[BW] Haftung Personalrat

Begonnen von Versuch, 03.12.2024 06:14

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MoinMoin

Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28
Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?

Organisator

Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28
Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.

und das ist sein gutes Recht. Auch wenn es für dich unbefriedigend klingt, kann der PR selbst entscheiden, wo er  außerhalb der rechtlich vorgegeben Maßnahmen aktiv wird.

Versuch

Zitat von: MoinMoin am 04.12.2024 09:35
Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28
Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?
[/quotware der letze Weg.

M.m.n. sollte  die Personalvertretung dafür da sein auf das Problem aufmerksam zu machen und es zu lösen (versuchen)

clarion

Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.

Versuch

Zitat von: clarion am 04.12.2024 17:50
Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
Es argumentiert, dass die Gruppe die Stelle im Funktionsamt ausübt, man das Statusamt aber nicht ausschreibt.
Dies müsste man eigentlich aber nach einer gewissen Zeit,, vor allem da es für vergleichbare Gruppen regelmäßig ausgeschrieben wird.

SpeedyG

Und warum genau klagt ihr nicht, wenn ihr euch im Recht fühlt?

was_guckst_du

...weil man wahrscheinlich weder gewerkschaftlich organisiert ist und auch keine private Rechtsschutzversicherung hat oder weil man einfach Angst hat...in allen Fällen soll also jemand Anderes einspringen, weil man entweder am falschem Ende gespart hat oder sich hinter jemanden verstecken will...

...solche "Typen" findet man im öD häufig ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

Ich vermute mal, dass ganz so eindeutig die Rechtslage nicht ist, und man daher das Risiko scheut.

Versuch

Doch schon.

Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.

Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?

FGL

Wenn das so eindeutig ist, dann möchte ich diese Frage...

Zitat von: clarion am 04.12.2024 17:50
Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
... nochmal in das Bewusstsein holen.

Eukalyptus

Zitat von: Versuch am 06.12.2024 10:00
Doch schon.

Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.

Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?

Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im ,,Erfolgsfall" realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?

Versuch

Zitat von: Eukalyptus am 06.12.2024 23:04
Zitat von: Versuch am 06.12.2024 10:00
Doch schon.

Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.

Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?

Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im ,,Erfolgsfall" realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?
Wir wollen ja gar nicht klagen...

Eukalyptus

Zitat von: Versuch am 07.12.2024 21:17
Zitat von: Eukalyptus am 06.12.2024 23:04
Zitat von: Versuch am 06.12.2024 10:00
Doch schon.

Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.

Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?

Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im ,,Erfolgsfall" realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?
Wir wollen ja gar nicht klagen...

Dann ist der Sachverhalt doch klar. Ihr habt dem Personalrat eure Ansicht dargelegt (gestützt auf ein Gutachten), der Personalrat ist dieser Ansicht nicht gefolgt. Er hätte ihr auch nicht folgen müssen, es handelt sich schließlich nicht um ein Gerichtsurteil sondern um eine juristische Meinung. Eine Klage gegen den Dienstherren schließt ihr aus. Ende der Fahnenstange.