsschluss", sprich Austritt 28.Februar 2025? oder falle ich schon zu "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (Austritt 31.März), weil ich innerhalb des Monats nach Kündigung die einjährige Beschäftigungszeit erreiche??

Lieben Dank!
Viele Grüße

FearOfTheDuck

Es zählt der Zeitpunkt, an dem du kündigst. Am 24.01. wäre es also der eine Monat zum Monatsende.